Der Mann aus dem Rhein-Sieg-Kreis wollte Polizist werden und hatte sich deshalb bei der Polizei beworben. Dabei stellte sich heraus, dass er auf der Innenseite seines Oberarms eine Tätowierung trug. Die zeigte zwei Patronen mit der Aufschrift "trust" und "no one". Übersetzt heißt das: Vertraue niemandem.
Zweifel an charakterlicher Eignung
Das Land lehnte daraufhin seine Bewerbung ab und begründete das mit einem erheblichen Zweifel an seiner charakterlichen Eignung. Der 27-Jährige legte daraufhin Beschwerde beim Verwaltungsgericht Köln ein, das jedoch die Entscheidung des Landes bestätigte.
Zweifel an charakterlicher Eignung
Bildquelle: WDR / dpaJetzt hat das OVG Münster in letzter Instanz entschieden und gab dem Land NRW recht. Nach Auffassung des Gerichts stellt die Tätowierung eine nach außen gerichtete Mitteilung dar. Der Träger gebe so eine Auskunft über sich selbst.
Zu wenig gewaltfreie Konfliktbewältigung
Die Tattoo-Aussage "Vertraue niemandem" im Zusammenhang mit zwei Patronen deute darauf hin, dass der Träger eine mangelnde Bereitschaft zu gewaltfreier Konfliktbewältigung habe. Das lasse allerdings Zweifel an der charakterlichen Eignung des Bewerbers aufkommen, so die Begründung des Gerichts.
Freie Hand für den Tätowierer?
Bildquelle: WDR/Vanessa KockegeiDer Mann hatte behauptet, er habe dem Tätowierer "nahezu freie Hand gelassen", es sei ihm um ein ästhetisches Motiv gegangen. Das stufte das Gericht jedoch als unglaubhaft ein. Der Beschluss des OVG ist unanfechtbar.
Unsere Quelle:
- Oberverwaltungsgericht Münster
Sendung: WDR.de, Polizei in NRW lehnt Bewerber wegen Tätowierung ab, 28.08.2026, 18:55 Uhr