Steigende Abfall- und Abwassergebühren | Aktuelle Stunde

WDR 00:28 Min. Verfügbar bis 23.07.2028

Kosten für Müll und Abwasser Krasse Unterschiede zwischen den Kommunen

Stand:

Die Gebühren für Abwasser und Müllabfuhr sind in den meisten Kommunen wieder deutlich gestiegen. Betroffen sind nicht nur Eigentümer. Mieter müssen höhere Nebenkosten zahlen.

Von Nina Magoley

Beim Thema bezahlbares Wohnen geht es meist um hohe Mieten. Dass aber auch die Mietnebenkosten Jahr für Jahr in den Himmel wachsen, wird oft übersehen. Bei den Gebühren für Abwasser- und Müllentsorgung ziehen die meisten Kommunen jedes Jahr weiter an.

Auch von 2025 auf 2026 vermeldet der Bund der Steuerzahler NRW wieder einen Anstieg: Durchschnittlich fünf Prozent bei den Abwassergebühren, auch die Müllabfuhr ist vielerorts exorbitant teurer geworden - im Durchschnitt um vier Prozent.

Hier sind die Müllabfuhrgebühren am höchsten

Zu den traurigen Highlights, die Rik Steinheuer, Vorsitzender des Steuerzahlerbunds, am Donnerstag präsentierte, gehört Heinsberg. Dort stiegen die Müllgebühren um satte 38 Prozent, in Kempen am Niederrhein um 24 Prozent. Auch in Ratingen zahlen die Bewohner deutlich mehr als im Vorjahr: satte 11 Prozent.

Die höchsten Müllabfuhrgebühren zahlen die Bewohner von Münster (730,80 Euro), Hattingen (594,03 Euro) und Selm (593,28 Euro). Am günstigsten ist es in Titz (162,60 Euro), Kaarst (170,40 Euro) und Dormagen (185,20 Euro). Die Unterschiede betragen also fast 400 Prozent.

Die Stadt Münster kritisiert übrigens die Berechnung des Bunds der Steuerzahler: In Münster würden von einem typischen Vier-Personen-Haushalt, wie ihn der BdSt für seine Berechnung annimmt, kleinere Biotonnen verwendet, die zu deutlich niedrigeren Gebühren führen würden. 

Noch krasser sind die Unterschiede beim Abwasser. In Monschau kostet die Entsorgung den Musterhaushalt mehr als 1.806 Euro, während es in Reken nur 330 Euro sind.

Hintergrund: Wie sieht der Musterhaushalt aus?

Bei den Vergleichszahlen legt der Steuerzahlerbund immer einen Musterhaushalt mit vier Personen zugrunde, mit 200 Kubikmeter Schmutzwasser im Jahr und und 130 Quadratmetern versiegelter Fläche - denn auch die zählt bei der Berechnung der Abwassergebühren mit. Vor der Tür stehen im Musterhaushalt eine 120-Liter Restmülltonne, die 14-täglich geleert wird, eine 120-Liter-Biotonne und Papierabfall in haushaltsüblichen Mengen.

Wer in Monschau lebt, zahlt also mehr als das Fünffache dessen, was Einwohner in Reken bezahlen. "Von gleichwertigen Lebensverhältnissen kann keine Rede sein", kritisiert der Steuerzahlerbund.

Leerungsrythmus und CO2-Preis

Wie können solche Unterschiede sein? Gründe gebe es viele, sagt der Steuerzahlerbund. Beim Müll würden manche Kommunen nach wie vor keinen anderen Leerungsrythmus als wöchentlich anbieten. Das ist für die Kunden teurer als beispielsweise eine 14-tägliche oder monatliche Leerung.

Rik Steinheuer im WDR-Interview

Rik Steinheuer, Bund der Steuerzahler NRW

So werde in Münster die Biotonne alternativlos wöchentlich geleert, in Düsseldorf die Altpapiertonne. "Das treibt die Kosten unnötig in die Höhe", so Steinheuer. In Everswinkel dagegen ließen sich die Gebühren um sechs Prozent senken, seitdem der Leerungsrhythmus der Restmülltonnen von 14-täglich auf vierwöchentlich verlängert werden kann.

Ein weiterer Preistreiber: Viele Kommunen geben auch die Erhöhung des CO2-Preises unmittelbar an die Kunden ab.

Viel Trickserei beim Abwasser

Bei den Abwassergebühren komme es auf viele Faktoren an: Zunächst mal die örtlichen Gegebenheiten. Steht eine Gemeinde beispielsweise auf sandigem Boden, ist das Kanalnetz günstiger zu verlegen als andernorts, wo der Grund aus Fels besteht. Zudem sind die Preise der Wasserwirtschaftsverbände unterschiedlich. Sie betreiben beispielsweise Kläranlagen.

Klärwerk von oben.

Teure Klärwerke?

Und dann gibt es ein Dauerthema, das der Bund der Steuerzahler seit Jahren kritisiert: die sogenannten kalkulatorischen Kosten. Kommunen haben die Möglichkeit, ihre Anlagen nicht vom damaligen Anschaffungswert, sondern vom deutlich höheren Wiederbeschaffungszeitwert abzuschreiben.

"Gesetzlich erlaubt, aber unfair"

Das betrifft zum Beispiel die Kanalrohrsysteme, die vielerorts nach dem Wiederbeschaffungszeitwert abgeschrieben werden. Dabei liegt die Durchschnittslebensdauer von Kanalrohren bei 50 Jahren.

Welche Art der Abschreibung eine Kommune wählt, ist ihr laut Gesetz selbst überlassen. Die Städte Bornheim und Erkrath haben laut Bund der Steuerzahler erst in diesem Jahr zur Abschreibung nach Wiederbeschaffungszeitwert gewechselt. Mit dem Ergebnis, dass die Abwassergebühren für die Bürger in Bornheim um 28 Prozent, in Erkrath um 12 Prozent stiegen. "Das ist zwar gesetzlich gedeckt", sagte Steinheuer, "aber es ist unfair".

Viele Städte und Gemeinden würden die dadurch zusätzlich generierten Einnahmen aber nicht etwa in Instandhaltungsrücklagen investieren, sondern damit Löcher im Kernhaushalt stopfen. Das sei nicht Aufgabe der Bürger, sagte Steinheuer. "Wir appellieren dringend an die Kommunen, ihre Spielräume hier nicht unnötig auszureizen und ihre Kalkulationen bürgerfreundlich zu gestalten."

Gutes Beispiel Brandenburg

An die Landesregierung richtet der Bund der Steuerzahler NRW die Forderung, hier das Gesetz zu ändern: Abschreibungen sollen grundsätzlich nur noch vom Anschaffungswert vorgenommen werden. Das das geht, zeige das Beispiel Brandenburg: Hier dürfen Kommunen ausschließlich vom Anschaffungswert abschreiben. In Sachsen haben Kommunen zwar die Wahl, müssen den Gewinn aber zwingend zurücklegen für Sanierungen des Abwassersystems.

"In NRW aber kommt der Gesetzgeber nicht in die Pötte. Der Landtag hat einfach nicht den Mut dazu: Man nimmt lieber Rücksicht auf die Parteikollegen in den Kommunen." Harald Schledorn, Bund der Steuerzahler NRW

Die FDP-Fraktion im Landtag nahm in einer Stellungnahme die Kommunen in Schutz: Wenn Anlagen zun Wiederbeschaffungswert abgeschrieben würden, sei da "oftmals Ausdruck schierer finanzieller Verzweiflung", sagte der kommunalpolitische Sprecher Alexander Steffen. "Wenn Schwarz-Grün die Kommunen besser ausstatten würde, wären diese finanziell handlungsfähig und müssten nicht solche zusätzlichen Einnahmen zum Stopfen allgemeiner Haushaltslöcher generieren."

Dazu ein kleiner Funfact auf der Pressekonferenz - der aber gar nicht so lustig ist: Harald Schledorn vom Bund der Steuerzahler hatte eine leicht vergilbte Broschüre aus dem Jahr 1995 mitgebracht. Darin wirbt das Land bei den Kommunen dafür, die Entsorgungsgebühren doch bürgerfreundlich zu gestalten - zum Beispiel über die Abschreibung des Anschaffungswerts.

Höhere Gebühren für Müll und Abwasser

WDR Studios NRW 23.07.2026 02:28 Min. Verfügbar bis 22.07.2028 WDR Online

Unsere Quellen:

Sendung: WDR5, WDR aktuell, Höhere Gebühren für Müll und Abwasser, 23.07.2026, 12:00 Uhr
Sendung: WDR Fernsehen, Aktuelle Stunde, 23.07.2026, 18:45 Uhr

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