Neues E-Scooter-Gesetz kommt

Bildquelle: WDR / Björn Henke

WDR 3 Min. 6 Sek. Verfügbar bis 08.09.2028

Neue E-Scooter-Gesetze Essens OB Kufen will Führerschein und weniger Tempo

Stand:

Ab 2027 gelten neue Regeln für E-Scooter. Essens OB Kufen fordert einen Führerschein und 15 km/ Höchstgeschwindigkeit.

Von Björn Henke
Ein Verkehrsschild mit der Abbildung eines E-Scooters und dem Wort frei

An kaum einem Verkehrsthema scheiden sich die Geister so sehr wie am E-Scooter. Eingeführt 2019 in der Hoffnung auf alternative Mobilität im Kampf gegen Luftverschmutzung, gerade auf der berühmten "letzten Meile". Der damalige Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer gab sich regelrecht als Fan der Roller, die später vor allem als Mietgeräte die Innenstädte fluteten.

Neue Geräte brauchen Blinker und Bremsen vorne und hinten

Acht Jahre nach Erlass der so genannten Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) stehen entscheidende Veränderungen an. Die Verordnung wurde von der Bundesregierung reformiert – ein Teil der neuen Regeln zu technischen Veränderungen an den Geräten sind schon seit April in Kraft, weitere Vorschriften zum Verhalten der Fahrerinnen und Fahrer folgen zum 1. März 2027.

Ein E-Scooter mit eingeschaltetem Blinker auf der rechten Seite.

Neue Geräte müssen Blinker haben und getrennte Bremsen für vorne und hinten. Für alte Geräte gilt Bestandsschutz. Beim Thema Verhaltensregeln gilt vor allem der Grundsatz, dass E-Scooter weitgehend wie Fahrräder behandelt werden. Schon bisher müssen die Scooter nutzungspflichtige Radwege nutzen, wo es sie gibt.

Ziel der E-Scooter-Regelungen: Angleichung an Radverkehr

In Zukunft dürfen sie auch auf Gehwegen und in Fußgängerzonen fahren, sofern diese die Beschilderung "Radverkehr frei" haben. Bei vielen Menschen schrillen daher schon jetzt die Alarmglocken. Allein von 2024 auf 2025 stieg die Zahl der Scooter-Unfälle mit Personenschäden laut Statistischem Bundesamt um mehr als 38 Prozent.

Häufigste Unfallursache dabei: "Falsche Straßenbenutzung". Denkbar also, dass Kommunen die Orte mit Beschilderung "Radverkehr frei" weiter einschränken, die in Zukunft eben auch für Scooter gelten. Befürchtet werden noch mehr Konflikte mit Menschen, die zu Fuß unterwegs sind.

Essens OB stellt Forderungen an E-Scooter-Nutzung

"Die weitere Entwicklung und die Auswirkungen der neuen Regelungen werden zunächst beobachtet", schreibt die Pressestelle der Stadt Bochum auf WDR-Anfrage. In die Offensive ging dagegen in der vergangenen Woche Essens Oberbürgermeister Thomas Kufen. Er fordert unter anderem die Absenkung der Höchstgeschwindigkeit von 20 auf 15 Kilometern pro Stunde.

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Außerdem solle eine allgemeine Helmpflicht geprüft werden und für Anbieter von Leihfahrzeugen eine "verbindliche digitale Sicherheitseinweisung". Ähnlich einem Führerschein fordert Kufen darüber hinaus einen "verpflichtenden Kenntnis- oder Befähigungsnachweis" für alle Nutzer von E-Scootern.

Verkehrswacht: Problem ist fehlende Ausbildung

Mit dieser Forderung liegt Kufen ganz auf der Linie der Verkehrswacht. "Der E-Scooter ist ein Kraftfahrzeug", sagt Maria Brendel-Sperling von der Essener Verkehrswacht, die auch im Landesvorstand des Vereins sitzt. "Man kann ohne viel Zutun 20 Stundenkilometer erreichen und das ist schon was Anderes als beim Fahrrad oder beim Pedelec."

Parkregelungen bleiben Städten überlassen

Sehr viele Leih-Scooter stehen ungeordnet auf einem Gehweg nahe des Einkaufszentrums Limbecker Platz in Essen.

Die Stadt Essen hat Anfang des Jahres eine Regelung eingeführt, nach der Leihscooter in bestimmten Teilen der Stadt ausschließlich auf vorgesehenen Parkflächen abgestellt werden dürfen. Diese Zonen sollen sukzessive erweitert werden. In Bochum wird ein derartiges Konzept gerade erarbeitet. Das Ziel ist klar: Wildes Parken im öffentlichen Raum verhindern. Ob Städte solche Regeln erlassen oder nicht, hat die Bundesregierung in der Novelle der Verordnung ausdrücklich offen gelassen.

Höhere Bußgelder bei Verstößen

Teurer wird es jetzt bei Verstößen gegen die Verkehrsregeln. Zu zweit fahren kostet 25 statt bisher fünf Euro, wer während der Fahrt das Handy bedient, muss sogar 100 Euro zahlen. Trotz Angleichung der Regeln ans Fahrrad gelten für Scooter-Fahrer außerdem weiterhin die strengeren Alkoholgrenzwerte wie beim Auto. Und: Unter 21 Jahren sind auch am Scooter-Lenker 0,0 Promille vorgeschrieben.

Unsere Quellen:

  • Eindrücke des Reporters vor Ort
  • Statistisches Bundesamt
  • Interview mit Maria Brendel-Sperling, Verkehrswacht Essen
  • Interview mit Silke Lenz, Sprecherin der Stadt Essen
  • Schriftliches Statement der Stadt Bochum

Sendung: WDR 2, WDR 2 für Rheinland, Ruhrgebiet und Niederrhein, 08.09.2026, 12:31 Uhr

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