Nacktbilder per Snapchat besorgt: 61-Jähriger muss ins Gefängnis

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44 Sek. Verfügbar bis 11.03.2028

Nacktbilder per Snapchat besorgt: 61-Jähriger muss ins Gefängnis

Stand:

Ein Mann aus Rosendahl im Kreis Coesfeld hat ein 6-jähriges Mädchen sexuell missbraucht. Dafür muss er drei Jahre und neun Monate ins Gefängnis.

Von
Frank Mühlenbrock
Frank Mühlenbrock
und Frank Mühlenbrock

Nahezu reglos sitzt der Verurteilte im Gerichtssaal im Landgericht Münster, während die Richterin ihr Urteil begründet. Der Mann sei pädophil, sagte die Richterin. Das hätten die Gutachter im Prozess bestätigt. Allerdings sei diese nach Ansicht des Gerichts nicht so stark ausgeprägt. Damit sei er voll schuldfähig.

Von Spielplatz in Rosendahl gelockt

Drei Fälle von sexuellem Missbrauch hat die Staatsanwaltschaft dem Mann aus Rosendahl nachgewiesen, passiert sind sie im Sommer 2025. Damals war der Verurteilte an mehreren Tagen mit seinem Hund in der Nähe des Spielplatzes in Rosendahl-Holtwick spazieren gegangen. Dort nahm er Kontakt zu einem 6-jährigen Mädchen auf. Er gewann durch den Hund ihr Vertrauen und lockte das Mädchen in seine Wohnung. Dort missbrauchte er sie.

Außerdem hat der Mann nach Überzeugung des Gerichts über soziale Medien wie Snapchat Kontakt zu 11- bis 13-jährigen Mädchen geknüpft.

Sexuelle Chats via Snapchat

In Chats hatte der Verurteilte seine Opfer unter anderem aufgefordert, ihm Nacktbilder von sich zu schicken. Das sieht das Gericht als erwiesen an. Genauso, dass es in einigen Fällen Videochats mit sexuellem Inhalt gegeben hat. Auf dem Handy und dem Laptop des Mannes fanden die Ermittler zahlreiche Fotos und Videos.

Ein Mann sitzt auf einer Anklagebank in einem Gerichtssaal und hält sich einen Ordner vor das gesicht. Im Hintergrund steht ein Sicherheitsbeamter.

Ein 61-jähriger Mann aus Rosendahl muss wegen sexuellen Missbrauchs ins Gefängnis

Bildquelle: Frank Mühlenbrock/WDR

Mann gesteht die Vorwürfe und ist mit einer Therapie einverstanden

Vor Gericht hat der Mann die Taten gestanden und war einverstanden mit einer Therapie. Daher mussten die Opfer nicht mehr aussagen. Das bewertete die Richterin als strafmildernd.

Mann wegen sexuellen Missbrauchs und Cybergrooming verurteilt

WDR Studios NRW 11.03.2026 46 Sek. Verfügbar bis 10.03.2028 WDR Online

Reaktionen aus Rosendahl

Der Bürgermeister von Rosendahl, Christoph Gottheil (parteilos), lobt in einer Stellungnahme das damalige Eingreifen der Augenzeugen, und ist froh, dass dadurch "...weitere Schäden für Kinder und Jugendliche verhindert werden konnten!" Gottheil hofft nun, dass der Mann "...sich ernsthaft in Therapie begibt, [...] und der Beschuldigte zukünftig nicht weiteren Kindern oder Jugendlichen physische oder psychische Schäden zufügt."

Die Verteidigung will keine Revision einzulegen. Staatsanwaltschaft und Nebenklage überlegen sich das noch. Deshalb ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.

Unsere Quellen:

  • Landgericht Münster
  • Eindrücke des Reporters vor Ort
  • Stellungnahme des Rosendahler Ortsbürgermeister Christoph Gottheil

Sendung: WDR 2 Münsterland, Lokalzeit 11.03.2026, 12:31 Uhr
Sendung: WDR Fernsehen, Lokalzeit Münsterland, 11.03.2026,19:30 Uhr

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