Verkauf von tödlicher Kugelbombe: Wohl keine fahrlässige Tötung
00:28 Min.. Verfügbar bis 24.09.2027.
Verkauf von tödlicher Kugelbombe: Wohl keine fahrlässige Tötung
Stand:
Die Staatsanwaltschaft Paderborn erhebt Anklage gegen den mutmaßlichen Verkäufer eines Großfeuerwerks – aber nicht wegen fahrlässiger Tötung. Die sogenannte Kugelbombe hatte in der Silvesternacht einen Mann aus Bad Wünnenberg getötet.
Der 24-Jährige war an Silvester in Geseke beim Anzünden des Feuerwerkkörpers so schwer verletzt worden, dass er sofort starb. Die nicht zugelassene Kugelbombe soll ihm ein 19-jähriger Mann aus Bad Lippspringe verkauft haben – weil das illegal ist, muss er nun vor Gericht.
Von einer Anklage wegen einer fahrlässigen Tötung des Bad Wünnenbergers sieht die Staatsanwaltschaft aber ab. Dem volljährigen Verstorbenen müsse klar gewesen sein, in welche Gefahr er sich brachte, als er die Kugelbombe mit fast 700 Gramm Sprengstoff zündete.
Kugelbombe: Verkaufsgeschäft via Snapchat
Die Aktenlage zeige aktuell eine "eigenverantwortliche Selbstschädigung des Opfers", die dem Verkäufer juristisch nicht als fahrlässige Tötung angelastet werden könne, so die Staatsanwaltschaft. Neue Erkenntnisse im Prozess könnten das aber noch ändern.
Der Verkäufer soll über Snapchat nicht nur die tödliche Kugelbombe verkauft haben, sondern auch noch andere nicht zugelassene Böller an weitere Kunden. Gegen diese sind ebenfalls Strafverfahren eingeleitet worden – wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz.
Illegales Feuerwerk mit insgesamt 12,5 Kilogramm Sprengstoff im Keller
Bei einer Durchsuchung hatte die Polizei im Keller des Verkäufers illegale Feuerwerkskörper mit insgesamt 12,5 Kilogramm Sprengstoff gefunden.
Die Kugelbomben seien industriell in China hergestellt worden.
Unsere Quelle:
- Staatanwaltschaft Paderborn