Tauben sind Tiere, die sich sehr an ihre Standorte gewöhnen.
Bildquelle: mauritius images / Klaus Steinkamp / Alamy / Alamy Stock PhotosDer Großmarkt ist weg, eine wichtige Futterquelle damit auch. Füttern dürfen die Tauben am ehemaligen Kölner Großmarkt trotzdem nicht. Das Verwaltungsgericht Köln hat das bestehende Taubenfütterungsverbot der Stadt nun bestätigt.
Tauben hatten sich an den Standort gewöhnt
Ende 2025 war der Großmarkt in Raderberg nach 85 Jahren geschlossen worden. Auf dem Gelände soll ein neues Stadtquartier entstehen. Für die Tauben, die an den Standort gewöhnt sind, fiel damit nach Einschätzung einer Projektgruppe eine wichtige Nahrungsquelle weg.
Die Tiere könnten nicht ohne Weiteres kurzfristig auf andere geeignete Futterstellen ausweichen. Deshalb wollte die Projektgruppe eine Ausnahme vom städtischen Fütterungsverbot erreichen.
Verwaltungsgericht gibt der Stadt recht
Die Stadt blieb jedoch bei ihrer Linie: Sie will die Taubenpopulation begrenzen und auch die Verschmutzung durch Taubenkot reduzieren. Das Verwaltungsgericht gab der Stadt nun Recht.
Sie darf Ausnahmen vom Fütterungsverbot ablehnen, entschieden die Richter. Einen grundlegenden Fehler in dieser Entscheidung sah das Gericht nicht. Gegen den Beschluss kann noch Beschwerde eingelegt werden.
Unsere Quellen:
- AFP
Sendung: WDR.de, Tauben am Großmarkt dürfen nicht gefüttert werden, 13.08.2026, 17.40 Uhr