Klage wegen negativer Google-Bewertungen | Aktuelle Stunde

00:28 Min. Verfügbar bis 29.01.2028

Landgericht Bielefeld: Klage wegen negativer Google-Bewertungen

Stand:

Es geht um insgesamt drei negative Bewertungen bei Google. Der Reihe nach.

R. Wanner lebt in der Nähe von München und geht dort regelmäßig ins Fitnessstudio. Vor gut einem Jahr kündigte er sein Abo. Er war unzufrieden und verfasste eine negative Bewertung bei Google. 

Unterlassungserklärung gefordert

R. Wanner

R. Wanner hat negative Bewertungen bei Google geschrieben und wird deshalb verklagt.

Er bekam daraufhin analoge Post. Im Auftrag des Fitnessstudios meldete sich eine Rechtsanwaltskanzlei aus Bielefeld. Sie forderte den 37-jährigen Ingenieur auf, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Gleichzeitig schickte sie eine Rechnung über rund 800 Euro. Wanner ignorierte den Brief. Er war sich sicher, nichts falsch gemacht zu haben. 

Wochen später erinnerte die Bielefelder Kanzlei an die Unterlassungserklärung. R. Wanner unternahm wieder nichts. Allerdings bewerte er jetzt die Kanzlei bei Google negativ. Die erhob laut Wanner Klage gegen ihn. Im November 2025 erhielt er einen Brief vom Landgericht Bielefeld: Eine gerichtliche Vorladung. 

Hohe Kosten könnten folgen

Der Streitwert sollte bei 10.000 Euro liegen. Jetzt wurde es Wanner zu heikel. Er fühlte sich massiv unter Druck gesetzt. Das Risiko, den Prozess zu verlieren, war ihm angesichts der Kosten einfach zu riskant. Er unterschrieb die Unterlassungserklärung und löschte zunächst die Google-Bewertung. Der Gerichtstermin wurde daraufhin abgesagt. Wanner muss aber dennoch für die Gerichtsgebühren und die gesamten Anwaltskosten aufkommen: Das sind fast 2.000 Euro. 

Statt jetzt einen Schlussstrich zu ziehen, bewertete der 37-Jährige die gegnerische Rechtsanwaltskanzlei erneut bei Google. Seine Bewertung fiel nicht positiv aus. Die gegnerischen Anwälte verlangten prompt eine neue Unterlassungserklärung. Doch Wanners Anwalt hält die zweite Bewertung der gegnerischen Kanzlei für zulässig.

Regeln sollten beachtet werden

Rechtsanwalt Florian Schreiber

Rechtsanwalt Florian Schreiber rät zu Meinungsäußerungen bei Google-Bewertungen.

Der Rechtsanwalt von R. Wanner rät, bei Google-Bewertungen gewisse Regeln zu beachten. Wichtig sei vor allem, nur eigene Erfahrungen wiederzugeben und nichts vom Hörensagen aufzuschreiben, so Rechtsanwalt Florian Schreiber. Außerdem müsse deutlich werden, dass es um seine eigene Meinung geht.

Kein Ende in Sicht

R. Wanner will nicht aufgeben. Seine Bewertung ist noch immer online. Obwohl die Kanzlei mit einer einstweiligen Verfügung versuchte, dagegen vorzugehen. Das Landgericht Bielefeld ließ sich darauf aber nicht ein. Die Begründung: Die Meinungsfreiheit würde überwiegen. Die Kanzlei beschwerte sich, hatte aber keinen Erfolg.

Auch die Bielefelder Rechtsanwaltskanzlei bleibt hartnäckig. Auf Anfrage des WDR schreibt sie, dass man weitere juristische Schritte einleiten werde. 

"Die Klage ist bereits im Entwurf fertiggestellt und wird diese Woche erhoben werden." Dr. Christoph Franke, Rechtsanwalt

Wanner geht es um die Meinungsfreiheit. Er werde sich weiter wehren. Angesichts der angekündigten Klage und der damit verbundenen Kosten versucht er nun, im Internet Spenden für den Rechtsstreit über Fundraising zu sammeln.

Landgericht Bielefeld: Klage wegen negativer Google-Bewertungen

WDR Studios NRW 28.01.2026 00:37 Min. Verfügbar bis 28.01.2028 WDR Online

Unsere Quellen:

  • Gespräch mit R. Wanner und Florian Schreiber
  • Rechtsanwaltskanzlei Geisler/Franke
  • Landgericht Bielefeld

Korrekturhinweis: In einer früheren Version des Artikels haben wir geschrieben, dass die Kanzlei eine Zivilklage aufgrund der schlechten Google-Bewertung über das Fitnessstudio eingereicht hat. Richtig ist, dass die Kanzlei erst eine Klage einreichte, als R. Wanner auch die Kanzlei schlecht bei Google bewertete. Das haben wir in der aktuellen Fassung korrigiert. Außerdem haben wir in der aktuellen Fassung den Vornamen des Klägers zur Wahrung seiner Persönlichkeitsrechte anonymisiert.

Sendung: WDR Fernsehen, Lokalzeit OWL, 29.01.2026, 19.30 Uhr
Sendung: WDR 2 Ostwestfalen-Lippe, Lokalzeit, 29.01.2026, 06.31 Uhr
Sendung: WDR.de, Landgericht Bielefeld: Klage wegen negativer Google-Bewertungen, 29.01.2026, 06.01 Uhr

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