Jetzt hat das Oberverwaltungsgericht NRW den Bebauungsplan für den Industriepark in Horn-Bad Meinberg/Belle gekippt. Amazon hat dort 2024 ein Logistikzentrum in Betrieb genommen. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hatte bereits 2023 Klage eingereicht, noch bevor das Amazon-Lager fertig war.
Fehler beim Lärmschutz
Die Stadt Horn-Bad Meinberg hat, vereinfacht gesagt, Fehler beim Lärmschutz gemacht. Deshalb hat das Gericht den gesamten Bebauungsplan kassiert. Die Stadt muss jetzt einen neuen erarbeiten. Holger Sticht, Landesvorsitzender des BUND Nordrhein-Westfalen, sagt: „Die Stadt Horn-Bad Meinberg hat bei der Aufstellung dieses Plans wesentliche rechtliche Anforderungen missachtet – und das Projekt wurde auf dieser rechtswidrigen Grundlage einfach durchgezogen. Das hat das Gericht nun klar festgestellt.“
BUND kritisiert mangelnden Umweltschutz
Der BUND kritisierte unter anderem den großen Flächenverbrauch und den Eingriff in die Natur sowie zusätzliche Verkehrsbelastungen durch Liefer- und Pendelverkehr. Diese Kritkpunkte wurden vom Gericht aber nicht berückichtigt. Schon die Fehler bei der Festlegung der sogenannten "Lärmkontingentierung" waren so entscheidend, dass das Gericht deshalb den gesamten Bebauungsplan für rechtswidrig hielt.
Wie es jetzt weiter geht
Für die bestehenden Amazon-Gebäude sieht die Stadt Bestandsschutz. Ab nächsten Montag will sie über das Urteil beraten und klären, was bei einem neuen Bebauungsplan zu beachten ist. Der BUND will dabei genau beobachten, ob die Belange von Natur- und Artenschutz besser berücksichtig werden.
Unsere Quellen:
- Oberverwaltungsgericht Land Nordrhein-Westfalen
- Bund für Umwelt- und Naturschutz NRW
Sendung: WDR 2 Ostwestfalen-Lippe, Lokalzeit, 26.06.2026, 15:31 Uhr