Die Richterin soll am 12. September 2025 mit der Apothekerin Birgit Möllenkamp telefoniert haben. Zu Möllenkamp liegt ein Beweisantrag der Nebenklage vor, sie als Zeugin zu laden.
Seit Februar 2025 steht der Bonner Kinder- und Jugendpsychiater Michael Winterhoff vor dem Landgericht Bonn. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, über Jahre das sedierende Neuroleptikum Pipamperon ohne ausreichende Indikation verordnet zu haben. Winterhoff bestreitet dies. Er habe Pipamperon nur bei eindeutiger Indikation verordnet, wenn Patienten etwa sozial nicht ansprechbar oder schulunfähig waren. Die jeweilige Dosierung sei stets mit dem Ziel gewählt worden, Nebenwirkungen, insbesondere Sedierungen, zu vermeiden.
36 Fälle ließ das Gericht zu. Im Juli trennte die Kammer mitten im Prozess 26 davon ab und setzte sie vorläufig aus – für betroffene Kinder und Familien, aber auch für den Angeklagten, bedeutet dieser Vorgang weiteres Warten. Zuvor wurden mehrere Befangenheitsanträge gegen die Kammer um die Vorsitzende Isabel Köhne gestellt und abgewiesen. Darin ging es auch um die Zeugenbefragung der Richterin.
Anruf der Richterin Isabel Köhne bei Apothekerin
Apothekerin Birgit Möllenkamp
Bildquelle: ARDAm 12. September rief die Vorsitzende Richterin Isabel Köhne die Apothekerin Birgit Möllenkamp auf ihrem Handy an. Die Nummer hatte sie laut Möllenkamp zuvor in der Apotheke erfragt. Köhne stellte sich demnach vor und sagte, Möllenkamps Name sei im Verfahren aufgetaucht. Die Apothekerin, bislang nicht als Zeugin geladen, vergewisserte sich: „Sind Sie die Richterin in diesem Verfahren?“ Köhne habe dies bejaht. Es folgte ein Gespräch von knapp 20 Minuten.
Langzeitgabe von Neuroleptika trotz Nebenwirkungen?
Möllenkamp spricht in der ARD-Dokuserie „Der Kinderpsychiater“ aus ihrer Apothekenpraxis über auffällige Rezepte von Michael Winterhoff: dauerhafter Einsatz von Pipamperon (Saft/Tabletten), auch Risperidon, Methylphenidat und das Antiparkinsonmittel Akineton. Ihre Einordnung: Nebenwirkungen seien teils mit weiteren Präparaten behandelt worden, statt sie abzusetzen. Sie warnte vor nicht reversiblen Bewegungsstörungen bei Langzeitgabe von Neuroleptika. 2021 wandte sie sich mit „pharmazeutischen Bedenken“ an die Apothekerkammer Niedersachsen und stoppte entsprechende Belieferungen.
Michael Winterhoff erklärt stets, er habe Medikamente nur nach medizinischer Indikation und ordnungsgemäßer Aufklärung verschrieben. Es gebe keine Hinweise, dass seine medikamentöse Behandlung dauerhafte körperliche Schäden verursacht habe.
Die Apothekerin nahm damals auch Kontakt zum örtlichen Jugendamt auf und erfuhr, dass die Zuständigkeit häufig bei weit entfernten Herkunfts-Jugendämtern liegt, was Kontrolle erschwert. Ihre Grundhaltung: „Diese Kinder haben wenig Lobby und wenn niemand die Stimme erhebt, wird es nicht besser.“
Inhalte des Telefonats: Apothekerkammer, Jugendamt und Pressekontakt
Nach Möllenkamps Darstellung wurde sie im Telefonat mit Richterin Isabel Köhne am 12. September ohne Belehrung sehr konkret befragt: zu ihrem Handeln gegenüber der Apothekerkammer, zu ihrem Kontakt zum Jugendamt und zu ihren Pressekontakten. Auf die Frage der Richterin, wie sie denn an ihre Pressekontakte gekommen sei, erklärte Möllenkamp, der WDR habe sie kontaktiert, nicht umgekehrt. Auch ihr Mitwirken an einem Zeitungsartikel habe sie ihr erläutert. Verwundert sei Möllenkamp während des Gesprächs gewesen und habe gedacht: „Welche Nebenkriegsschauplätze werden denn hier aufgemacht?“
Die Richterin habe Möllenkamp gebeten, nach dem Telefonat diverse Unterlagen an sie zu schicken. Darunter befand sich auch der Mailverkehr mit einer Zeitungsanfrage samt Antwort sowie ein Foto eines Artikels der Neuen Osnabrücker Zeitung. Für Telefonat und Unterlagen bedankte sich Köhne später per Mail.
Fehlt die Transparenz im Strafverfahren?
Ein Vorab-Anruf des Gerichts kann der Aufklärungspflicht dienen: Wenn eine neu bekannt gewordene Person sachdienliche Hinweise haben könnte, darf die Kammer klären, ob sich eine Ladung lohnt. Dann aber gilt: Sobald Relevanz erkennbar ist, muss die förmliche Vernehmung in der öffentlichen Hauptverhandlung folgen. Dazu braucht es Transparenz: ein zeitnaher Aktenvermerk über Anlass, Dauer und wesentliche Inhalte sowie die Aufnahme übersandter Unterlagen, damit Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Nebenklage informiert werden – so erklärt es der ehemalige Vorsitzender Richter am Landgericht, Klaus Haller.
Schon im März dieses Jahres wollte eine Nebenklage-Vertreterin die Apothekerin befragen und beantragte ihre Ladung. Gabriele Bender-Paukens, die eine Nebenklägerin vertritt, zeigt sich von Köhnes außergerichtlichen Erkundungen irritiert. Sie sieht darin einen „schweren Verstoß gegen grundlegende Richtlinien des Strafverfahrens“. Das Gericht sei angehalten, Zeugen in der mündlichen Hauptverhandlung zu vernehmen, nicht außerhalb.
Auch bei der Beauftragung der Sachverständigen beging das Gericht aus Sicht der Nebenklage folgenschwere Fehler. Lediglich Stephan Bender, Direktor der Kinder- und Jugendpsychiatrie an der Uniklinik Köln, sei vom Gericht bestellt worden, moniert Nebenklage-Anwältin Bender-Paukens. Bender habe allerdings die Begutachtung anschließend auf mehrere Mitarbeitende der Klinik verteilt, ohne dass diese selbst bestellt worden seien. Das sei unzulässig. Bender-Paukens und weitere Vertreter der Nebenklage haben beantragt, deren Gutachten vor Gericht nicht zu verwerten.
Über das Telefongespräch mit der Apothekerin habe Richterin Köhne in der folgenden Verhandlung am 17. September nicht informiert. Sie habe nur erwähnt, sie bearbeite gerade die noch offenen Beweisanträge. „Stand heute und vorbehaltlich, was noch in der Hauptverhandlung passiere“, werde sie alle abweisen. Unklar ist, ob die Richterin das Telefonat und dessen Inhalt in den Akten festgehalten habe. Ein Sprecher des Landgerichts wollte sich auf Nachfrage von WDR und der Süddeutscher Zeitung nicht zu dem möglichen Telefonat äußern. Der ehemalige Vorsitzende Richter am Landgericht Klaus Haller formuliert es so: „Alle Beteiligten haben Anspruch auf denselben Wissensstand. Eine Geheimjustiz kennt der Rechtsstaat nicht.“