Plädoyers im Winterhoff-Prozess in Bonn: Freispruch oder Haft

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Lokalzeit aus Bonn 20.02.2026 01:41 Min. Verfügbar bis 20.02.2028 WDR Von Merle Giebeler

Plädoyers im Winterhoff-Prozess in Bonn: Freispruch oder Haft

Stand:

Im Prozess gegen den Kinderpsychiater Winterhoff fordert die Verteidigung Freispruch - die Staatsanwaltschaft vier Jahre Haft.

Von Josef Kaiser / Merle Giebeler

Nach rund vier Stunden Plädoyer fasste Winterhoffs Verteidigerin Kerstin Stirner heute im Gerichtssaal in Bonn zusammen: "Wir haben darauf plädiert, Herrn Winterhoff freizusprechen." Das sei die einzig richtige Entscheidung. Nach Lesart der Verteidigung habe in keinem der verhandelten Fälle eine Körperverletzung durch das von Winterhoff verordnete Medikament Pipamperon stattgefunden.

Winterhoff-Prozess Bonn: Plädoyers gehalten

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Genau darauf hatte am Mittwoch (18.02.2026) die Staatsanwaltschaft plädiert: Sie fordert eine Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren und 9 Monaten für den ehemaligen Kinder- und Jugendpsychiater Michael Winterhoff. Sie wertet sein Verhalten als gefährliche Körperverletzung.

Wie komplex das Verfahren ist - mit medizinischen Hintergründen und zehn einzeln zu betrachtenden Fällen - zeigt die Dauer des Plädoyers der Staatsanwaltschaft: Nach zehn Stunden wurde es abgebrochen und an einem zweiten Verhandlungstag fortgesetzt.

Staatsanwaltschaft Bonn fordert Haft für Kinderpsychiater Winterhoff

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Der Angeklagte bestreitet die Vorwürfe

Seit fast einem Jahr muss sich der bekannte Mediziner Michael Winterhoff vor dem Bonner Landgericht verantworten.

Die Anklage wirft dem heute 71-Jährigen unter anderem vor, Kindern und Jugendlichen zum Teil über mehrere Jahre Psychopharmaka ohne medizinische Notwendigkeit verschrieben zu haben. Ein Vorwurf, den Michael Winterhoff und seine Anwälte den ganzen Prozess über bestritten haben.

Verfahren drohte mehrfach zu platzen

Das Verfahren zog sich fast ein Jahr hin. Die Dokumentation vieler Fälle erwies sich als lückenhaft. Immer wieder wurden neue Zeugen geladen - sowohl von der Verteidigung als auch von der Staatsanwaltschaft.

Nur noch zehn von 36 Fällen wurden verhandelt

Auch deshalb entschied das Bonner Landgericht im Juni dieses Jahres, nur noch zehn von ursprünglich 36 angeklagten Fällen weiter zu verhandeln. Winterhoff-Verteidigerin Kerstin Stirner hatte zuvor erfolglos gefordert, die gesamte Hauptverhandlung auszusetzen.

Staatsanwaltschaft und Nebenkläger legten gegen die Verhandlung mehrfach Beschwerde gegen die Kammer ein. Sie hielten das Gericht für befangen. Alle Anträge wurden vom Oberlandesgericht Köln allerdings als unbegründet abgelehnt.

Urteil soll am 04. März gesprochen werden

Winterhoff selbst äußerte sich heute nicht weiter. Die Richter kündigten an, mehr Zeit als ursprünglich anberaumt für das Urteil zu benötigen: Es soll nun am 04. März gesprochen werden. Bis es rechtskräftig ist, gilt die Unschuldsvermutung.

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Unsere Quellen:

  • Staatsanwaltschaft Bonn
  • Verteidigung von Michael Winterhoff
  • Landgericht Bonn

Sendung: WDR.de, Plädoyers im Prozess gegen Bonner Kinderpsychiater Winterhoff, 20.02.2026, 16:03 Uhr
Sendung: WDR2 Rheinland, Lokalzeit 20.02.2026, 16:30 Uhr
Sendung: WDR Fernsehen, Lokalzeit aus Bonn 20.02.2026, 19:30 Uhr

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