Ein neunjähriger Grundschüler aus Wuppertal darf trotz seiner Herzkrankheit mit auf Klassenfahrt fahren. Das hat das Verwaltungsgericht in Düsseldorf entschieden.
Die Schule hatte dem Jungen laut Gericht im Mai mitgeteilt, dass er zu Beginn des 4. Schuljahres nicht an der Klassenfahrt teilnehmen dürfe. Wegen seines Herzleidens sei dies aus gesundheitlichen, pädagogischen und organisatorischen Gründen nicht verantwortbar.
Der Schüler und seine Eltern wollten das so nicht hinnehmen und klagten dagegen. Das Gericht verfügte nun per Eilentscheid, dass die Schule den Neunjährigen mitnehmen muss.
Organisatorische Gründe kein Grund für Ausschluss
Das Gericht erklärte, dass Schüler mit Behinderungen oder Erkrankungen, wie alle anderen, "grundsätzlich zur Teilnahme an Schulveranstaltungen wie Klassenfahrten sowohl berechtigt als auch verpflichtet" seien. Klassenfahrten seien Bestandteil schulischer Bildungs- und Erziehungsarbeit.
Dass ein Schüler nicht mit darf, könne "nur im Einzelfall" akzeptiert werden, beispielsweise bei Fehlverhalten eines Schülers. Genauso sei es, wenn von dem Schüler eine konkrete Gefahr für sich selbst oder andere ausgehe. Organisatorische Gründe seien jedoch für einen Ausschluss nicht akzeptabel.
Schule kann noch Beschwerde einlegen
Fachärzten zufolge gibt es im Fall des Wuppertaler Jungen keine Anhaltspunkte für eine akute Verschlechterung der Gesundheit während oder durch die Klassenfahrt. Es müsse lediglich sichergestellt werden, dass er seine Medikamente nimmt.
Die Schule kann gegen den Beschluss noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht für das Land NRW einlegen. Die Klassenfahrt beginnt bereits in wenigen Tagen
Unsere Quellen:
- Nachrichtenagentur dpa
- Nachrichtenagentur epd
Sendung: WDR.de, Herzkranker Junge aus Wuppertal darf mit zur Klassenfahrt, 03.09.2026, 19:30 Uhr