Amazon Prime Logo neben einem Bild von dem Oberlandesgericht Hamm

Oberlandesgericht Hamm bereitet Prozess gegen Amazon Prime vor

Wegen Preiserhöhung OLG Hamm bereitet Verhandlung gegen Amazon vor

Stand:

Über 130.000 Amazon-Prime-Kunden warten auf eine Verhandlung und ein mögliches Urteil am OLG Hamm.

Das Wichtigste in Kürze

  • Wegen einer Preiserhöhung bei Amazon-Prime 2022 können Kunden gegen das Unternehmen klagen
  • Amazon hatte die Preise für sein Prime-Abo von 7,99 Euro auf 8,99 Euro erhöht
  • Die Verbraucherzentrale NRW hält diese Preiserhöhung für rechtswidrig
  • Verbraucher können sich einer bundesweiten Verbandsklage anschließen

Beim Oberlandesgericht Hamm liegt ein Verfahren, das für mehrere zehntausend Verbraucher spannend ist. Es geht um Preiserhöhungen von Amazon bei seinem Prime-Abo. Mindestens zehn Euro mehr im Jahr sollten Prime-Kunden im September 2022 zahlen. Mit einem Prime-Zugang sparen sich Kunden zum Beispiel bei vielen Bestellungen die Versandkosten.

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hält die Preiserhöhung für unzulässig. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen seien unter anderem intransparent und die Preiserhöhung daher unzulässig, so die Argumentation. Amazon widerspricht dem und sieht sich im Recht.

Betroffene Verbraucher können sich noch an Klage beteiligen

Bislang haben sich schon rund 130.000 Verbraucherinnen und Verbraucher in das Klageregister eingetragen. Das geht noch bis nach der mündlichen Verhandlung. "Eine Verhandlung wird wohl nicht mehr in diesem Jahr stattfinden“, sagt Thomas Franzke, Vorsitzender Richter am OLG. Sein Senat übernimmt seit Mitte vergangenen Jahres einen Großteil derartiger Verbandsklagen am OLG.

Betroffene Verbraucher, die im September 2022 einen Prime-Account hatten, können auf der Seite der Verbraucherzentrale den "Klage-Check" machen. Sie können so herausfinden, ob sie sich bei der Klage beteiligen können und Tipps für die Anmeldung beim Klageregister erhalten. Das Anmeldeformular zum Klageregister ist auf den Seiten des Bundesamtes für Justiz abrufbar.

Verbraucherverfahren mit bundesweiter Relevanz landen in Hamm

Das Oberlandesgericht Hamm ist in Nordrhein-Westfalen als einziges Gericht für diese Klagen zuständig. Konkret geht es um Unterlassungs-, Musterfeststellungs- und Abhilfeklagen. Das Verfahren gegen Amazon ist eine Abhilfeklage. "Das ist eine noch relativ neue Klageart. Dazu gibt es bundesweit noch kein Urteil", erklärt Franzke am Rande des Jahresmediengesprächs des OLG Hamm.

Ein Mann mit einem weißen Hemd schaut in die Kamera.

Thomas Franzke ist der Vorsitzende Richter am OLG Hamm.

Für das Gericht ist diese Sonderzuständigkeit spannend, weil es so regelmäßig über Verfahren mit bundesweiter Relevanz entscheiden kann. Davon sind oft tausende Verbraucher betroffen. Der Senat terminiert solche Verhandlungen dann oft im größten Besprechungsraum des Gerichtsgebäudes.

Trotzdem kommen in der Regel nicht sehr viele konkret Betroffene selbst ins Gericht. Vor Gericht treten nur die Anwälte der klagenden Verbände und beklagten Unternehmen auf.

OLG ist im Amazon-Verfahren erste Instanz

Das OLG versucht insgesamt seit einigen Monaten mehr auf Bürger zuzugehen. Es betreibt zum Beispiel seit kurzem einen eigenen Instagram-Kanal. So soll die Arbeit des Gerichts transparenter werden, sagt OLG-Präsidentin Gudrun Schäpers.

Das Oberlandesgericht ist vor allem für Zivil-, Familien-, oder Strafverfahren zuständig. Und zwar in der Regel als Berufungs- oder Revisionsinstanz. Bürger oder Unternehmen, die vor allem beim Landgericht keinen Erfolg haben, können Rechtsmittel einlegen.

Je nach Ort des Gerichts landen sie dann beim OLG in Hamm. Die Verbandsklagen, wie die zu Amazon-Prime, sind davon eine Ausnahme: Für solche Verfahren ist das Oberlandesgericht als erste Instanz zuständig.

OLG Hamm bereitet Verhandlung gegen Amazon vor

WDR 26.06.2026 00:46 Min. Verfügbar bis 25.06.2028 WDR Online

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Unsere Quellen:

  • Jahresmediengespräch des OLG Hamm
  • WDR-Interview mit Richter Thomas Franzke

Sendung: WDR.de, OLG Hamm bereitet Verhandlung gegen Amazon vor, 26.06.2026, 10:01 Uhr

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