Der Angeklagte nutzt in dem Prozess vor dem Kölner Amtsgericht sein "letztes Wort" um eine Frage zu stellen: "Was hätten Sie an meiner Stelle gemacht?" Der heute 52 Jahre alte Mann berichtet, dass er 30 Jahre lang drogenabhängig war. So ist er auf die schiefe Bahn geraten und kam regelmäßig mit der Justiz in Konflikt.
Eine Station war dann die JVA Euskirchen. Dort kam er zur Resozialisierung in den offenen Vollzug. Eigentlich hätte er erwartet, dort mehr Freiheiten zu bekommen, wie zum Beispiel einen Besuch seiner Familie an Weihnachten. Doch nach der Version des 52-Jährigen musste er dafür etwas tun.
Er behauptet, er habe einen Mitarbeiter der JVA gefragt, ob er seine demenzkranke Mutter an Weihnachten besuchen dürfe. Der habe daraufhin gefragt, ob er finanzielle Mittel habe. Gemeint waren damit laut dem Angeklagten Luxusartikel wie Parfum oder Sonnenbrillen. Daraufhin sei er losgezogen und habe unter anderem einen Parfumtester der Marke Cartier in einem Geschäft im Kölner Hauptbahnhof gestohlen. Dabei wurde er von der Bundespolizei festgenommen und in ein anderes Gefängnis gebracht.
Für diesen Diebstahl wurde der Mann vom Amtsgericht Köln zu vier Monaten Haft verurteilt. Weil er bereits wegen weiterer Taten verurteilt wurde, steht allerdings noch eine Gesamtfreiheitsstrafe aus.
Mittlerweile zu den Vorwürfen vernommen
Damit wiederholt der Angeklagte Vorwürfe, die er bereits in einem ähnlichen Prozess in Düsseldorf in der vergangenen Woche erhoben hatte. Dort stand er vor Gericht, weil er eine Sonnenbrille gestohlen hatte. Mittlerweile ist er von der Polizei zu seinen Korruptionsvorwürfen als Zeuge befragt worden. Das sei sehr mutig, sagt seine Anwältin.
"Mein Mandant hat früher für seinen Dealer gestohlen, um an Drogen zu kommen. Nun hat er für diejenigen gestohlen, die ihn eigentlich hätten resozialisieren sollen." Anwältin des Angeklagten
Gegen Mitarbeiter der JVA Euskirchen läuft gerade ein Ermittlungsverfahren – wegen Korruptionsvorwürfen. Sie sollen Häftlingen Vergünstigungen für einen Gegenleistung versprochen haben. Bis das Verfahren abgeschlossen ist, gilt die Unschuldsvermutung.
Unsere Quellen:
- Beobachtungen des WDR-Reporters vor Ort
- Landgericht Köln
Sendung: WDR.de, Erneut Korruptionsvorwürfe gegen JVA Euskirchen, 20.08.2026, 12:49 Uhr