Landgericht Aachen : Mutmaßlicher Sexualstraftäter darf abgeschoben werden
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Das Verwaltungsgericht Aachen hat die Klage eines Syrers gegen seine mögliche Abschiebung abgewiesen. Der 27-Jährige muss sich derzeit auch vor dem Landgericht Aachen verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, zusammen mit vier weiteren Männern im vergangenen Oktober in Heinsberg-Unterbruch eine Minderjährige aus Aserbaidschan vergewaltigt zu haben.
Der Jugendliche war 2015 nach Deutschland gekommen, lebte bis zu seiner Festnahme im Kreis Heinsberg. Derzeit sitzt er in der Justizvollzugsanstalt Willich in Untersuchungshaft. Nach dem Sturz des Regimes von Baschar al-Assad im Dezember 2024 hat die zuständige Ausländerbehörde des Kreises Heinsberg dem 27-Jährigen den Flüchtlingsstatus entzogen. Zur Recht, wie heute der Richter am Verwaltungsgericht betonte.
Kein Schutz mehr nötig
"In Syrien gibt es keinen Bürgerkrieg mehr. Ein junger Mann kann dort für seinen Lebensunterhalt arbeiten", erklärte der Richter. Dem 27-Jährigen drohe in seinem Heimatland keine Verfolgung mehr. Außerdem - so der Richter weiter - sei der junge Mann schon mehrfach vorbestraft. Letztlich alles Gründe, warum eine Abschiebung rechtens sei.
Staatsanwaltschaft entscheidet
Zum heutigen Prozess vor dem Verwaltungsgericht war der mutmaßliche Sexualstraftäter nicht selbst erschienen. Sein Anwalt machte keine Auskünfte, zum Beispiel zur Ausbildung des 27-Jährigen. Auch in dem Strafprozess hat er bisher geschwiegen, obwohl die vier anderen Angeklagten ein Geständnis abgelegt haben. Mit der heutigen Entscheidung könnte der Syrer sofort ausgewiesen werden. Darüber muss aber auch die Staatsanwaltschaft entscheiden. Ob sie einer Auslieferung während des laufenden Strafprozesses zustimmt, wird eher als unwahrscheinlich eingestuft.
Unsere Quellen:
- Verwaltungsgericht Aachen
- Beobachtungen des Reporters
- Verwaltungsgericht Aachen
Sendung: wdr.de, Mutmaßlicher Sexualstraftäter darf abgeschoben werden, 02.06.2026, 15:30 Uhr