Oberverwaltungsgericht NRW in Münster

Patronen als Tattoo Polizei in NRW lehnt Bewerber wegen Tätowierung ab

Stand:

Die Polizei NRW darf Bewerber wegen bestimmter Tattoos ablehnen. Das hat das OVG Münster nun rechtskräftig entschieden.

Von Kirsten Lorek

Der Mann aus dem Rhein-Sieg-Kreis wollte Polizist werden und hatte sich deshalb bei der Polizei beworben. Dabei stellte sich heraus, dass er auf der Innenseite seines Oberarms eine Tätowierung trug. Die zeigte zwei Patronen mit der Aufschrift "trust" und "no one". Übersetzt heißt das: Vertraue niemandem.

Zweifel an charakterlicher Eignung

Das Land lehnte daraufhin seine Bewerbung ab und begründete das mit einem erheblichen Zweifel an seiner charakterlichen Eignung. Der 27-Jährige legte daraufhin Beschwerde beim Verwaltungsgericht Köln ein, das jedoch die Entscheidung des Landes bestätigte.

Symbolbild: Junge Menschen in der Uniform der Polizei NRW (2017)

Zweifel an charakterlicher Eignung

Bildquelle: WDR / dpa

Jetzt hat das OVG Münster in letzter Instanz entschieden und gab dem Land NRW recht. Nach Auffassung des Gerichts stellt die Tätowierung eine nach außen gerichtete Mitteilung dar. Der Träger gebe so eine Auskunft über sich selbst.

Zu wenig gewaltfreie Konfliktbewältigung

Die Tattoo-Aussage "Vertraue niemandem" im Zusammenhang mit zwei Patronen deute darauf hin, dass der Träger eine mangelnde Bereitschaft zu gewaltfreier Konfliktbewältigung habe. Das lasse allerdings Zweifel an der charakterlichen Eignung des Bewerbers aufkommen, so die Begründung des Gerichts.

Auf einer grauen Matte liegen verschiedene Tätowierwerkzeuge: Farbe in kleinen Töpfen, ein Holzspatel, ein grünes Gel und eine große Farbdose.

Freie Hand für den Tätowierer?

Bildquelle: WDR/Vanessa Kockegei

Der Mann hatte behauptet, er habe dem Tätowierer "nahezu freie Hand gelassen", es sei ihm um ein ästhetisches Motiv gegangen. Das stufte das Gericht jedoch als unglaubhaft ein. Der Beschluss des OVG ist unanfechtbar.  

Polizei darf Bewerber ablehnen

WDR 28.08.2026 37 Sek. Verfügbar bis 27.08.2028 WDR Online

Unsere Quelle:

  • Oberverwaltungsgericht Münster

Sendung: WDR.de, Polizei in NRW lehnt Bewerber wegen Tätowierung ab, 28.08.2026, 18:55 Uhr

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