Das Landgericht Braunschweig verhandelt ab dem 28. August die Schadensersatzklage von 30 Betroffenen, die vor elf Jahren Angehörige beim Absturz der Germanwings-Maschine in den französischen Alpen verloren haben. Bei dem Vorfall kamen 150 Menschen ums Leben.
Vorwurf: Flugtauglichkeit nicht überprüft
Ende August soll nun der Prozess in Braunschweig beginnen.
Wie das niedersächsische Gericht am Mittwoch mitteilte, richtet sich diese Klage konkret gegen das in Braunschweig ansässige Luftfahrtbundesamt. Laut Klägern sollen die Behörden die Flugtauglichkeit des Copiloten nicht genügend überwacht und damit ihre Amtspflichten verletzt haben. Der damalige Copilot steuerte die Maschine absichtlich in den Abgrund.
Schadenersatz von bis zu 110.000 Euro gefordert
Laut Gericht fordern die Kläger in dem Zivilverfahren Schadenersatz von je zwischen 500 und 110.000 Euro. Ob die Klage Erfolg haben wird, ist allerdings fraglich. Das Gericht hält es nach erster Einschätzung für wahrscheinlich, dass der Staat keinen Schadenersatz zahlen muss. Das hatte das Gericht vorab bereits schriftlich mitgeteilt. Eine Klage gegen den Mutterkonzern von Germanwings, die Lufthansa-Gruppe, wurde im Jahr 2020 abgewiesen.
16 Schüler aus Haltern starben beim Absturz
Nach Flugzeug-Absturz: Trauer in Haltern am See
Das Germanwings-Flugzeug hatte sich auf Weg vom spanischen Barcelona nach Düsseldorf befunden, alle Insassen kamen beim Absturz ums Leben. An Bord der Maschine waren 144 Passagiere und sechs Crewmitglieder. Unter den Toten waren insgesamt 72 Deutsche, darunter 16 Schülerinnen und Schüler und zwei Lehrerinnen einer Schule aus Haltern am See.
Sendung: WDR 5, WDR aktuell, 29.07.2026, 11:00 Uhr
Unsere Quellen:
- Nachrichtenagenturen AFP, dpa