Durfte DAZN seine Abo-Preise ohne Zustimmung der Kunden erhöhen?
Bildquelle: Kim Kyung-Hoon / REUTERSDas Wichtigste in Kürze
- 2021 und 2022 hatte DAZN die Abo-Preise angehoben
- Streaming-Dienst beruft sich auf Klauseln in den AGBs
- Verbraucherzentrale hält Klauseln für unzulässig und reicht Klage ein
- Betroffene Kunden könnten Geld zurückbekommen
Rund 5.700 DAZN-Kunden hatten sich der Sammelklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands angeschlossen, die heute am Oberlandesgericht Hamm verhandelt wurde. Im Kern ging es um die Frage, ob der Streaming-Anbieter seine Abo-Preise in den Jahren 2021 und 2022 ohne explizite Zustimmung seiner Kunden erhöhen durfte.
DAZN hatte im August 2021 seinen Abo-Preis für Bestandskunden von 11,99 Euro auf 14,99 Euro pro Monat angehoben. Im August 2022 verdoppelte sich der Abo-Preis dann auf 29,99 Euro.
Verbraucherzentrale gegen DAZN
Nach Auffassung des Streaming-Anbieters waren diese Preiserhöhungen aufgrund der allgemeinen Geschäftsbedingungen in den Verträgen erlaubt. Darin soll gestanden haben, dass die Abo-Preise bei sich verändernden Marktbedingungen angepasst werden dürfen.
Diese lagen laut DAZN-Deutschlandchefin Alice Mascia vor, weil der Streaminganbieter damals sein Programm ausgebaut hatte. In der FAZ erklärte Mascia: "Wir hatten damals innerhalb sehr kurzer Zeit unser Angebot immens verbessert, indem wir ein Drittel der Bundesliga-Rechte und das Gros der Champions-League-Spiele gekauft haben."
Der Verbraucherzentrale Bundesverband hält die AGB-Klauseln dagegen für unzulässig: "Die Klauseln sind intransparent und unangemessen benachteiligend", erklärte Sebastian Reiling von der Verbraucherzentrale dem WDR.
Das Oberlandesgericht in Hamm
Bildquelle: dpa/Guido KirchnerGericht: AGB-Klauseln sind unwirksam
Das Oberlandesgericht Hamm schloss sich dieser Auffassung heute im Wesentlichen an: "Die Klauseln enthalten viele unbestimmte Begriffe, sodass der einzelner Verbraucher letztlich gar nicht weiß, wann und unter welchen genauen Voraussetzungen DAZN seine Preise anpassen kann", sagte Gerichtssprecher Daniel Große-Kreul.
"Das Gericht hat deshalb mitgeteilt, dass es die Klauseln nach vorläufiger Würdigung für intransparent und damit unwirksam erachtet." Daniel Große-Kreul, Pressesprecher OLG Hamm
Die Auffassung der Anwälte von DAZN, dass deutsche Gerichte nicht für eine Klage gegen das in London ansässige Unternehmen zuständig seien, wies das Gericht zurück.
Urteil soll am 18. November fallen
Ob betroffene Verbraucher ihr zu viel gezahltes Geld zurückbekommen, ist allerdings noch unklar. Ein Urteil will das OLG Hamm erst am 18. November verkünden. Bis dahin werde das Gericht noch einmal die Argumente beider Seiten prüfen, so Pressesprecher Große-Kreul.
Sammelklage läuft bis 25. September
Betroffene Kunden können sich noch bis zum 25. September der Sammelklage der Verbraucherzentrale anschließen. Dafür müssen sie sich beim Bundesamt für Justiz ins Klageregister eintragen. Teilnahmeberechtigt sind alle, die in den Jahren 2021 oder 2022 Abo-Kunden waren und den Preiserhöhungen in dieser Zeit nicht zugestimmt haben.
Unsere Quellen:
- Pressemitteilung OLG Hamm
- Interview mit Daniel Große-Kreul, Sprecher OLG Hamm
- Interview mit Sebastian Reiling, VZBV
- Frankfurter Allgemeine Zeitung
Sendung: WDR 2, WDR 2 für das Ruhrgebiet, 04.09.2026, 16:30 Uhr