Hinterbliebene klagen gegen die Bundesrepublik

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WDR 3 Min. 13 Sek. Verfügbar bis 28.08.2028

Neuer Germanwings-Prozess Gericht macht Angehörigen kaum Hoffnung

Stand:

Im Prozess um zusätzliches Schmerzensgeld nach dem Absturz einer Germanwings-Maschine mit 150 Toten hat das Landgericht Braunschweig den Hinterbliebenen wenig Hoffnung gemacht. Viele Todesopfer stammen aus NRW.

Engelbert Tegethoff kommt am Morgen schon mit einem schlechten Gefühl am Landgericht in Braunschweig an. Er ist der Vater einer Lehrerin aus Haltern, die unter den 150 Todesopfern des Absturzes ist. Das Gericht hatte schon im Vorfeld klargemacht, dass die Klage der Angehörigen wenig Aussicht auf Erfolg haben werde.

Engelbert Tegethoff im Landgericht Braunschweig.

Engelbert Tegethoff gehört zu den Hinterbliebenen, die im Landgericht Braunschweig erschienen sind.

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Auch der Termin heute bringt keine Klarheit für ihn und die anderen Angehörigen, die geklagt haben. Das Gericht wird seine Entscheidung erst am 6. Oktober verkünden. Engelbert Tegethoff bleibt hoffnungsvoll.

"Wir wollen, dass es so einen Fall nicht nochmal geben wird. Dann wäre der Tod nicht ganz sinnlos gewesen." Engelbert Tegethoff

Auch Klaus Radner ist nach Braunschweig gereist. Er gehört wie Tegethoff zu den rund 30 Angehörigen, die geklagt haben. Der Düsseldorfer Unternehmer hat bei dem Absturz seine Tochter, seinen eineinhalbjährigen Enkel und seinen Schwiegersohn verloren. Er hat wenig Vertrauen in einen Erfolg der Schadensersatzklage: "Das liegt bei einem Prozent."

Älterer Mann mit grauen Haaren in beigem Anzug blickt traurig.

Klaus Radner will nicht aufgeben.

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Und dennoch: Auch Radner will weiter kämpfen. Weiter kämpfen für Gerechtigkeit für seine Angehörigen, die bei dem Absturz ums Leben gekommen sind.

"Das ist das Letzte, was ich für meine Angehörigen tun kann. Da werde ich bis zum Letzten kämpfen." Klaus Radner

Die Enttäuschung bei den Hinterbliebenen der Opfer über die juristische Aufarbeitung des Absturzes ist unverändert. Auch das Landgericht Braunschweig hat sie ihnen an diesem Freitag nicht nehmen können. Die Kammer begründete ihre Auffassung damit, dass die Kläger ihre Ansprüche eher gegen die Fluggesellschaft geltend machen könnten. Die endgültige Entscheidung des Gerichts steht aber noch aus.

Klage gegen die Bundesrepublik

Drei Gerichte hatten zuvor entgegengesetzt geurteilt. Nämlich, dass die Angehörigen ihre Schadensersatzansprüche eher beim Staat als bei der Fluggesellschaft geltend machen könnten. Der Anwalt der Angehörigen, Julius Reiter, sieht darin "ein Ping Pong zwischen den Gerichten. Der heutige Tag ist eine weitere Enttäuschung für die Angehörigen."

Hohe Schadensersatzforderungen

Die Angehörigen haben Ansprüche von jeweils bis zu 110.000 Euro gegen die Bundesrepublik Deutschland angemeldet. Nach Überzeugung der Kläger sei die Flugtauglichkeit des Co-Piloten damals nicht ausreichend überwacht worden. Er befand sich vor dem Absturz wegen psychischer Probleme und Depressionen in ärztlicher Behandlung. Laut Ermittlungsergebnissen hatte er die Germanwings-Maschine absichtlich in das Bergmassiv gesteuert.

Weil das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) seinen Sitz in Braunschweig hat, wird das Zivilverfahren in Niedersachsen verhandelt.

Neuer Germanwings-Prozess: Entscheidung vertagt

WDR 28.08.2026 55 Sek. Verfügbar bis 27.08.2028

64 Germanwings-Todesopfer aus NRW

Am 24. März 2015 war eine Germanwings-Maschine auf dem Weg von Barcelona nach Düsseldorf in den französischen Alpen abgestürzt. Ermittlungen ergaben, dass der damalige Copilot das Flugzeug der Lufthansa-Tochtergesellschaft absichtlich gegen einen Berg gesteuert hatte.

144 Passagiere und sechs Besatzungsmitglieder kamen ums Leben. 64 Todesopfer stammen aus NRW, darunter 16 Schülerinnen und Schüler sowie zwei Lehrerinnen eines Gymnasiums in Haltern am See.

Unsere Quellen:

  • Landgericht Braunschweig
  • Beobachtungen der WDR-Reporterin vor Ort
  • Nachrichtenagentur dpa
  • Land NRW

Sendung: WDR Fernsehen, WDR aktuell, 28.08.2026, 12:45 Uhr

Kommentare zum Thema

4 Kommentare

  • 4 michael 28.08.2026, 19:17 Uhr

    Es ist sehr traurig, dass der Profit wichtiger als menschenleben ist. Zudem manche Ärzte wenig sorgsam sind. Ich kenne einen Piloten der zumindest früher oft alkoholisiert war. Ein Hinweis an die Fluggesellschaft brachte dem meldenden nur viel Ärger ein.

  • 3 Hans-Joerg 28.08.2026, 18:06 Uhr

    Ich denke, die Angehörigen sollten endlich zur Ruhe kommen und nicht noch durch einen solchen Prozess die Trauer verlängern, um Kohle aus dem Unglück machen.

  • 2 D-AIPX 28.08.2026, 16:40 Uhr

    Das ganze Ereignis war wirklich furchtbar. Ich kann mich aber auch nicht mit dem Gedanken anfreunden, dass wir den Gürtel bei der Überprüfung von Piloten noch enger zusammenziehen und dann das Problem haben könnten, dass sich Piloten wohlmöglich noch weniger trauen, ihre gesundheitlichen Probleme anzusprechen, als bisher schon. Eine Depression ist behandelbar. Wenn man als Pilot aber einmal daran erkrankt ist, darf man trotz Genesung trotzdem nicht mehr fliegen. Diese Vorgehensweise finde ich nicht richtig. Ich bin immer noch betroffen und fühle mit den Angehörigen mit. Ich hoffe aber, dass die Klagen keinen Erfolg haben. Warum, das habe ich im vorherigen Absatz erklärt. Ich sehe die Gefahr, dass man gnadenlos aussiebt, wenn jemand eine Erkrankung hat, auch wenn die Chance besteht, dass Genesung eintritt oder diese bereits eingetreten ist.

  • 1 Olaf 28.08.2026, 13:56 Uhr

    Leider muss ich sagen für mich sieht das so aus dass, manche den Hals nicht voll kriegen. Und die Regierung auch wenn man sie nicht mag ist hier nicht haftbar sondern die Fluggesellschaft bzw. der Arzt der sein Okay gegeben hat.

    Antworten (4)
    • Frank B 28.08.2026, 16:41 Uhr

      Ich denke nicht, dass es den Hinterbliebenen um Geld geht und dass man ihnen etwas in diese Richtung vorwerfen kann. Ich denke und kann nachvollziehen, dass es den Hinterbliebenen mehr um die Aufarbeitung geht, also sie wollen nicht, dass man alles unterm Teppich kehrt und die Sache ruhen lassen. Wie würde man selber reagieren, sollten seine liebsten in einem vermeidbaren Absturz ums Leben kommen. Ich denke, eine Klage ist der einzige Weg, die Fluggesellschaft aktiv an der Aufarbeitung zu zwingen.

    • Frank Ostermnn 28.08.2026, 16:52 Uhr

      Verantwortlich für diese Tat ist die Fluggesellschaft und der Arzt der den Piloten für diensttauglich erklärt hat. Warum die Bundesregierung haften soll, ergibt keinen Sinn.

    • Andreas L. 28.08.2026, 17:01 Uhr

      Diese Nachricht wurde aus datenschutzrechtlichen Gründen gesperrt. (Die Redaktion)

    • Maik 28.08.2026, 17:27 Uhr

      Dem widersprechen ich,weil der Staat für die Flugtauglichkeit verantwortlich ist.Damit steht er in der Haftung weil er den Co Piloten trotz psychischer Probleme und Depressionen hatt fliegen lassen Ist wie beim Auto,wenn der TÜV Mist baut ist er auch haftbar

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