Das Logo des Streaming-Service DAZN auf einer schwarzen Wand.

Durfte DAZN seine Abo-Preise ohne Zustimmung der Kunden erhöhen?

Bildquelle: Kim Kyung-Hoon / REUTERS

Sammelklage Gericht hält DAZN-Preiserhöhungen für unzulässig

Stand:

Der Streaming-Anbieter hätte seine Preise 2021 und 2022 nicht einfach so erhöhen durfen. Das machte das OLG Hamm heute deutlich. Das Urteil soll am 18. November verkündet werden.

Von Niko Wiedemann, Luisa Becher

Das Wichtigste in Kürze

  • 2021 und 2022 hatte DAZN die Abo-Preise angehoben
  • Streaming-Dienst beruft sich auf Klauseln in den AGBs
  • Verbraucherzentrale hält Klauseln für unzulässig und reicht Klage ein
  • Betroffene Kunden könnten Geld zurückbekommen

Rund 5.700 DAZN-Kunden hatten sich der Sammelklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands angeschlossen, die heute am Oberlandesgericht Hamm verhandelt wurde. Im Kern ging es um die Frage, ob der Streaming-Anbieter seine Abo-Preise in den Jahren 2021 und 2022 ohne explizite Zustimmung seiner Kunden erhöhen durfte.

DAZN hatte im August 2021 seinen Abo-Preis für Bestandskunden von 11,99 Euro auf 14,99 Euro pro Monat angehoben. Im August 2022 verdoppelte sich der Abo-Preis dann auf 29,99 Euro.

Verbraucherzentrale gegen DAZN

Nach Auffassung des Streaming-Anbieters waren diese Preiserhöhungen aufgrund der allgemeinen Geschäftsbedingungen in den Verträgen erlaubt. Darin soll gestanden haben, dass die Abo-Preise bei sich verändernden Marktbedingungen angepasst werden dürfen.

Diese lagen laut DAZN-Deutschlandchefin Alice Mascia vor, weil der Streaminganbieter damals sein Programm ausgebaut hatte. In der FAZ erklärte Mascia: "Wir hatten damals innerhalb sehr kurzer Zeit unser Angebot immens verbessert, indem wir ein Drittel der Bundesliga-Rechte und das Gros der Champions-League-Spiele gekauft haben."

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hält die AGB-Klauseln dagegen für unzulässig: "Die Klauseln sind intransparent und unangemessen benachteiligend", erklärte Sebastian Reiling von der Verbraucherzentrale dem WDR.

Oberlandesgericht von außen

Das Oberlandesgericht in Hamm

Bildquelle: dpa/Guido Kirchner

Gericht: AGB-Klauseln sind unwirksam

Das Oberlandesgericht Hamm schloss sich dieser Auffassung heute im Wesentlichen an: "Die Klauseln enthalten viele unbestimmte Begriffe, sodass der einzelner Verbraucher letztlich gar nicht weiß, wann und unter welchen genauen Voraussetzungen DAZN seine Preise anpassen kann", sagte Gerichtssprecher Daniel Große-Kreul.

"Das Gericht hat deshalb mitgeteilt, dass es die Klauseln nach vorläufiger Würdigung für intransparent und damit unwirksam erachtet." Daniel Große-Kreul, Pressesprecher OLG Hamm

Die Auffassung der Anwälte von DAZN, dass deutsche Gerichte nicht für eine Klage gegen das in London ansässige Unternehmen zuständig seien, wies das Gericht zurück.

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WDR 5 Töne, Texte, Bilder - Beiträge 08.08.2026 5 Min. 42 Sek. Verfügbar bis 07.08.2027 WDR 5

Urteil soll am 18. November fallen

Ob betroffene Verbraucher ihr zu viel gezahltes Geld zurückbekommen, ist allerdings noch unklar. Ein Urteil will das OLG Hamm erst am 18. November verkünden. Bis dahin werde das Gericht noch einmal die Argumente beider Seiten prüfen, so Pressesprecher Große-Kreul.

Sammelklage läuft bis 25. September

Betroffene Kunden können sich noch bis zum 25. September der Sammelklage der Verbraucherzentrale anschließen. Dafür müssen sie sich beim Bundesamt für Justiz ins Klageregister eintragen. Teilnahmeberechtigt sind alle, die in den Jahren 2021 oder 2022 Abo-Kunden waren und den Preiserhöhungen in dieser Zeit nicht zugestimmt haben.

OLG Hamm hält Preiserhöhungen für unzulässig

WDR 04.09.2026 45 Sek. Verfügbar bis 03.09.2028 WDR Online

Unsere Quellen:

Sendung: WDR 2, WDR 2 für das Ruhrgebiet, 04.09.2026, 16:30 Uhr

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