Bonner Kinderpsychiater Winterhoff zu Bewährungsstrafe verurteilt

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Lokalzeit aus Bonn 04.03.2026 02:46 Min. Verfügbar bis 04.03.2028 WDR Von Josef Kaiser

Revision eingelegt nach Urteil in Bonner Winterhoff-Prozess

Stand:

Der frühere Kinderpsychiater Winterhoff ist in Bonn verurteilt worden. Staatsanwaltschaft und Verteidigung gehen in Revision.

Von Josef Kaiser
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Vergangene Woche Mittwoch hat das Bonner Landgericht den bekannten früheren Kinder- und Jugendpsychiater Michael Winterhoff verurteilt: neun Monate Haft auf Bewährung. Einen Tag später teilte die Staatsanwaltschaft mit, in Revision gehen zu wollen. Inzwischen hat auch die Verteidigung von Winterhoff Revision gegen das Urteil eingelegt. Das wird vom Bundesgerichtshof überprüft. Dabei geht es um das Strafmaß, aber auch um mögliche Verfahrensfehler.

Bonner Kinderpsychiater - Staatsanwaltschaft will in Revision gehen

WDR Studios NRW 11.03.2026 00:28 Min. Verfügbar bis 11.03.2028 WDR Online

Das Gericht hatte in sieben von zehn verhandelten Fällen eine vorsätzliche Körperverletzung und in einem Fall eine fahrlässige Körperverletzung festgestellt. In zwei Fällen wurde Winterhoff freigesprochen. Bei den verhandelten Fällen geht es um die Verordnung des Medikaments Pipamperon. Es wird eingesetzt bei impulsiven aggressiven Ausbrüchen, um diese zu dämpfen.

Diagnose "frühkindlicher Narzissmus"

Nach Feststellung der Kammer hatte Winterhoff den Kindern in sieben Fällen das Medikament außerhalb seines eigentlichen Einsatzzwecks verordnet, und das über eine längere Dauer. Oft stellte er die Diagnose "frühkindlicher Narzissmus", die es in der Medizin so gar nicht gibt.

Insbesondere sei er dabei seiner ärztlichen Aufklärungspflicht nicht hinreichend nachgekommen, urteilten die Richter. Allerdings sehen sie in keinem der Fälle bestätigt, dass die Kinder unter den Nebenwirkungen des Medikaments gelitten haben.

Staatsanwaltschaft forderte mehrere Jahre Haft

Die Staatsanwaltschaft hatte Michael Winterhoff gefährliche Körperverletzung in zehn Fällen vorgeworfen, weil er Kindern und Jugendlichen das ruhigstellende Medikament verordnet haben soll, ohne dass das medizinisch notwendig gewesen war. Die Staatsanwaltschaft forderte drei Jahre und neun Monate Haft.

In ihrem Schlussplädoyer hielt die Verteidigung dagegen: In keinem der angeklagten Fälle habe eine gefährliche Körperverletzung vorgelegen. Sie forderte einen Freispruch. Michael Winterhoff selbst hatte die Vorwürfe von Anfang an bestritten.

Gericht: Vorsätzliches Handeln

Nach Auffassung der Kammer handelte Winterhoff in den sieben Fällen vorsätzlich - allerdings nicht aus eigennützigen, zum Beispiel finanziellen Motiven heraus, sondern aus seiner Überzeugung als Arzt. In zwei Fällen sprach die Kammer Winterhoff frei.

Angeklagt war er ursprünglich in 36 Fällen. Da aber umfangreiche Nachermittlungen notwendig wurden, koppelte die Kammer einen Großteil der Fälle während des Verfahrens ab. Wann diese Fälle weiterverhandelt werden, ist offen.

Schwieriger Prozessverlauf

Die angeklagten Fälle erstrecken sich über einen Zeitraum von 17 Jahren. Die Beweisaufnahme verlief zäh, immer neue Zeugen wurden gehört. Es gab Streit um Gutachter, gefälschte Internetseiten, fehlende Akten und angeblich beeinflusste Zeugen.

Auch die Verhandlungsführung des Gerichts sorgte immer wieder für Aufregung. Zuletzt im Sommer vergangenen Jahres, als die Kammer entschied, nur noch zehn der ursprünglich 36 angeklagten Fälle weiter zu verhandeln.

Staatsanwaltschaft spricht von Serientaten

Die Staatsanwaltschaft hatte im Verfahren immer wieder betont, dass Michael Winterhoff seine jungen Patientinnen und Patienten nach einem wiederkehrenden Schema behandelt habe und man deshalb von einer Serienstraftat ausgehen müsse. Ob ihr dieser Nachweis mit den verbliebenen zehn Fällen gelungen ist, mussten die Richter entscheiden.

Opfer halten Mahnwache ab

Eine kleine Gruppe von Menschen steht mit beschriebenen Plakaten vor einem Gebäude

Einige der Betroffenen, deren Fälle seit Sommer nicht weiterverhandelt wurden, haben am Tag der Urteilsverkündung eine Mahnwache vor dem Landgericht Bonn abgehalten. Ob und wann ihre Fälle weiterverhandelt werden, ist derzeit noch völlig unklar. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Unsere Quellen:

  • Staatsanwaltschaft Bonn
  • Verteidigung Michael Winterhoff
  • Beobachtungen und Recherchen des Reporters vor Ort

Sendung: WDR.de, Urteil im Strafprozess gegen Kinderpsychiater Winterhoff erwartet, 04.03.2026, 06:00 Uhr
Sendung: WDR.de, Bonner Kinderpsychiater Winterhoff zu Bewährungsstrafe verurteilt , 04.03.2026, 17:40 Uhr
Sendung: WDR Fernsehen, Lokalzeit Bonn, 04.03.2026, 19:30 Uhr
Sendung: WDR 2 Rheinland, Lokalzeit, 11.03.2026, 13.31 Uhr

Kommentare zum Thema

2 Kommentare

  • 2 Anny 25.04.2026, 07:54 Uhr

    Die Tatsache, dass Herr Winterhoff Massenweise ein Medikament verschreibt , was nachweislich sedierend wirkt, die Kinder aber - seiner vermeintlichen Aussage nach - angeblich "emotional erreichbar" machen soll und dass er sich selber eigene (nicht anerkannte) Diagnosen ausgedacht hat ("Frühkindlicher Narzissmus", "Eltern-Kind-Symbiose"), veraltete Modelle verwendet hat (ödipaler Konflikt) und dass er sich durch provozierende und abwertende Buchtitel und Thesen ("Warum unsere Kinder Tyrannen werden") aufgespielt und in Talkshows und bei Vorträgen hat feiern lassen, zeugt von einem hohen Maß an Geltungsbedürftigkeit und Wunsch nach Aufmerksamkeit bei Ihm. Ich würde es daher sehr begrüßen, wenn das Gericht oder die Staatsanwaltschaft bei Ihm auch mal ein Psychiatrisches Gutachten anfertigen lassen würde, denn meiner Ansicht nach ist solch ein missbräuchliches und schädigendes Verhalten nur durch eine psychische Erkrankung zu erklären. Das ist aber nur meine ganz persönliche Meinung.

  • 1 Anny 24.04.2026, 17:37 Uhr

    Ich habe selber mal in einer Kindereinrichtung (ambulant) gearbeitet, aber dort haben die Kinder keine Medikamente bei psychischen Störungen bekommen. Stattdessen haben die Kinder - bei Bedarf und nach Absprache mit den Eltern und Lehrern - Verhaltenstherapie, Ergotherapie, Psychomotorik / Motopädie, Soziales Kompetenztraining, Spieltherapie, Frühförderung und Kreativmethoden (Werken, Zeichnen, Musiktherapie, etc.) erhalten. Oder Sie wurden mit altersgerechten Sportkursen motorisch gefördert. Und auch die Eltern wurden Beraten und fachkundig geschult (Psychoedukation). Ich finde daher, dass bei einem solchen Ausmaß (eventueller) möglicher Körperverletzungen, durch vermutete medikamentöse Fehlbehandlungen, eine Bewährungsstrafe zu gering und daher unangemessen wäre. Ich bin daher sehr gespannt, ob und wie das Revisionsurteil ausfällt und hoffe, dass es für Betroffene Familien eine Art von Gerechtigkeit gibt. Den Betroffenen Kindern wünsche ich Alles Gute und ganz viel Kraft.