Oberlandesgericht von außen

Das Oberlandesgericht in Hamm

Oberlandesgericht Hamm zu Polen Haftbedingungen teils unzulässig schlecht

Stand:

Polen behandele Häftlinge unmenschlich, so das Oberlandesgericht Hamm. Die Justiz darf einen Mann nur eingeschränkt ausliefern.

Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm sieht Anzeichen, dass es in polnischen Haftanstalten systemische Mängel gibt. Es geht dabei um zu wenig Platz sowie körperliche Gewalt und Folter durch Bedienstete. Der Gerichtsbeschluss liegt dem WDR vor.

Im konkreten Fall hatte die Polizei einen polnischen Staatsbürger bei einer Verkehrskontrolle in Gelsenkirchen angehalten. Dabei fiel auf: Der Mann wird in Polen mit insgesamt vier europäischen Haftbefehlen gesucht. Er ist in Polen unter anderem wegen Diebstahls und Sachbeschädigung verurteilt worden.

Das Amtsgericht Gelsenkirchen hat den Mann zu den Haftbefehlen angehört. Er weigerte sich aber, direkt nach Polen ausgeliefert zu werden. Im anschließenden Auslieferungsverfahren hat nun das OLG Hamm entschieden und sich dabei zu den Haftbedingungen in Polen geäußert.

OLG Hamm: Auslieferung nur in bestimmte Gefängnisse

Das Ergebnis der Richter in Hamm: Der Mann darf nach Polen ausgeliefert werden. Es gibt aber eine wichtige Einschränkung: Die polnische Justiz muss ihn in einem von 20 konkret aufgezählten Gefängnissen unterbringen. Dazu zählen zum Beispiel die Gefängnisse in Dubliny oder Lublin.

Diese Einschränkung ist bemerkenswert, da es sich bei Polen um einen EU-Staat handelt. Üblicherweise vertraut die deutsche Justiz darauf, dass in anderen EU-Mitgliedsstaaten Haftbedingungen herrschen, die europäische Standards erfüllen. In Polen sieht das OLG Hamm aber konkrete Hinweise, dass dies anders ist. Es geht von systemischen, also verbreiteten, Mängeln aus.

Die Richter in Hamm befürchten also, dass - außer in den aufgezählten 20 Gefängnissen - zu schlechte Haftbedingungen herrschen. Konkret könnte es sein, dass Häftlinge in den übrigen Gefängnissen unter unmenschlichen oder erniedrigenden Bedingungen ihre Strafe absitzen müssen.

Polnische Inspektion stellte gravierende Mängel fest

Das Gericht hat Berichte der Inspektion des Nationalen Mechanismus zur Prävention von Folter (KMPT) ausgewertet. Das hat in den vergangenen Jahren rund 23 Prozent der Anstalten besucht und dort teils gravierende Mängel festgehalten.

Im Gefängnis Barczewo im Nordosten von Polen soll es etwa Folter und körperliche Gewalt durch Bedienstete geben. Im Frauengefängnis von Grudziądz sollen Gefangene wohl verbale und körperliche Übergriffe erlebt haben.

Braune, schulterlange Haare. Die polnische Strafverteidigerin Monika Gorząch.

Monika Gorząch ist Mitglied der Menschenrechtskommission beim Obersten Anwaltsrat Polens.


Für die polnische Strafverteidigerin Monika Gorząch sind die Befunde wenig überraschend. Sie ist Mitglied der Menschenrechtskommission beim Obersten Anwaltsrat von Polen. Im WDR-Interview berichtet sie, dass auch ihr manche Häftlinge Gewalt durch Bedienstete schildern würden.

Zu wenig Essen, zu wenig Duschen, zu wenig Resozialiserung

Polens Gefängnisse lägen weit unter dem europäischen Standard, so Gorząch. Viele Häftlinge dürften außerdem nur zwei Mal die Woche für je zehn Minuten Duschen - davon hätten sie nur sechs Minuten Wasser. Außerdem seien Verpflegung und medizinische Versorgung unzureichend.

Es fehle auch oft an Resozialisierungsmaßnahmen, wie Bildung oder Arbeit. "In vielen Fällen sitzen die Häftlinge 23 Stunden am Tag in ihrer Zelle und dürfen einmal täglich für einen einstündigen Spaziergang hinaus", so Monika Gorząch.

"Ich bin der Meinung, dass im polnischen Strafvollzugssystem täglich Menschenrechtsverletzungen begangen werden." Monika Gorząch, polnische Strafverteidigerin

Monika Gorząch hat sich für den WDR die Liste der Gefängnisse angeschaut, die das OLG für in Ordnung befunden hat. Teilweise hätten diese in der Tat einen besseren Ruf, sagt sie. Zumindest bei einem gebe es aber auch regelmäßig Schlagzeilen wegen toter Häftlinge.

Polnische Botschaft reagiert nicht auf WDR-Anfrage

Im konkreten Fall haben die OLG-Richter am Ende keine Hinweise auf unmenschliche oder erniedrigende Behandlung in den 20 aufgezählten Gefängnissen gesehen. Sie haben die Auslieferung des mutmaßlichen Straftäters daher mit einer Art Auflage verbunden. Der Mann muss in eines dieser Gefängnisse kommen.


Die polnische Regierung hatte gegenüber dem OLG mitgeteilt, dass es unklar sei, wo der Mann inhaftiert werde. Trotzdem vertrauen die Richter darauf, dass die polnische Justiz die Auflage des Hammer Gerichts berücksichtigen wird und den Mann nur in einem der 20 genannten Gefängnisse unterbringen wird. Auf eine WDR-Anfrage zum OLG-Beschluss hat die polnische Botschaft in Berlin nicht reagiert.

Jährlich beantragt Polen die Auslieferung aus Deutschland von einigen hundert Menschen. Im Jahr 2024 waren es beispielsweise 387. Nur von der Türkei gab es 2024 mehr Auslieferungsersuchen.

Anderes OLG hatte vor Kurzem ähnliche Bedenken wie das OLG Hamm

Die deutsche Justiz liefert Gefangene aus, wenn die Menschen im Ausland gesucht oder bereits zu einer Haftstrafe verurteilt wurden. Es handelt sich dabei nicht um eine Abschiebung. Diese findet bei Ausländern statt, die Deutschland verlassen müssen, weil sie keinen Aufenthaltstitel haben.

Neben dem OLG Hamm hat vor wenigen Wochen bereits das schleswig-holsteinische Oberlandesgericht eine Entscheidung zur Auslieferung nach Polen getroffen. Die Richter dort gingen weiter als die Hammer Kollegen. Sie untersagten die Auslieferung nach Polen im konkreten Fall komplett. Der Grund: Systemische Mängel und nicht menschenrechtskonforme Haftbedingungen.

Oberlandesgericht Hamm: Nur eingeschränkte Auslieferung

WDR 24.06.2026 01:06 Min. Verfügbar bis 23.06.2028

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Quellen

  • Beschluss des OLG Hamm vom 16.6.2026, AZ III-2 OAus 256-260/25
  • Pressemitteilung des schleswig-holsteinischen OLG vom 27.05.2026
  • WDR-Interview mit Rechtsanwältin Monika Gorząch
  • WDR-Anfrage an polnische Botschaft in Berlin
  • Auslieferungsstatistiken des Bundesamtes für Justiz

Sendung: WDR.de, OLG Hamm: Nur eingeschränkte Auslieferungen nach Polen, 24.06.2026, 10:00 Uhr

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