Die Coesfelder Liste führt Personen auf, die abgeschoben werden können.
Bildquelle: WDR / Hilgers152 ausreisepflichtige Personen auf der Abschiebeliste aus Coesfeld sollen nach Polizei-Informationen straffällig geworden sein. In bestimmten Fällen droht damit die Ausweisung aus Deutschland. Aber nicht immer. Kern ist § 25b des Aufenthaltsrechts. Bei Haftstrafen von mehr als sechs Monaten droht die Aufenthaltserlaubnis zu erlöschen. Es sei denn, rechtliche oder humanitäre Gründe sprechen dagegen - zum Beispiel drohende Haft oder Folter im Heimatland.
40 Bleiberechtsfälle wurden rückgängig gemacht
Eine Bleiberechts-Perspektive steht im Zentrum der Bemühungen des Ausländeramtes. Wer nachhaltig integriert ist, soll in Köln bleiben dürfen und nicht abgeschoben werden. Als die Coesfelder Liste Köln erreichte, waren insgesamt 218 Personen im Bleiberechts-Programm. Mittlerweile hat die Stadt Köln das in 40 Fällen widerrrufen. Warum, ist unklar. Die Stadt macht dazu keine Angaben.
Mehr Menschen im "Rückführungsprogramm"
Im sogenannten Rückführungsmanagement befanden sich im November 2024 108 Personen. Laut Stadt sind 70 Menschen dazugekommen. Auch hier bleibt die Frage nach dem "Warum" unbeantwortet. Auf der Coesfelder Liste sind zudem 20 Namen blau markiert. Das heißt, dass das Empfängerland einer Rückführung bereits zugestimmt hat.
Ein Blick auf die Zahl der Abschiebungen seit 2024 zeigt: Im Jahr 2024 wurden 229 Personen abgeschoben. 40 Prozent waren Straftäter, sagt die Stadt. Im vergangenen Jahr waren es 245, davon 53 Prozent Straftäter. In diesem Jahr gab es bislang 115 Rückführungen, davon 61 Straftäter und ein Gefährder. Rund ein Drittel der Abschiebungen ging Richtung Westbalkan. Wer von den abgeschobenen Personen auch auf der Coesfelder Liste stand, ist öffentlich nicht bekannt.
Unsere Quellen:
- Stadt Köln
- Polizei Köln
- Recherchen des WDR-Reporters vor Ort
Sendung: WDR 5, WDR 5 Morgenecho, 26.08.2026, 7:05 Uhr