Totenpfleger aus Würselen und Exhumierungen in Köln
Bildquelle: WDR/Thomas Wenkert00:41 Min.. Verfügbar bis 20.12.2027.
Es handelt sich laut einem Bericht des "Kölner Stadtanzeiger" um ehemalige Patientinnen einer Kölner Klinik, in der der Pfleger gearbeitet hatte. Neben den beiden bereits erfolgten Exhumierungen sei eine dritte geplant.
Die Ermittlungen der Kölner Staatsanwaltschaft waren schon länger bekannt. Neu ist, dass es nun die Exhumierungen gegeben hat. Es handele sich um den Leichnam einer 94-jährigen Frau, die 2018 gestorben sei, und um den Leichnam einer 2015 im Alter von 78 Jahren verstorbenen Patientin, so Oberstaatsanwalt Ulrich Bremer. "Es gibt einen Anfangsverdacht gegen den Beschuldigten in diesen zwei Fällen, dass er Morphine unbefugt verabreicht haben soll", sagte Bremer. Dies habe möglicherweise zum Tod der Patientinnen geführt.
Exhumierungen "unbedingt notwendig"
Die Exhumierungen mit anschließender Obduktion seien nötig gewesen, um etwaige Beweise sichern zu können. Im ersten Fall sei eine Untersuchung in Auftrag gegeben worden, um herauszufinden, ob noch eine erhöhte Dosis von Morphinen nachweisbar sei. Die Untersuchung sei noch nicht abgeschlossen. Die zweite Exhumierung habe gerade erst stattgefunden.
Der Oberstaatsanwalt betonte, dass seiner Behörde bewusst sei, dass die Störung der Totenruhe "für Angehörige außerordentlich belastend" sei. Die Maßnahmen seien "aber leider unbedingt nötig, um etwaige Beweise zum Nachweis eines Tötungsdelikts sichern zu können". Möglicherweise seien weitere Exhumierungen notwendig. Die Ermittlungen könnten sich zum größten Mordverfahren in der Kölner Nachkriegsgeschichte ausdehnen.
Tödliche Injektionen auf Palliativstation
Der Pfleger war im vergangenen Monat vom Aachener Landgericht wegen zehn-fachen Mordes und 27-fachen Mordversuchs zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Nach Überzeugung des Gerichts hatte er Patienten auf einer Palliativstation in Würselen bei Aachen tödliche Injektionen verabreicht, weil er ihren Zustand nicht ertragen konnte. Der Mann sei der Meinung gewesen, er habe "einen guten Job gemacht", wenn er Patienten "ein friedliches Einschlafen ermöglicht" habe, sagte der Richter in seiner Urteilsbegründung.
Weitere Verdachtsfälle werden geprüft
Das Gericht stellte eine besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist eine Freilassung nach 15 Jahren in der Regel ausgeschlossen. Darüber hinaus wurde ein lebenslanges Berufsverbot erteilt. Die Staatsanwaltschaft in Aachen prüft nun auch noch weitere Verdachtsfälle aus früheren Berufsjahren.
Unsere Quellen:
- Nachrichtenagentur dpa
- Kölner Stadtanzeiger
- Vorherige WDR-Berichterstattung
Sendung: 1LIVE, Die Infos, 20.12.2025, 07.30 Uhr