Urteil vertagt: Räumung des Dortmunder Hannibal-Hochhauses vor Gericht
Lokalzeit aus Dortmund. 07.07.2025. 02:10 Min.. Verfügbar bis 07.07.2027. WDR. Von Kay Bandermann.
Urteil vertagt: Räumung des Dortmunder Hannibal-Hochhauses vor Gericht
Stand:
Vor acht Jahren räumte die Stadt Dortmund den Hochhauskomplex "Hannibal" im Stadtteil Dorstfeld wegen schwerer Brandschutzmängel. Etwa 700 Menschen standen von jetzt auf gleich ohne Bleibe da - und sind bis heute nicht zurückgekehrt. Ab heute entscheidet das OVG Münster über die Rechtmäßigkeit der Räumung. Das Urteil wird nach den Sommerferien erwartet.
Überraschung im Hannibal-Prozess: zur Entscheidungsfindung hat der 7. Senat des OVG einen Brand-Sachverständigen als Gutachter beauftragt. Die Räumung des Dortmunder Hochhaus-Komplexes "Hannibal" vor acht Jahren war möglicherweise nicht notwendig, so der Gutachter. Es bestand keine akute Gefahr für Leib und Leben der Bewohner. Das sagte der Experte heute bei der Berufungsverhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster.
Professor Roland Goertz ist Lehrstuhlinhaber an der Bergischen Universität Wuppertal und Leiter des Feuerwehrwissenschaftlichen Instituts.
Im Auftrag des Gerichts hat er die komplette Mängelliste der Stadt unter die Lupe genommen, die zur zwangsweisen Räumung des Gebäudes führte. Bei nahezu allen Einzelpunkten kommt er zu dem Resultat. Die Schäden waren gravierend, aber: "Es bestand keine erhebliche Gefahr für Leib und Leben der Bewohner selbst im Falle eines Brandes".
Egal, ob Türen kaputt waren, Rettungswege-Schilder fehlten oder Löcher und Spalten entdeckt wurden, die eine Feuer- und Rauchausbreitung beschleunigt hätten: nach Ansicht von Goertz hätten die Hannibal-Mieter im Katastrophen-Fall noch genug Zeit gehabt, sich in Sicherheit zu bringen.
Prozess auf die Zeit nach den Sommerferien vertagt
Die Stadt Dortmund war auf das Gutachten vorbereitet und versuchte mit einem Großaufgebot von Feuerwehr-Beamten, die Ansichten des Gutachter mit zahlreichen Fragen zu relativieren oder in Zweifel zu ziehen. Ob sie das Gericht damit überzeugen konnten, bleibt vorerst offen. Das Gericht vertagte die Verhandlung auf die Zeit nach den Sommerferien.
Die Entscheidung ist von großer finanzieller Bedeutung. Sollte das OVG die Räumung als unangemessen und rechtswidrig deuten, könnten auf die Stadt erhebliche Schadensersatzforderungen zukommen. Der frühere Eigentümer, die Lütticher 49 Properties GmbH, möchte die ausgefallenen Mieten erstattet bekommen – bis zum Weiterverkauf des Hannibal im Frühjahr 2021.
Was damals geschah
Die kurzfristige Anordnung im September 2017 war aus Sicht des städtischen Bauordnungsamtes und der Feuerwehr alternativlos. Besonders die Treppenhausschächte in dem 18-Etagen-Koloss machten ihnen Sorgen. Sie waren in so schlechtem Zustand, dass im Falle eines Brandes durch den sogenannten Kamineffekt schnell das ganze Gebäude in Flammen hätte stehen können. Und das wurde wenige Wochen nach dem Hochhausbrand im Londoner Grenfall Tower entdeckt. Dort starben 72 Menschen.
Vermieter hält Räumung für unnötig
Der damalige Eigentümer des Hannibal, eine Berliner Wohnungsgesellschaft, protestierte. Die Stadt habe die Risiken übertrieben dargestellt. Bestehende Mängel hätten mit geringem Aufwand behoben werden können, argumentierte das Unternehmen vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen im Oktober 2021. Dort hatten sich beide Parteien gegenseitig verklagt.
Teilerfolg der Stadt in der 1. Instanz
Die Richter der ersten Instanz gaben der Stadt Dortmund im Großen und Ganzen recht. Die Mängel seien seinerzeit als gravierend anzusehen gewesen, die Räumung deshalb begründet. Allerdings kritisierten die Richter die Stadt auch. Zum einen stellte sich im Zuge des Verfahrens heraus, dass der Hannibal an zahlreichen Stellen nicht so gebaut worden war, wie es die Behörden genehmigt hatten. Zum anderen seien im Laufe der Jahrzehnte viele Veränderungen vorgenommen worden, die der Aufsichtsbehörde ebenfalls entgangen waren.
OVG-Urteil beeinflusst Frage nach Schadensersatz
Weil es also keinen klaren "Sieger" gab, gingen beide Seiten in Berufung. Denn es geht um viel Geld. Das Urteil ist mitentscheidend für die Frage des Schadensersatzes. Der Hannibal-Eigentümer will den erlittenen Mietausfall erstattet haben. Dabei geht es um einen Millionenbetrag. Umgekehrt verlangt die Stadt Dortmund die Kosten für die Räumung und die Sicherungsmaßnahmen vor Ort zurück - mehr als 450.000 Euro. Am Montag geht es aber vor Gericht noch nicht um konkrete Geldforderungen, sondern darum, wer grundsätzlich recht hat.
Sanierung läuft - Bezug 2026 möglich
Im Februar 2021 wurde der Hannibal verkauft. Der neue Eigentümer steckt mitten in einer Kern-Sanierung des Komplexes aus den 1970er Jahren. Die Wohnungen sollen im Laufe des kommenden Jahres schrittweise wieder bezugsfertig werden, was den angespannten Dortmunder Wohnungsmarkt entlasten dürfte. Möglicherweise ziehen dann auch Familien wieder in ihre früheren Wohnungen ein. Einige haben nämlich ihre Mietverträge bis heute nicht gekündigt.
Unsere Quellen:
- Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen
- Beobachtungen des WDR-Reporters Kay Bandermann