Chatkontrolle beschlossen: Was jetzt wirklich auf Nutzer zukommt - und was nicht

01:58 Min. Verfügbar bis 10.07.2028

Scans bei Gmail, Instagram und Co. Was mit der Chatkontrolle auf Nutzer zukommt

Stand:

Das EU-Parlament hat die umstrittene Chatkontrolle zurückgeholt - obwohl mehr Abgeordnete dagegen stimmten als dafür. Im Netz kursieren seither viele Schreckensmeldungen. WDR-Digitalexperte Jörg Schieb ordnet ein, was tatsächlich beschlossen wurde, wen es betrifft - und wen nicht.

Ein Beschluss, der auf den ersten Blick paradox wirkt: Am Donnerstag hat das Europäische Parlament in Straßburg den Weg für die Rückkehr der sogenannten Chatkontrolle freigemacht – obwohl 314 Abgeordnete dagegen stimmten und nur 276 dafür.

Möglich macht das eine Besonderheit des EU-Rechts: In der zweiten Lesung gilt der Vorschlag der Mitgliedstaaten als angenommen, wenn ihn nicht eine absolute Mehrheit von 361 Abgeordneten aktiv ablehnt. Diese Hürde wurde aber verfehlt.

Rückkehr der Chatkontrolle: Was genau beschlossen wurde

Hinter dem Schlagwort Chatkontrolle steckt die Verlängerung einer Ausnahmeregelung, die es schon mal gegeben hat und im April 2026 ausgelaufen war. Sie erlaubt großen Online-Diensten wie Google, Meta oder Microsoft, unverschlüsselte private Nachrichten und Bilder freiwillig und automatisiert auf Darstellungen von sexuellem Kindesmissbrauch zu durchsuchen. Verdachtsfälle werden an Behörden gemeldet.

Wichtig: Es handelt sich um eine Erlaubnis, nicht um eine Pflicht. Kein Anbieter wird zum Scannen gezwungen. Normalerweise verbietet das europäische Datenschutzrecht das Mitlesen privater Kommunikation (das ist der Kern der ePrivacy-Verordnung). Die Ausnahme hebt dieses Verbot für den genannten Zweck auf. Die neue Regelung ist befristet bis zum 3. April 2028.

Wer ist von der Chatkontrolle betroffen?

Die wichtigste Nachricht für die meisten Nutzerinnen und Nutzer: Ende-zu-Ende-verschlüsselte Messenger sind ausdrücklich ausgenommen. Bei WhatsApp, Signal oder Threema werden Nachrichten auf dem Gerät des Absenders verschlüsselt und erst beim Empfänger wieder lesbar - nicht einmal der Anbieter kann mitlesen.

Anbieter wie Meta, Google, Microsoft etc. sollen freiwillig Nachrichten untersuchen können

Das EU-Parlament hat zudem durchgesetzt, dass auch Inhalte unangetastet bleiben müssen, die erst noch verschlüsselt werden sollen. Ein Durchleuchten direkt auf dem Smartphone vor dem Versand, was durchaus diskutiert wurde, ist zunächst nicht vorgesehen.

Betroffen sind dagegen unverschlüsselte Dienste, vor allem von US-Anbietern:

  • E-Mails über Gmail oder Outlook.com
  • Direktnachrichten auf Instagram, Snapchat oder Discord
  • Kommunikation über Microsofts Xbox

Wer dort schreibt, muss künftig damit rechnen, dass Inhalte automatisiert geprüft werden.

Warum die Regelung überhaupt ausgelaufen war

Die Ausnahme galt seit 2021, stets befristet. Im Frühjahr konnten sich EU-Parlament und die Mitgliedsstaaten nicht auf eine Fortsetzung einigen, deshalb lief Anfang April die von Anfang an befristete Erlaubnis aus.

Die großen US-Plattformen erklärten daraufhin, ihre Scans trotzdem fortzusetzen, obwohl die europäische Rechtsgrundlage fehlte. Für sie ist das Verfahren seit Jahren Routine, denn nach US-Recht müssen amerikanische Anbieter entdecktes Missbrauchsmaterial ohnehin an die dortige Meldestelle NCMEC melden. Die Anbieter selbst hatten die rechtliche Grauzone kritisiert.

Eine Einschränkung gilt allerdings noch: Der Rat der EU-Staaten muss den Änderungen des Parlaments – darunter der Ausnahme für Verschlüsselung – innerhalb von drei Monaten zustimmen, bevor die Regelung endgültig in Kraft tritt.

Warum gibt es so viel Kritik an der Chatkontrolle?

Die Empörung an der neuen Entscheidung entzündet sich an zwei Punkten. Der erste ist das Verfahren selbst: Dasselbe Parlament hatte die Verlängerung im März noch abgelehnt. Kurz vor der Sommerpause setzte Parlamentspräsidentin Roberta Metsola das Thema per Eilverfahren erneut auf die Tagesordnung. Und zwar mit der beschriebenen Logik, bei der eine einfache Mehrheit dagegen nicht mehr genügt. Bürgerrechtler wie der frühere Europaabgeordnete Patrick Breyer sprechen von einer Farce, die der Demokratie schade.

Der zweite Punkt ist die Wirksamkeit: Die EU-Kommission räumt in ihrer eigenen Auswertung ein, dass sich ein Nutzen der Massen-Scans nicht wirklich belegen lasse. Nur ein winziger Bruchteil der durchsuchten Nachrichten enthält tatsächlich illegales Material, die Fehlerquoten der Filter liegen bei einzelnen Anbietern bei bis zu 20 Prozent.

BKA meldet: 48 Prozent der Meldungen strafrechtlich nicht relevant

 Apps der Social-Media-Plattformen X, Facebook, Instagram, Snapchat, TikTok, YouTube, Telegram, Signal und WhatsApp auf einem Handybildschirm

Laut Bundeslagebild des BKA waren zuletzt 48 Prozent der eingehenden Hinweise strafrechtlich nicht relevant. Hinzu kommt: Nach Angaben des Bürgerrechtlers Patrick Breyer bestehen rund 99 Prozent der von Meta gemeldeten Inhalte aus bereits bekanntem Material, mit dem sich laufender Missbrauch in aller Regel nicht stoppen lässt.

Selbst der Kinderschutzbund fordert bevorzugt gezielte Ermittlungen statt anlassloser Durchleuchtung. Befürworter wie die Unionsparteien halten dagegen: Ohne die Regelung fehle den Plattformen die Rechtsgrundlage im Kampf gegen Missbrauchsdarstellungen, das sei eine gefährliche Schutzlücke.

Wie geht es weiter mit der Chatkontrolle?

Die aktuelle Entscheidung betrifft zunächst nur die Übergangsregelung. Parallel verhandeln die EU-Institutionen ab September über eine dauerhafte Verordnung, von Kritikern Chatkontrolle 2.0 genannt. Eine generelle Pflicht zum Scannen - auch verschlüsselter Inhalte - ist aus dem Entwurf gestrichen worden.

WhatsApp-Benutzername reservieren: So sicherst du dir deinen Wunschnamen

04:08 Min. Verfügbar bis 30.06.2028 Von Jörg Schieb

Kritiker warnen jedoch, sie könnte über verpflichtende Auflagen für Anbieter durch die Hintertür zurückkehren.

Unterm Strich: Wer verschlüsselt chattet, ist von dem aktuellen Beschluss nicht betroffen. Die eigentliche Debatte - wie weit Europa beim Durchleuchten privater Kommunikation gehen darf - ist damit aber nicht beendet. Sie beginnt im Herbst erst richtig.

Unsere Quellen:

Sendung: WDR.de, Entscheidung für Chatkontrolle: Erneut Genehmigung für Kontrollen erteilt, 10.07.2026, 15 Uhr

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