Einer der Kläger ist Engelbert Tegethoff. Er reist am Freitag zum Prozess nach Braunschweig. Seine Tochter Stefanie starb bei dem Absturz. Sie war 32 Jahre alt und eine von zwei Lehrerinnen des Halterner Gymnasiums, die gemeinsam mit 16 Schülerinnen und Schülern auf dem Rückweg von einem Schüleraustausch in Spanien waren.
"Kein Geld der Welt bringt mir meine Tochter zurück" Engelbert Tegethoff
"Jeden Morgen wache ich mit dem Gedanken auf, dass Stefanie nicht mehr da ist. Der Schmerz lässt nicht nach, auch nach elf Jahren nicht. Aber wir haben gelernt, damit zu leben", sagt Tegethoff.
Er wolle vor allem Aufklärung. "Ich möchte, dass die Schuldfrage geklärt wird. Es muss untersucht werden, wer dafür verantwortlich ist, dass eine solche Katastrophe passieren konnte. Das Schmerzensgeld ist mir nicht wichtig. Es geht um Aufklärung."
Kerzenmeer auf der Treppe des Gymnasiums zwei Tage nach dem Absturz 2015.
Bildquelle: imagoCo-Pilot leitete absichtlich Sinkflug ein
Am 24. März 2015 sperrte Co-Pilot Andreas Lubitz den Kapitän aus dem Cockpit aus. Anschließend leitete er den Sinkflug der Germanwings-Maschine 4U9525 ein. Das Flugzeug prallte bei Le Vernet in den französischen Alpen gegen ein Bergmassiv.
Alle 150 Menschen an Bord starben. Die Ermittlungen ergaben, dass Lubitz die Maschine absichtlich zum Absturz brachte. Er litt unter einer psychischen Erkrankung und war bereits Wochen zuvor wegen Depressionen in ärztlicher Behandlung. Am Unglückstag war er krankgeschrieben. Trotzdem ging er zur Arbeit.
Angehörige sehen den Staat in der Verantwortung
Die Angehörigen klagen gegen das Luftfahrtbundesamt beziehungsweise gegen die Bundesrepublik. Sie fordern Schmerzensgeld zwischen 500 und 110.000 Euro. Im Mittelpunkt steht jedoch eine grundsätzliche Frage: Hätten staatliche Sicherheitsvorkehrungen den Absturz verhindern können?
Die Kläger halten die flugmedizinischen Untersuchungen von Lubitz für unzureichend. Die zuständigen Fliegerärzte hätten seine psychischen Probleme erkennen und ihm die fliegerische Tauglichkeit entziehen müssen.
Nach den Ermittlungen litt Lubitz bereits während seiner Ausbildung an einer schweren Depression und hatte Suizidgedanken. In seinem Tauglichkeitszeugnis war dies vermerkt. Nach Ansicht der Kläger hätte der Eintrag eine besonders gründliche Untersuchung erfordert. Dazu sei es jedoch nicht gekommen.
Anwalt Julius Reiter sieht deshalb die Bundesrepublik in der Verantwortung. "Wenn die staatliche Flugtauglichkeitsprüfung nicht auch die Menschen schützen soll, die hinter diesem Piloten im Flugzeug sitzen, wen soll sie dann schützen?", fragt er.
Drei Verfahren bereits verloren
Der aktuelle Prozess ist nicht der erste Versuch der Angehörigen, die Verantwortung juristisch klären zu lassen. 2020 klagten zunächst 84 Angehörige vor dem Landgericht Essen und dem Landgericht Frankfurt gegen die Lufthansa als Mutterkonzern von Germanwings. Später befasste sich auch das Oberlandesgericht Hamm mit dem Fall.
Die Lufthansa hatte den Angehörigen zuvor jeweils 10.000 Euro Schmerzensgeld gezahlt. Die Klagen wurden jedoch abgewiesen. Die Gerichte verwiesen darauf, dass das Luftfahrtbundesamt und damit der Staat für die flugmedizinische Sicherheit zuständig seien. "Das ist der Grund für den Gang jetzt zum Landgericht Braunschweig", erklärt Reiter.
"Sowas darf nie wieder passieren"
Für Engelbert Tegethoff wird der Termin im Gerichtssaal eine große Belastung. Trotzdem will er den Prozess verfolgen. Er hofft, dass die juristische Aufarbeitung dazu beiträgt, ähnliche Katastrophen künftig zu verhindern.
Auch für Anwalt Julius Reiter geht es um mehr als eine mögliche Entschädigung. "Unser Ziel ist es nicht, am ersten Verhandlungstag zu gewinnen. Wir wollen verhindern, dass der Prozess endet, bevor die entscheidenden Fragen untersucht worden sind", sagt der Klägeranwalt.
Unsere Quellen:
- Reporter vor Ort
- Reporter im Gespräch mit Klägern
- Landgericht Braunschweig
Sendung: WDR.de, Germanwings-Hinterbliebene klagen gegen Luftfahrtbundesamt, 27.08.2026, 12:45 Uhr
