Kontakte zur Außenwelt pflegen oder sich weiterbilden: Wer im Gefängnis seine Strafe absitzt, darf in Geldern, Rheinbach und Essen bald unter Aufsicht online gehen. Das hat das Justizministerium Nordrhein-Westfalen angekündigt.
Surfen nur in speziellen Räumen erlaubt
Für den Online-Zugang sollen bei dem Pilotprojekt spezielle Räume mit abgesicherten Endgeräten eingerichtet werden. Dort können die Häftlinge laut Ministerium dann "Kontakte zur Außenwelt pflegen und herstellen sowie Bildungs-, Qualifizierungs- und Freizeitangebote in einem strukturierten, begleiteten und sicherheitskonformen Rahmen nutzen."
Freigeschaltet sind nur einige ausgesuchte Internetseiten. Besonders vor einer Entlassung soll das den Häftlingen helfen, sich auf das Leben in Freiheit vorzubereiten. Zum Beispiel mit digitalen Anträgen, die sie selbst stellen können - bei Sprachbarrieren können sie Texte online übersetzen lassen.
Im Gefängnis ins Internet: Nur unter Aufsicht erlaubt
Beim Surfen sollen die Häftlinge jederzeit durch Vollzugsmitarbeiter überwacht werden. Das Justizministerium hofft, dass man die Gefangenen dank digitaler Anträge, wie für den Führerschein, seltener zu Behörden fahren muss.
Außerdem gebe es dann weniger Briefverkehr ins Gefängnis und damit weniger mit synthetischen Drogen getränkte Post.
Bisher dürfen Inhaftierte nur Fernsehen, Radio hören oder Gedrucktes, wie Zeitungen, Zeitschriften oder Bücher lesen. Mit dem Pilotprojekt will die Landesregierung jetzt ausprobieren, ob eingeschränkter und überwachter Online-Zugang in Gefängnissen ohne Probleme funktionieren kann.
Unsere Quellen:
- Justizministerium Nordrhein-Westfalen
- Nachrichtenagentur dpa
Sendung: WDR.de, NRW-Pilotprojekt: Internet für Häftlinge, 07.09.2026, 08:10 Uhr