Die Tötung von vier Waschbär-Welpen am 26. Mai in Solingen sorgt für Kritik. Die Tiere waren zunächst von der Feuerwehr von einem Dach geholt und anschließend von einem Jäger der kommunalen Jagdaufsicht getötet worden.
Der Deutsche Tierschutzbund verurteilt das Vorgehen in einer Pressemitteilung als „inakzeptabel“. Die Behörden hätten „zumindest prüfen müssen, ob eine dauerhafte Unterbringung der Tiere in geeigneten Einrichtungen möglich gewesen wäre“.
Tierschutzbund fordert Alternativen zur Tötung
Peer Fiesel, Präsident des Landestierschutzverbands NRW, verweist auf bestehende Strukturen: Man arbeite „bundesländerübergreifend mit sachkundigen Auffangstationen“ zusammen. Zudem seien Sterilisationsprogramme „eine nachhaltige und tiergerechte Alternative zur Tötung“.
Stadt Solingen: Rechtlicher Rahmen zwingt zum Handeln
Die Stadt Solingen verteidigt ihr Vorgehen. Sprecher Tobias Kollig betont auf WDR-Anfrage, man prüfe „selbstverständlich alle zur Verfügung stehenden Alternativen“. Die Entscheidung sei kein Ausdruck von Gleichgültigkeit, sondern ein konkreter rechtlicher Rahmen. Es sei ein „Konflikt zwischen Tierschutz und Naturschutz“.
Der Waschbär sei in Deutschland eine invasive Art, die heimische Arten, Lebensräume und Ökosysteme gefährde.
Manchmal besteht die schwerste Entscheidung gerade darin, zwischen zwei eigentlich schützenswerten Interessen abwägen zu müssen: dem Schicksal einzelner Tiere und dem Schutz der heimischen Natur insgesamt. Tobias Kollig, Stadt Solingen
Warum Unterbringung in Tierheimen kaum möglich ist
Laut Stadt würden Tierheime und Auffangstationen das Problem nur verlagern. Geeignete Plätze für Waschbären seien selten; für eine wachsende Population bräuchte es ein flächendeckendes Netz dauerhafter Haltungsplätze – „in der Praxis kaum leistbar“. Zudem würden aus den Welpen dauerhaft zu versorgende Wildtiere, die nicht mehr ausgewildert werden dürfen.
Hintergrund sei EU-Recht: Waschbären dürften zwar in Einrichtungen aufgezogen, aber nicht erneut in die Natur entlassen werden.
Jagdrecht: Schonzeit gilt nicht für Jungtiere
Nach der Landesjagdzeitenverordnung NRW haben erwachsene Waschbären vom 1. März bis 31. Juli Schonzeit. Jungtiere dürfen hingegen ganzjährig bejagt und getötet werden.
Unsere Quellen:
- Deutscher Tierschutzbund
- Stadt Solingen
- Landesjagdverband NRW
Sendung: WDR 2 Bergisches Land, Lokalzeit, 01.06.2026, 15.31 Uhr