Blumen und Kerzen am Fundort des getöteten Mädchens
Das Gericht hat bestätigt, dass das Urteil rechtskräftig ist, die Täterinnen haben es nicht angefochten.
Kein Strafprozess gegen Täterinnen, aber Zivilprozess
Die beiden Mädchen hatten die Tat damals gestanden. Sie konnten aber strafrechtlich nicht belangt werden, da sie mit unter 14 Jahren strafunmündig waren.
Die Siegener Staatsanwaltschaft hatte ihre Ermittlungen nach detaillierten Untersuchungen eingestellt. Im Gegensatz zum Strafrecht erlaubt das Zivilrecht, Kinder spätestens ab dem siebten Lebensjahr zu verklagen, wie jetzt in diesem Fall.
Nach Urteil: Fall abgeschlossen?
Der Freudenberger Peter Klingenberg kannte Luise vom Sehen, eine der Täterinnen wohnte in seiner Nachbarschaft. Damals habe die ganze Nachbarschaft eine unerträgliche Hilflosigkeit empfunden, als die Nachricht über Luises Tod vor drei Jahren kam, erzählt er im WDR-Gespräch.
Das Urteil mag eine Art Abschluss des Falls in der Öffentlichkeit sein. "Aber es ist keine Entschädigung für den Verlust, der erlitten wurde", so Klingenberg. Zum Urteil fügt er hinzu: "Was der Familie angetan wurde, ist heute noch unbegreiflich. Das Leben kann man nicht mit Geld bemessen."
Luise wurde mit 74 Messerstichen getötet
Der gewaltsame Tod der zwölfjährigen Luise im März 2023 hatte ganz Deutschland erschüttert. Die Schülerin war in einem Waldstück von zwei Freundinnen, damals zwölf und 13 Jahre alt, mit 74 Messerstichen getötet worden.
Beide Täterinnen leben nicht mehr bei ihren Familien in Freudenberg, sie sind seit der Tat getrennt voneinander außerhalb des Siegerlandes untergebracht. Bis sie volljährig sind, befinden sie sich in der Obhut des Jugendamtes und werden psychologisch betreut.
Unsere Quellen:
- Landgericht Koblenz
- WDR-Reporter vor Ort
Sendung: WDR.de, Täterinnen akzeptieren Urteil nach Luise-Mord, 15.07.2026, 10:23 Uhr
