Bielefeld: Klage nach negativer Google-Bewertung
WDR. 03:15 Min.. Verfügbar bis 10.04.2028.
Eine Bielefelder Anwaltskanzlei verklagt einen Mann aus der Nähe von München. Der hatte die Kanzlei bei Google negativ bewertet.
Nach Ansicht der Kanzlei war dies eine rechtswidrige Meinungsäußerung. Denn der 37-Jährige habe geschäftlich nie etwas mit der Kanzlei zu tun gehabt. Den Streitwert veranschlagen die Anwälte mit 28.000 Euro. Aus dieser Forderung berechnen sich später die tatsächlichen Kosten. Wer den Prozess verliert, müsste dann rund 8.000 Euro zahlen.
Anonymer Brief mit Drohungen
R. Wanner hat negative Bewertungen bei Google geschrieben und wird deshalb verklagt
R. Wanner heißt der Mann, der die negativen Bewertungen im Internet schrieb. Er möchte nicht, dass sein vollständiger Name im Internet steht. Im Gespräch mit dem WDR berichtet er von einen Shitstorm gegen ihn im Netz. Außerdem, dass er bedroht werde. Details wolle er nicht nennen, er habe eine Strafanzeige gestellt.
R. Wanner lässt sich nicht einschüchtern: Weder von den anonymen Drohungen, noch vom finanziellen Risiko, sollte er vor Gericht verlieren.
"Für mich ist das ein Frontalangriff auf die Meinungsfreiheit. Ich werde weiter kämpfen für alle, die sich nicht mundtot machen lassen wollen." R. Wanner
Rechtsanwalt Florian Schreiber rät Meinungsäußerung klar zu kennzeichnen und Tatsachen nur zu behaupten, wenn sie wirklich stimmen
Der 37-Jährige hat mittlerweile einen eigenen Anwalt. Florian Schreiber aus Bielefeld sieht gute Chancen, den Fall zu gewinnen. Schließlich hätten im sogenannten Eilverfahren bereits das Landgericht Bielefeld und auch das Oberlandesgericht Köln bestätigt, dass die geäußerte Meinung auf Google rechtens sei.
In NRW gescheitert - jetzt neuer Anlauf in Bayern
Die gegnerische Kanzlei aus Bielefeld hat ihre Klage nun am Landgericht München 1 eingereicht. Hier erhoffen sich die Anwälte bessere Erfolgschancen, bestätigt der beteiligte Rechtsanwalt Christoph Franke im Telefonat mit dem WDR.
München habe in der Vergangenheit bei ähnlichen Fällen anders als Bielefeld und Köln geurteilt. Eine Klage dort sei möglich, weil Internetfälle theoretisch überall spielten. Franke betont auch, dass es ihm nicht darum gehe, jemandem die Meinung zu verbieten. Aber:
"Auch die Meinungsfreiheit erlaubt es nicht, unwahr vorzutragen." Dr. Christoph Franke, Rechtsanwalt
Einen Verhandlungstermin gibt es noch nicht. Zunächst muss das Landgericht München 1 die Klage überhaupt annehmen und sich für zuständig erklären.
Unsere Quellen:
- Gespräch mit R. Wanner
- Gespräch mit Rechtsanwalt Florian Schreiber
- Gespräch mit Rechtsanwalt Christoph Franke
Sendung: WDR 2 Ostwestfalen-Lippe, Lokalzeit, 10.04.2026, 06:31 Uhr
