Freisprüche im Prozess um mutmaßliche Gruppenvergewaltigung in Heinsberg

WDR 02:53 Min. Verfügbar bis 27.07.2028

Fall in Heinsberg Freisprüche im Prozess um Gruppenvergewaltigung

Stand:

Drei freigesprochene Minderjährige, bei zwei volljährigen Männern wurde das Verfahren eingestellt. Das ist das Fazit nach dem Heinsberger Gruppenvergewaltigungsprozess.

Von
Logo des Westdeutschen Rundfunk
Thomas Wenkert

Im letzten Verfahren um eine mutmaßliche Gruppenvergewaltigung im vergangenen Oktober in Heinsberg-Unterbruch hat das Landgericht Aachen am Montag zwei junge Männer aus Syrien freigesprochen. Nach Ansicht der 2. großen Jugendkammer habe es sich um einvernehmlichen Geschlechtsverkehr gehandelt.

Zuvor wurde das Verfahren gegen drei weitere Beteiligte an der mutmaßlichen Tat eingestellt. Das Opfer - eine heute 18-Jährige aus Aserbaidschan - habe in ihrer Vernehmung widersprüchliche Aussagen gemacht, heißt es im Urteil.

Prozess in Aachen hinter verschlossenen Türen

"Die Öffentlichkeit kann sich ihre Meinung bilden, ein Gericht muss sich an das Gesetz halten", betonte die Vorsitzende Richterin am Montag bei der Urteilsbegründung. Damit ging sie auf das öffentliche Interesse an diesem Prozess ein. Zum Schutz des Opfers, aber auch zum Schutz der teilweise minderjährigen Täter, wurde hinter verschlossen Türen verhandelt. "Die Intimsphäre musste geschützt werden", hieß es.

Sexueller Kontakt zu allen Angeklagten

Das mutmaßliche Opfer, so die Richterin weiter, habe zu allen fünf Männern - vier Syrer und ein Iraker - sexuellen Kontakt gehabt, teilweise auch zu den Geschwistern. Das würden sichergestellte Chatnachrichten beweisen. In einem Video von der mutmaßlichen Tat sei auch zu sehen, dass es zu keiner Gewaltanwendung gekommen sei.

Der Schriftzug "Justizzentrum Aachen" an der Front der Gebäude.

Der Prozess wegen mutmaßlicher Gruppenvergewaltigung in Heinsberg fand im Justizzentrum in Aachen statt

Zwar, erklärte die Richterin, sei das Wort "Nein" gefallen, aber die fünf Männer hätten sich nicht bewusst über die Wünsche des Opfers hinweggesetzt. "Ein Nein müsse für das Gegenüber erkennbar sein", heißt es in dem Urteil.

"Moralisch haben die Männer falsch gehandelt"

Das Opfer habe den Eindruck vermittelt, dass es Gruppensex mit den fünf Männern im Alter zwischen 17 und 27 Jahren haben wollte. "Moralisch haben die Männer falsch gehandelt. Aber, eine moralische Schuld ist keine strafrechtliche Schuld", führte das Gericht weiter aus.

Die Anwältin des mutmaßlichen Opfers, Sabine Appel, sprach am Montag von einem schockierenden Verfahren. Ihrer Mandantin gehe es schlechter als direkt nach der Tat. "Meine Mandantin wollte diese Tat nicht und hat auch zu einem Verkehr Nein gesagt", betont Appel. Ob sie gegen die Freisprüche in Revision gehen wird, dazu sagte die Opferanwältin nichts.

Unsere Quellen:

  • WDR-Reporter beim Gerichtsprozess
  • WDR-Gespräch mit Anwältin Sabine Appel
  • Landgericht Aachen

Freisprüche im Prozess um Gruppenvergewaltigung in Heinsberg

WDR 27.07.2026 00:46 Min. Verfügbar bis 26.07.2028

Download

Sendung: WDR 2, WDR 2 für Aachen, Eifel und die Euregio, 27.07.2026, 13:30 Uhr
Sendung: WDR Fernsehen, Lokalzeit aus Aachen, 27.07.2026, 19:30 Uhr

Weitere Beiträge aus dem Kreis Heinsberg

1 / 2