Der Flug startete am frühen Freitagmorgen vom Flughafen Leipzig/Halle. An Bord der Qatar-Airways-Maschine befanden sich nach Angaben von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) insgesamt 81 afghanische Staatsangehörige, die "vollziehbar ausreisepflichtig" und "strafrechtlich in Erscheinung getreten" seien.
Wegen schwerer Straftaten verurteilt
Finale Auswahl traf Bundesinnenministerium
Die Auswahl, wer konkret an Bord der Maschine war, traf das Bundesinnenministerium. Wie eine Sprecherin des NRW-Ministeriums für Flucht und Integration (MKJFGFI) mitteilte, hatte das Land dem Bundesinnenministerium bereits 2024 eine mittlere zweistellige Zahl an Gefährdern und schweren Straftätern mit afghanischer Staatsangehörigkeit gemeldet. Abschiebungsverbote lagen bei diesen Personen nicht vor.
Es ist der zweite Abschiebeflug nach Afghanistan seit der Machtübernahme der Taliban im Sommer 2021. Im August 2024 hatte bereits eine Rückführung stattgefunden, damals war ein Mann aus NRW dabei gewesen, der laut Fluchtministerium wegen schwerer Brandstiftung ausreisepflichtig gewesen sei.
Abschiebungen nach Afghanistan umstritten
Menschenrechtsorganisationen wie PRO ASYL, das Deutsche Institut für Menschenrechte und der Sächsische Flüchtlingsrat kritisieren die Rückführungen scharf. Sie verweisen auf die weiterhin instabile Sicherheitslage und das Risiko für Abgeschobene, Opfer von Menschenrechtsverletzungen zu werden.
Die Bundesregierung erkennt die Taliban nicht als legitime Regierung Afghanistans an, auch die deutsche Botschaft in Kabul ist seit der Machtübernahme geschlossen. Ob es im Zusammenhang mit dem aktuellen Flug direkte Verhandlungen mit den Taliban gab oder diese über Drittländer liefen, ist bislang unklar. Organisiert wurde der Flug unter Mitwirkung strategischer Partner, darunter Katar.
Unsere Quellen:
• Tagesschau am 18.07.2025
• Anfrage beim NRW-Landesministerium für Flucht und Integration
• Recherchen von MDR und NDR