Entscheidung des OVG Münster: Hannibal-Räumung war rechtswidrig

Lokalzeit aus Dortmund 12.11.2025 02:31 Min. Verfügbar bis 12.11.2027 WDR Von Kay Bandermann

Entscheidung des OVG NRW: Hannibal-Räumung war rechtswidrig

Stand:

2017 wurde das Hannibal-Hochhaus in Dortmund wegen Baumängeln geräumt. Der Stadt droht eine Schadensersatzklage in Millionenhöhe.

Von Kay Bandermann

War die spektakuläre Räumung des Dortmunder Hochhauskomplexes "Hannibal" vor acht Jahren alternativlos? Bestand wirklich Lebensgefahr für mehr als 700 betroffene Männer, Frauen und Kinder? Das Oberverwaltungsgericht NRW in Münster hat jetzt entschieden: Die Räumung war rechtswidrig.

Für die Bewohner habe keine Lebensgefahr bestanden. Ein Gutachter hatte zwar Mängel festgestellt, diese haben aber keine gegenwärtige Gefahr dargestellt, so der Brandsachverständige.

Sachverständiger: Keine erhebliche Gefahr für Bewohner

Der Sachverständige hatte zu Beginn des Prozesses im Sommer seine Ergebnisse vorgestellt. Er hatte sämtliche Unterlagen von 2017 geprüft und den Hannibal vor Ort besichtigt.

Sein Ergebnis: Ja, es bestanden gravierende (Bau-)Mängel beim Brandschutz; aber deren Beseitigung hätte man dem Eigentümer zur Auflage machen können, ohne die bis zu 17 Stockwerke hohen Gebäude zu räumen. Trotz Brand- und Qualm-Entwicklung hätten sich die Menschen retten können, glaubt er. "Es bestand keine erhebliche Gefahr für Leib und Leben", so Professor Roland Goertz von der Bergischen Universität in Wuppertal.

Feuerwehrleute fassungslos

Der Hannibal-Hochhaus-Komplex in Dortmund

Der Hannibal-Hochhaus-Komplex in Dortmund

Kopfschütteln gab es dagegen bei den Feuerwehr-Praktikern der Stadt Dortmund. Aus ihrer Sicht hatte der damalige Hauseigentümer trotz mehrerer gemeinsamer Begehungen nichts gegen die Mängel unternommen: kaputte Scheiben, fehlende Fluchtpläne, gefährliche Spalte im Mauerwerk, die die Rauchentwicklung beschleunigen (Kamineffekt Anm.d.Red.). Der "Gegen-Gutachter" der städtischen Feuerwehr schätzte das wesentlich gravierender ein als Roland Goertz.

Droht der Stadt eine Millionenklage?

Der 7. Senat des OVG hat entschieden, dem Gutachten von Goertz zu folgen. Jetzt droht der Stadt eine Schadensersatzklage in Millionenhöhe. Es ist anzunehmen, dass der frühere Hannibal-Eigentümer die ausgefallenen Mieten erstattet haben will. Eine Revision wurde nicht zugelassen.

Urteil vertagt: Räumung des Dortmunder Hannibal-Hochhauses vor Gericht

Lokalzeit aus Dortmund 07.07.2025 02:10 Min. Verfügbar bis 07.07.2027 WDR Von Kay Bandermann

Neuer Eigentümer macht General-Sanierung

Seit 2021 hat die Hochhaus-Siedlung einen neuen Eigentümer. Der macht derzeit eine Kernsanierung der Anlage aus den 1970er Jahren. Im kommenden Jahr sollen die ersten Wohnungen wieder vermietet werden. Von den früheren Mietern haben noch wenige Dutzend einen bis heute wirksamen Mietvertrag und könnten dann in den sanierten Hannibal wieder einziehen.

Unsere Quellen:

  • WDR-Reporter im Gericht
  • Recherche WDR-Reporter
  • Oberverwaltungsgericht in Münster
  • dpa

Oberverwaltungsgericht: Entscheidung über Hannibal-Räumung steht an

WDR Studios NRW 12.11.2025 00:27 Min. Verfügbar bis 12.11.2027 WDR Online

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