Zu früh in die Ferien: 1.200 Bußgeldverfahren

Bildquelle: WDR / dpa / Roland Weihrauch

Aktuelle Stunde 18.08.2026 23:15 Min. UT Verfügbar bis 18.08.2028 WDR Von Martina Koch

Ferien eigenmächtig verlängert Wann Bußgelder für Eltern drohen

Stand:

In NRW gab es letztes Jahr mehr Bußgeldverfahren wegen Schulpflichtverletzungen. Mehr als 1.100 davon im Zusammenhang mit Ferien.

Wegen der Verletzung der Schulpflicht sind im letzten Jahr um die 25 Prozent mehr Bußgeldverfahren eingeleitet worden als im Jahr 2024. Fast 12.000 haben die Bezirksregierungen in Nordrhein-Westfalen gemeldet. Laut Deutscher Presse-Agentur standen mehr als 1.100 dieser Verfahren gesichert im Zusammenhang mit Ferien.

Über 1.100 Verfahren in NRW

Auf diese Zahl kam eine Umfrage der dpa bei den fünf Bezirksregierungen in NRW: Die Bezirksregierungen Düsseldorf, Münster und Arnsberg unterscheiden bei ihrer Erhebung zwischen Verletzungen der Schulpflicht bei Ferienverlängerung und allgemeinen Verstößen gegen die Schulpflicht. Die Bezirksregierungen Köln und Detmold tun dies nicht, also konnten hier keine Zahlen zur unerlaubten Ferienverlängerung erhoben werden.

Unerlaubte Ferienverlängerung bedeutet zum Beispiel, dass Kinder vor Beginn oder nach Ende der Schulferien nicht zum Unterricht geschickt werden, zum Beispiel um einen günstigen Flug zu nutzen.

Das Schulministerium NRW macht dazu klare Vorgaben in einem Runderlass:

"Unmittelbar vor und im Anschluss an die Ferien darf eine Schülerin oder ein Schüler nur beurlaubt werden, wenn die Beurlaubung ersichtlich nicht dem Zweck dient, die Schulferien zu verlängern, preisgünstigere Urlaubstarife zu nutzen oder möglichen Verkehrsspitzen zu entgehen." Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung "Teilnahme am Unterricht
und an sonstigen Schulveranstaltungen"

Bis zu 1.000 Euro Bußgeld bei Schulpflichtverstößen in NRW

100- und 50-Euro-Geldscheine liegen auf einem Tisch

Eigenmächtig die Schulferien zu verlängern, kann teuer werden.

Bildquelle: WDR/dpa/Jan Woitas

Wer sich daran nicht hält, muss mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 Euro rechnen - abhängig von der Anzahl der Tage, die ein Kind fehlt und der Schwere des Schwänzens. Ab 14 Jahren können Schüler und Schülerinnen selbst das Bußgeld zahlen müssen. Bei Nichtbegleichung kann das zuständige Amtsgericht sogar unentgeltliche Arbeitsleistungen oder Jugendarrest verhängen. Wer wiederholt die Schulpflicht verletzt, nachdem ein Bußgeld festgesetzt wurde, wird danach erneut ein erheblich höheres Bußgeld zahlen müssen.

An den Bahnhöfen und Flughäfen kann die Bundespolizei bei normalen Grenzkontrollen solche Schulpflichtverstöße entdecken und muss dem zuständigen Schulamt einen Bericht zusenden. Wenn es aus plausiblen Gründen eine schriftliche Beurlaubung von der Schule gibt, sollte man diese bei der Reise bei sich tragen.

Mehr Bußgeldverfahren in NRW eingeleitet

WDR 18.08.2026 02:44 Min. Verfügbar bis 17.08.2028 WDR Online

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Unsere Quellen:

  • Nachrichtenagentur dpa
  • Ministerium für Schule und Bildung NRW

Sendung: WDR 2, Sommerradio, 18.08.2026, 9 bis 13 Uhr
Sendung: WDR Fernsehen, Aktuelle Stunde, 18.08.2026, 18:45 Uhr

Kommentare zum Thema

2 Kommentare

  • 2 Anon 18.08.2026, 15:08 Uhr

    Wenn die beim Grenzschutz bloß halb so viel Ehrgeiz hätten!

    Antworten (1)
    • Andi 18.08.2026, 19:38 Uhr

      Der elterliche Egoismus kennt keine Grenzen. Die Schüler sind zukünftige Arbeitnehmer und lernen von ihren eigenen Eltern, wie man sein Leben „optimieren“ kann, indem man nicht rechtzeitig die Schule besucht. Das kann ich nur als „echt asozial“ bewerten. Keine Toleranz!

  • 1 Beckmesser 18.08.2026, 14:29 Uhr

    Der Staat funktioniert wohl nur noch, wenn es darum geht Geld einzutreiben.

    Antworten (1)
    • Der CampingBub 18.08.2026, 15:19 Uhr

      Regeln sind dafür da um eingehalten zu werden, durch solche Aktionen sparen will sollte sich überlegen überhaupt in den Urlaub zu fliegen. Wenn Kindern solche Dinge vorgelebt werden, lernen sie nie Verantwortung. Die Strafen Sind meiner Meinung noch deutlich zu gering.

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