Nacktbilder per Snapchat besorgt: 61-Jähriger muss ins Gefängnis
Bildquelle: dpa44 Sek.. Verfügbar bis 11.03.2028.
Nahezu reglos sitzt der Verurteilte im Gerichtssaal im Landgericht Münster, während die Richterin ihr Urteil begründet. Der Mann sei pädophil, sagte die Richterin. Das hätten die Gutachter im Prozess bestätigt. Allerdings sei diese nach Ansicht des Gerichts nicht so stark ausgeprägt. Damit sei er voll schuldfähig.
Von Spielplatz in Rosendahl gelockt
Drei Fälle von sexuellem Missbrauch hat die Staatsanwaltschaft dem Mann aus Rosendahl nachgewiesen, passiert sind sie im Sommer 2025. Damals war der Verurteilte an mehreren Tagen mit seinem Hund in der Nähe des Spielplatzes in Rosendahl-Holtwick spazieren gegangen. Dort nahm er Kontakt zu einem 6-jährigen Mädchen auf. Er gewann durch den Hund ihr Vertrauen und lockte das Mädchen in seine Wohnung. Dort missbrauchte er sie.
Außerdem hat der Mann nach Überzeugung des Gerichts über soziale Medien wie Snapchat Kontakt zu 11- bis 13-jährigen Mädchen geknüpft.
Sexuelle Chats via Snapchat
In Chats hatte der Verurteilte seine Opfer unter anderem aufgefordert, ihm Nacktbilder von sich zu schicken. Das sieht das Gericht als erwiesen an. Genauso, dass es in einigen Fällen Videochats mit sexuellem Inhalt gegeben hat. Auf dem Handy und dem Laptop des Mannes fanden die Ermittler zahlreiche Fotos und Videos.
Ein 61-jähriger Mann aus Rosendahl muss wegen sexuellen Missbrauchs ins Gefängnis
Bildquelle: Frank Mühlenbrock/WDRMann gesteht die Vorwürfe und ist mit einer Therapie einverstanden
Vor Gericht hat der Mann die Taten gestanden und war einverstanden mit einer Therapie. Daher mussten die Opfer nicht mehr aussagen. Das bewertete die Richterin als strafmildernd.
Reaktionen aus Rosendahl
Der Bürgermeister von Rosendahl, Christoph Gottheil (parteilos), lobt in einer Stellungnahme das damalige Eingreifen der Augenzeugen, und ist froh, dass dadurch "...weitere Schäden für Kinder und Jugendliche verhindert werden konnten!" Gottheil hofft nun, dass der Mann "...sich ernsthaft in Therapie begibt, [...] und der Beschuldigte zukünftig nicht weiteren Kindern oder Jugendlichen physische oder psychische Schäden zufügt."
Die Verteidigung will keine Revision einzulegen. Staatsanwaltschaft und Nebenklage überlegen sich das noch. Deshalb ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.
Unsere Quellen:
- Landgericht Münster
- Eindrücke des Reporters vor Ort
- Stellungnahme des Rosendahler Ortsbürgermeister Christoph Gottheil
Sendung: WDR 2 Münsterland, Lokalzeit 11.03.2026, 12:31 Uhr
Sendung: WDR Fernsehen, Lokalzeit Münsterland, 11.03.2026,19:30 Uhr
