Urteil Räumungsklage gegen 101-Jährige | Aktuelle Stunde
Bildquelle: WDR / Jens GleisbergAktuelle Stunde . 10.06.2026. 10 Min. 21 Sek.. UT. Verfügbar bis 10.06.2028. WDR. Von Markus Schmitz.
Philipp Benz, Sprecher des Amtsgerichts, erklärte zum Urteil: "Wenn eine Vermieterin eine Kündigung ausspricht, muss sie diese ordentlich darlegen." Das sei nicht passiert. "Dem Gericht war die Argumentation zu oberflächlich und nicht detailliert genug, um eine entsprechende Abwägung zu Gunsten der Klägerin treffen zu können."
Bei den Kindern der 101-Jährigen flossen nach der Urteilsverkündung Tränen. Sohn Karl-Heinz Rostock sagte: "Das Urteil ist für uns eine große Erleichterung, weil wir die Sicherheit haben, dass in den kommenden Jahren nichts passiert."
Ursprünglich sollte das Mehrfamilienhaus, in dem die 101-Jährige wohnt, abgerissen werden. Auf dem Areal sollten anschließend Neubauten entstehen. Schon seit längerer Zeit arbeitete der Eigentümer des Grundstücks daran, die alte Frau mit ihrer Tochter zum Auszug zu bewegen. Doch Reaktionen dazu blieben aus - schließlich klagte der Eigentümer auf Räumung.
"Auszug bedeutet Todesurteil"
Seit 1969 lebt Lilly Rostock in der Wohnung - ihre Tochter ist zu ihr gezogen. Die alte Frau ist schwer dement, sagt die Tochter. Ein Umzug wäre das Todesurteil, fügte sie vor dem Urteil hinzu. Auch der Sohn der mittlerweile 101-Jährigen machte klar, dass ein Umzug eine sehr starke gesundheitliche Belastung wäre, die ihren Tod bedeuten könnte.
Ersatzwohnung angeboten
Dabei hat die Klägerin für die alte Frau und ihre Tochter eine Ersatzwohnung direkt gegenüber des jetzigen Hauses angeboten. Diese ist allerdings kleiner. Der Anwalt des Hauseigentümers Jochen Blöse sagte, dass auch finanzielle Beiträge zum Umzug gezahlt worden wären und auch eine lange Räumungsfrist möglich gewesen wäre. Doch die Familie ging darauf nicht ein.
Die Wohnung in dem Mehrfamilienhaus soll die 101-Jährige Frau räumen.
Bildquelle: WDR / Markus Schmitz"Ohne gewohnte Umgebung geht der Mensch ein"
Für Brigitte Rostock, die Tochter der Seniorin, ist die Sache klar. Im Zustand der schweren Demenz fühle sich die Mutter nur in der gewohnten Umgebung sicher. Lilly Rostock kann nicht mehr laufen, ihre Tochter hilft ihr und sagt: "Wenn ein Mensch nicht mehr laufen und sich bewegen kann und dann nicht mehr das Umfeld hat, dann geht der Mensch ein. Das ist wie eine Pflanze."
Unsere Quellen:
- Beobachtungen des WDR-Reporters vor Ort
- Gespräch mit Familie Rostock
- Amtsgericht Köln
- Anwalt der Klägerin
Sendung: WDR.de, 101-jährige Mieterin darf in ihrer Wohnung bleiben, 10.06.2026, 16:22 Uhr
Sendung: WDR Fernsehen, Aktuelle Stunde, 10.06.2026, 18:45 Uhr

11 Kommentare
Kommentar 11: Michael D. schreibt am 12.06.2026, 13:31 Uhr :
Ich freue mich über so viel Empathie, die hier der älteren Dame entgegengebracht wird. Leider fehlen mir im Artikel ein paar wesentliche Informationen, damit ich als Bürger besser verstehen kann, welche Interessen hier gegeneinander abzuwägen waren. – Ja, das Leben besteht immer aus Abwägungen. – Mir fehlte z.B. die Information, wie viele andere Mietparteien denn dort noch wohnen und welchen Energie-Standard die Wohnungen derzeit erfüllen, also die Gründe, wieso das Mehrparteien-Miethaus einem Neubau weichen sollte. Ohne diese Informationen ist es sehr leicht Partei zu ergreifen, da überhaupt nicht klar wird, welche anderen Folgen der Verbleib der alten Dame in dem Haus hat.
Kommentar 10: Andreas Bücker schreibt am 11.06.2026, 16:19 Uhr :
Astrein, und dann wundern sich alle wenn keiner mehr in den Wohnugsbau investieren möchte.
Antwort von Canasta Furie , geschrieben am 11.06.2026, 17:27 Uhr :
Fragen Sie sich lieber, wieso die Eigentumsquote in Deutschland so gering ist und Menschen dadurch im Alter abgesichert sind. Wir haben auf der einen Seite Investoren und auf der anderen Seite Menschen, die sich Eigentum nicht leisten können. Wäre ich Kanzlerin, dann wären die kleinen Arbeitnehmer ihre eigenen Investoren.
Kommentar 9: Canasta Furie schreibt am 11.06.2026, 13:27 Uhr :
Trotz Urteil, das ich sehr begrüße, ist der Familie ein seelischer Schaden zugefügt worden. Es bleibt der unsägliche Eindruck: Wir warten auf das Ableben eines geliebten Menschen, damit wir endlich mit dem Bauvorhaben beginnen können. Das ist perfide. Wer hat in Köln die gestiegene Wohnungsnot und die horrenden Mieten zu verantworten. Reker, die ehemalige Oberbürgermeisterin, postulierte: "Wir haben Platz"! In Wirklichkeit wurden nur die Interessen von Spekulanten und Investoren der Immobilienbranche gestützt. Das ist die Wahrheit. Um Menschen ging es nie.
Kommentar 8: Rudolf Schulz schreibt am 11.06.2026, 12:44 Uhr :
Ich finde das Verhalten des Vermieters absolut empathielos und absolut daneben. Wie kann man einer Dame in einem so stolzen Alter die Kündigung der Wohnung vorlegen ? Profitgier vor Menschlichkeit ! Sicherlich stimmt es das wir in Deutschland ein Problem mit zu wenig Wohnraum haben aber soviel Hirn sollte doch vorhanden sein das man so nicht mit Menschen umgehen kann / soll !
Kommentar 7: Gerhard schreibt am 11.06.2026, 09:42 Uhr :
Natürlich ist es wichtig, neue Wohnungen zu bauen. Und dies sollte sehr vielfältig sein. Aber eine Dame über 100 Jahre jung, schon sehr lange in dieser Wohnung, dement und somit pflege- bedürftig, aus ihrer gewohnten Umgebung zu reißen, ist nicht angebracht, sondern in gewisser Weise unmenschlich. Daher ist das Urteil absolut richtig ! Da muss die Vermieterin halt noch ein wenig warten.
Antwort von Thomas , geschrieben am 11.06.2026, 12:56 Uhr :
Also sollte die alte Dame für die Bauverzögerung und die Probleme, die junge Leute bei der Wohnungssuche haben, aufkommen? Wenn man Mieter nicht einmal in so einem Fall los wird (obwohl ja sehr viel Entgegenkommen gezeigt wurde)....
Kommentar 6: Niemand schreibt am 11.06.2026, 08:18 Uhr :
Eine begrüßenswerte Entscheidung! Das Leben unserer Senioren muss geschützt werden. Wer dergestalt den Profit über sein "soziales Gewissen" stellt, der ist als Vermieter sowieso ungeeignet, denn, seien wir mal ehrlich, in wenigen Jahren hat die Natur das geregelt. Wer nichtmal so lange warten kann, der ist charakterlich ungeeignet.
Kommentar 5: mawi schreibt am 11.06.2026, 04:55 Uhr :
Alte und hilfebedürftige Menschen haben wenig Lobby in diesem Land. Das Urteil ist nicht selbstverständlich. Normalerweise wird Fledermäusen und Feuersalamandern bei einer drohenden Umsiedlung mehr Empathie entgegengebracht. Umso mehr freue ich mich, dass das Amtsgericht diese Entscheidung getroffen hat. So kann die alte Dame wenigstens in ihrer gewohnten Umgebung verbleiben. Das ist so wichtig und ein Zeichen von Respekt. Die Immobiliengesellschaft muss halt mit der Vermarktung unbezahlbarer Neubauwohnungen warten. Sie wird es verschmerzen.
Kommentar 4: Sunny schreibt am 10.06.2026, 20:21 Uhr :
Na das ist auch richtig so, kann ja nicht sein, dass ein Senior aus seiner Wohnung soll. Alles Gute wünsche ich.
Kommentar 3: Maximilian schreibt am 10.06.2026, 19:02 Uhr :
Eine 101-Jährige Dame mit einer Räumungsklage zu belasten, ist schon eine außerordentliche empathielose Dreistigkeit. Es wäre auch eine Zumutung gewesen aus der ungewohnten kleineren Wohnung gegenüber den Abriss der alten Wohnung mitzubekommen. Ich wünsche der älteren Dame noch viele schöne Jahre in vertrauter Umgebung.
Kommentar 2: Michael Koschig schreibt am 10.06.2026, 15:14 Uhr :
Ich verstehe nicht, warum die Klage vom Gericht abgewiesen worden ist, bin kein Rechtsexperte. Das eine Wohnung gegenüber plus finanzieller Umzugshilfe vom Besitzer freiwillig angeboten wurde, ist eine prima Geste. Das dieses Angebot nicht angenommen wurde, erschließt sich mir nicht. Trotz Demenz der Mieterin. Es wird wohl dazu kommen, das spätestens in den nächsten Tagen/Wochen eine natürliche, zeitgemäße Veränderung eintritt, wodurch dann der Abriss/Neubau aktiv umgesetzt werden kann. Die Zeit bringt Veränderungen, selbst dann, wenn man sich dagegen sperrt und nicht akzeptieren möchte.
Kommentar 1: j schreibt am 10.06.2026, 14:45 Uhr :
richtig so! Menschenwürde muss über Profitinteresse stehen!