Ein Bandenchef telefoniert mit einem Untergebenen wegen einer Drogenlieferung. Der Boss sagt, wann und wo sie ankommt. Doch: Er glaubt nur, dass er mit dem Kollegen spricht. Stattdessen redet er mit einer künstlichen Stimme, die nur nach seinem Mitstreiter klingt.
Die Stimme hätte in diesem Beispiel die Polizei erstellt, mit Künstlicher Intelligenz. Bislang ist sowas reine Theorie. Technisch könnten die Ermittler das zwar schon, dürfen es aber quasi nicht, sagt Markus Hartmann, Leiter der NRW-Zentralstelle für Cybercrime (ZAC).
KI-Fakes als verdeckte Ermittler der Zukunft?
Markus Hartmann, Leiter der ZAC
Damit könnten Ermittler künftig an wichtige Informationen gelangen - zum Beispiel im Bereich der Organisierten Kriminalität. "Wir müssen unsere Ermittlungsmöglichkeiten modernisieren“, so Hartmann. Die Fake-KI-Stimme sei quasi der verdeckte Ermittler der Zukunft. Bislang ist der Einsatz von solchen Ermittlungs-Deepfakes fast komplett verboten.
Einzige Ausnahme: Im Bereich der Kinderpornografie dürfen Ermittler Fake-Material verwenden, um sich damit Zugang zu Foren zu verschaffen. "Keuschheitsprobe“ nennt sich das. Material, das echten Missbrauch als Vorlage nutzt, dürfen sie aber nicht nutzen.
Ob die Ermittler künftig auch in anderen Fällen KI-Klone und KI-Fakes einsetzen können, ist offen. "Es bräuchte eine ehrliche Debatte, fundiert und transparent“, fordert Christian Rückert von der Universität Bayreuth bei einer Podiumsdiskussion im OLG Köln. Er arbeitet mit bei einem Forschungsprojekt, an dem sich auch die ZAC beteiligt.
NRW-Justizminister kann sich Einsatz vorstellen
Der vermehrte Einsatz würde jeweils Grundrechte betreffen. Im fiktiven Beispiel etwa die des getäuschten Bandenchefs und die der geklonten Person, dem Bandenmitglied. Denn dieser Mitarbeiter könnte ja in konkrete Gefahr geraten. Zum Beispiel, wenn er das nächste Mal auf seine Komplizen trifft, die glauben, er habe sie verraten.
Lena Kästner, Professorin für Philosophie und Informatik
"Ich muss mir natürlich überlegen, welche Folgen das für die Person hat, die ich dort klone. Und wie steht das im Verhältnis zu den positiven Effekten?“, sagt Lena Käster, Professorin für Philosophie und Informatik in Bayreuth.
Grundsätzlich offen für einen solchen Einsatz bei Schwerstkriminalität zeigt sich NRW-Justizminister Benjamin Limbach (Grüne). "Ermittlungen von Staatsanwaltschaften und von Polizei dürfen aber keine digitale Blackbox werden“, sagt der Minister.
NRW-Fraktionen sind eher skeptisch
Nötig wäre erstmal eine gesetzliche Regelung. Diese sollte zum Beispiel strenge Anforderungen beinhalten, sagt Staatsanwalt Hartmann. Eine Voraussetzung müsste sein, dass ein Richter den Fakeeinsatz anordnet, meint er.
"Es muss klar sein: es geht um einen sehr engen, begrenzten Bereich, wo es eine gute Vorabkontrolle geben muss. Sonst kann sich diese Technologie einfach verselbstständigen“, fordert Julia Eisentraut, Landtagsabgeordnete der Grünen.
KI-Klone dürften außerdem nur bei sehr schweren Taten zum Einsatz kommen. Die FDP-Fraktion im Landtag schließt den Einsatz zwar nicht aus, zeigt sich aber skeptisch. "Neue Eingriffsbefugnisse müssen verhältnismäßig sein. Wir lehnen intransparente Black-Box-Systeme ab“, sagt der Abgeordnete Marcel Hafke.
Markus Wagner, AfD-Abgeordneter, spricht sich zwar für moderne Ermittlungsmethoden aus, gibt aber zu bedenken: "Der Staat sollte weder analog noch digital selbst zum Straftäter werden, um damit vermeintlich Straftaten Dritter aufzudecken – der Zweck heiligt nicht die Mittel.“
Die CDU scheint KI für die die Strafverfolgung eher anders einsetzen zu wollen, insbesondere bei Datenanalysen. Zugleich bräuchten Polizei und Justiz einen technologischen Vorsprung. "NRW wird sich auf Bundesebene dafür einsetzen, dass diese Instrumente praxistauglich ausgestaltet werden“, so CDU-Fraktionsvize Gregor Golland.
Ermittlungsbefugnisse ausweiten und KI-Einsatz ermöglichen will die SPD. "Die aktive Erzeugung staatlicher Deepfakes für Ermittlungszwecke beurteile ich hingegen zurückhaltend“, so die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Elisabeth Müller-Witt.
Für nötige Änderung wäre Bundestag zuständig
Die NRW-Politik kann die Ermittlungsbefugnisse am Ende nicht selbst erweitern. Die Arbeit der Justiz beruht auf der Strafprozessordnung. Die kann nur der Bundestag ändern. Allerdings könnte NRW sich mittelbar für weitere Befugnisse einsetzen – und sich an der Diskussion beteiligen.
Bis die Justiz Deepfakes einsetzen kann, dürfte es also noch dauern. Das Bundesjustizministerium lässt momentan eine Reform des entscheidenden Gesetzes vorbereiten. Deepfakes und KI-Klone scheinen dabei bislang keine Rolle zu spielen.
Quellen:
- Podiumsdiskussion am 14.07.2026 des Projektes "For the greater good" im Oberlandesgericht Köln
- WDR-Interviews mit Podienteilnehmern
- WDR-Anfragen an die Fraktionen im NRW-Landtag und das BMJV
Sendung: WDR.de, Soll die Justiz mit Deepfakes Täter täuschen dürfen?, 16.07.2026, 14:00 Uhr
Sendung: WDR 5, Westblick, 17.07.2026, 17:15 Uhr
