Ausgetrocknet sieht das Flussbett des Bachs "Willicher Fleuth" nahe Tönisvorst-Vorst aus. Viele Gewässer im Kreis Viersen seien aktuell sehr beeinträchtigt, meldet der Kreis. So sei die Nette im Bereich des Poelvenns schon trockengefallen.
Zum Schutz der Flüsse, Bäche und Seen hat der Kreis Viersen deshalb am Donnerstag eine Allgemeinverfügung veröffentlicht: Ab Freitag ist es verboten, Wasser aus allen Oberflächengewässern zu entnehmen.
Bis zu 50.000 Euro Strafe
Die neue Regelung gilt für alle oberirdischen Gewässer im Kreisgebiet, also Bäche, Flüsse oder Seen. Nicht nur größere Wassermengen dürfen nicht mehr entnommen werden - auch das Gießen von privaten Gärten mit Wasser aus zum Beispiel einem Fluss ist nicht mehr erlaubt. Das Grundwasser ist aber von dem Verbot ausgenommen.
Auch Tiere zu tränken oder mit Handgefäßen Wasser zu schöpfen, ist weiterhin erlaubt. Bei einem Verstoß gegen das Entnahmeverbot drohen Bußgelder von bis zu 50.000 Euro. Das Entnahmeverbot soll laut Kreis Viersen bis Ende Oktober gelten.
Organismen in Gefahr
Haben Gewässer zu wenig Wasser, dann bestehe die Gefahr, dass die Lebensgemeinschaft der Organismen, die sogenannte Gewässerbiozönose, dauerhaft zerstört werde. Wenn zusätzlich Menschen Wasser entnehmen, zum Beispiel durch Pumpen, verstärke das die Gefahr erheblich, so der Kreis Viersen.
Nach den letzten niederschlagarmen Jahren haben sich die Grundwasser- und Oberflächenwasserstände noch nicht genug erholt, erklärt der Kreis. Durch die Trockenheit seit Juli sinken die Wasserstände weiter ab. Eine Verbesserung der Situation sei aktuell noch nicht absehbar.
In Mettmann gilt Verbot schon länger
In Mettmann ist das Abpumpen von Wasser aus Bächen, Teichen und Seen schon seit Anfang Juli verboten. Ausgenommen ist das Tränken von Vieh und das Schöpfen mit Handgefäßen, meldete der Kreis. Die Regelung gilt vorerst bis zum 30. September.
In Düsseldorf und Mönchengladbach ist ein Entnahmeverbot aus Oberflächengewässern aktuell nicht geplant. Zukünftige Einschränkungen aufgrund von anhaltender Trockenheit seien jedoch nicht auszuschließen, so die Stadt Düsseldorf. Die Trinkwasserversorgung sei nicht gefährdet.
Der Rhein-Kreis Neuss weist darauf hin, dass im Kreis jegliche Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern mittels Pumpen einer Erlaubnis bedarf. Mit Handgefäßen dürfe man auch ohne Erlaubnis Wasser aus einem Fluss oder See schöpfen.
Kreis Viersen gibt Wasserspar-Tipps
Der Kreis Viersen appelliert, Anlagen zur Bewässerung bewusst einzusetzen. Beispielsweise sollten Rasensprenger nur morgens vor 10 Uhr oder abends ab 19 Uhr eingeschaltet werden, um so zu verhindern, dass das Wasser direkt wieder verdunstet. Auch bittet der Kreis die Einwohnerinnen und Einwohner, weniger Wasser in ihre Gartenpools zu füllen.
Kreis Viersen verhängt Wasser-Stopp
Bildquelle: Kreis ViersenWDR. 07.08.2026. 00:15 Min.. Verfügbar bis 06.08.2028.
Unsere Quellen:
- Pressemitteilung Kreis Viersen
- Pressemitteilung Kreis Mettmann
- Stadt Düsseldorf auf WDR-Anfrage
- Kreis Mönchengladbach auf WDR-Anfrage
- Rhein-Kreis Neuss auf WDR-Anfrage
Sendung: WDR 2, WDR 2 für Rheinland, Ruhrgebiet und Niederrhein, 07.08.2026, 10:31 Uhr