Der Eingang des Landgerichts Duisburg im alten Baustil

Das Landgericht Duisburg hat den vierten Angeklagten heute verurteilt.

Bildquelle: WDR/ Andreas Wiese

Tödliche Sex-Falle in Hamminkeln Viertes Bandenmitglied verurteilt

Stand:

Drei Männer sitzen bereits unter anderem wegen Mordes. Heute wurde auch der vierte Angeklagte verurteilt.

Das Landgericht Duisburg hat den Angeklagten am Mittwochmittag wegen Raubes und gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten verurteilt. Eine zusätzliche Geldstrafe wurde gegen den 23-Jährigen aus Bocholt nicht verhängt. Damit blieb die Kammer unter den ursprünglichen Erwägungen der Staatsanwaltschaft, die zunächst auch eine Verurteilung wegen Mordes oder Raubes mit Todesfolge in Betracht gezogen hatte.

Opfer in einen Hinterhalt gelockt

Die Tat hatte am Niederrhein für großes Entsetzen gesorgt. Die Tätergruppe von vier Männern hatte den 61-jährigen Mann kontaktiert, sich mit ihm verabredet und ihm bei einem Treffen in Hamminkeln Sex und Drogen in Aussicht gestellt. Das tatsächliche Ziel der jungen Männer war es laut den Ermittlungen jedoch, den als vermögend geltenden Mann in eine Falle zu locken und auszurauben. Das Opfer wurde am Ende mit einem Seil oder einem Gürtel erdrosselt.

Umfassendes Geständnis wirkt strafmildernd

Zugunsten des heute Verurteilten wertete das Gericht, dass er im Prozess ein umfassendes Geständnis abgelegt hatte. Die Kammer sah es zwar als erwiesen an, dass der junge Mann an dem Überfall beteiligt war und auch Gewalt anwandte - seine Tritte und Schläge gegen das 61-jährige Opfer seien jedoch nicht lebensgefährlich gewesen.

Nach Überzeugung der Richter hatten die beteiligten Männer zwar den gemeinsamen Vorsatz, den 61-Jährigen auszurauben, ein Tötungsvorsatz habe bei dem 23-Jährigen aber nicht vorgelegen.

Tötung war "Exzess" des Haupttäters

Den Mord an dem Opfer wertete das Gericht stattdessen als Exzesstat des Haupttäters, der den Erstickungstod des Mannes durch massives Würgen herbeigeführt hatte. Der nun verurteilte 23-Jährige hatte im Prozess ausgesagt, er sei bei der eigentlichen Tötung gar nicht im selben Raum zugegen gewesen, sondern habe währenddessen die Wohnung nach stehlenswerten Objekten durchsucht.

Diese Einlassung konnte die Kammer nicht widerlegen. Zudem stützte ein Brief, in dem der Haupttäter das alleinige Würgen des Opfers eingeräumt hatte, die Version des Angeklagten.

Drei Komplizen wurden bereits verurteilt

Drei Mittäter - zum Tatzeitpunkt 18, 19 und 20 Jahre alt - mussten sich bereits in einem früheren Prozess vor dem Landgericht Münster verantworten. Zwei von ihnen wurden wegen Mordes (unter anderem wegen Heimtücke und Habgier) zu Freiheitsstrafen von jeweils zwölf Jahren verurteilt. Einem dritten Beteiligten aus Bocholt konnte, ähnlich wie im aktuellen Fall, keine direkte Beteiligung an der Tötung nachgewiesen werden. Auch er hatte während der Tat die Räumlichkeiten nach Beute durchsucht.

Dass der vierte Angeklagte erst jetzt und an einem anderen Gericht (Duisburg) vor Gericht stand, lag daran, dass der 23-Jährige nach der Tat zunächst auf der Flucht war.

Urteil Sex-Falle Hamminkeln

WDR 02.09.2026 32 Sek. Verfügbar bis 01.09.2028

Unsere Quellen:

  • Landgericht Duisburg

Sendung: WDR 2, WDR 2 für Rheinland, Ruhrgebiet und Niederrhein, 2.09.2026, 15:30 Uhr

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