Das Wichtigste in Kürze
- ExtraEnergie soll die Preise von Strom und Gas teils über 200 Prozent angehoben haben
- Verbraucher können sich bis zum 13. Juli in ein Klageregister eintragen
- Der Bundesverband der Verbraucherzentralen geht von 100.000 Betroffenen aus
- Betroffene Kunden könnten Geld zurückbekommen
Vor dem Oberlandesgericht Hamm läuft eine Sammelklage des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen (vzbv) gegen das Unternehmen Extraenergie. Das soll ab Spätsommer 2022 seine Preise für Strom und Gas stark angehoben haben. Betroffene Verbraucher können sich an der Klage beteiligen und womöglich von einem Urteil profitieren.
ExtraEnergie mit Sitz in Monheim soll seinen Kunden teils Steigerungen von über 200 Prozent aufgedrückt haben, so die Verbraucherzentrale NRW. Verbraucher hätten berichtet, dass der Anbieter den Preis für Gas von 7,78 Cent auf über 24 Cent pro Kilowattstunde anhob. Die Strompreise seien von rund 31 Cent auf 68 Cent gestiegen.
Verbraucher können noch bis zum 13. Juli mitmachen
Der vzbv hält diese einseitige Preisanhebung für unzulässig. Er hat eine sogenannte Musterfeststellungsklage beim Oberlandesgericht Hamm erhoben. Alle von den Preissteigerungen betroffenen Kunden können sich daran beteiligen.
Das geht nur noch wenige Tage: Bis zum 13. Juli müssen Verbraucher sich im Klageregister auf der Seite des Bundesamtes für Justiz eingetragen haben. Dafür benötigen sie nur einige Daten, auf der Seite gibt es auch eine Ausfüllanleitung. Das Ganze ist kostenlos. Bislang haben sich rund 4.000 Verbraucher angemeldet. Der vzbv geht davon aus, dass es bundesweit über hunderttausend Betroffene gibt.
Verbraucher berichten von fünfstelligen Schadenssummen
Betroffene sollten außerdem gegenüber ExtraEnergie der Preisanhebung widersprechen, empfiehlt der Bundesverband. Wenn das OLG Hamm ihm am Ende Recht gibt und das Urteil rechtskräftig wird, können beteiligte Verbraucher in einem zweiten Schritt ihren konkreten Schadensersatz einfordern.
Manche Verbraucher hätten angegeben, dass ihnen Schäden in fünfstelliger Höhe entstanden seien, so Henning Fischer vom vzbv. Nach der mündlichen Verhandlung vor einigen Wochen ist er optimistisch, dass das Gericht zugunsten der Verbraucher entscheiden wird.
ExtraEnergie hat auf eine WDR-Anfrage zu dem Verfahren nicht reagiert. Das Unternehmen bietet Gas und Strom unter verschiedenen Namen an, etwa als extrastrom, prioStrom, Priogas oder HitEnergie. Ein Urteil wird voraussichtlich im Oktober fallen.
Unsere Quellen:
- WDR-Interview mit dem VzBv
- Verbraucherinformationen des VzBv und der Verbraucherzentrale NRW
- WDR-Anfrage an das BfJ
Sendung: WDR.de, Sammelklage gegen ExtraEnergie, 08.07.2026, 05:06 Uhr
