Es begann 2019 als vermeintliche "Win-Win-Situation": Das Land suchte händeringend Menschen, die Praxen auf dem Land betreiben. Wer sich dazu verpflichten wollte, bekam schneller einen Studienplatz, auch wenn die Voraussetzungen - zum Beispiel beim "Numerus Clausus" - nicht ausreichten.
1.186 junge Menschen haben sich seitdem verpflichtet, nach ihrem Studium für mindestens zehn Jahre eine Praxis auf dem Land zu betreiben. Und damit sie sich daran auch nach der Ausbildung halten, gibt es empfindliche Vertragsstrafen: 250.000 Euro drohen, wenn man am Ende doch nicht aufs Land will.
17 Klagen gegen die verpflichtende Landpraxis
Bisher gab es keine Berichte über Klagen von Absolventen und Absolventinnen gegen diese Verpflichtung. Jetzt berichtet jedoch die "Zeit" von 17 Verfahren gegen die Quote. Auf Nachfrage bestätigt das Landesgesundheitsministerium von Karl-Josef Laumann (CDU) diese Zahlen.
Sie laufen sämtlich am Verwaltungsgericht Gelsenkirchen. "Die derzeit anhängigen Klagen wurden in einem Fall im Juli 2024 und in den übrigen Verfahren zwischen Mai 2025 und Januar 2026 erhoben", schreibt die Pressestelle des Ministeriums. Entscheidungen oder Vergleiche habe es in den besagten Fällen noch nicht gegeben. Allerdings hatte es zuvor schon vier weitere Verfahren gegeben, die jedoch alle in einem Vergleich endeten.
Unklare Regeln, zu hohe Strafen?
Ihre Klagen begründen die Betroffenen unterschiedlich. So soll die Vertragsstrafe mit 250.000 Euro zu hoch ausfallen. Auch sei in den gesetzlichen Regelungen davon die Rede, dass nach dem Studium "unverzüglich" eine Praxis zu gründen oder übernehmen zu sei. Das sei aber zu unbestimmt, da es bis zu einem Jahr dauern könne, eine Praxis ans Laufen zu bekommen.
Streitpunkt Kinder- und Jugendmedizin
Besonders schwer wiegen für die Klagenden wohl Änderungen an den möglichen Fachschwerpunkten. Inzwischen fällt Kinder- und Jugendmedizin nicht mehr unter die Landarztquote, da es genügend Kinderärzte gibt.
Für Studierende, die zwischen 2019 und 2021 angefangen haben, soll damit eine zugesagte Möglichkeit nachträglich beschnitten worden sein. So zumindest die Darstellung des Anwalts der meisten Kläger und Klägerinnen gegenüber der "Zeit".
Dem widerspricht das Gesundheitsministerium: "Die Teilnehmenden in der Landarztquote haben sich verpflichtet, die spätere ärztliche Tätigkeit in einem Fachgebiet auszuüben, für das zum Zeitpunkt der Aufnahme der Tätigkeit ein dringender öffentlicher Bedarf besteht". Deshalb sei es rechtlich in Ordnung, dass Kinder- und Jugendmedizin inzwischen nicht mehr unter die Quote fallen.
Opposition reagiert irritiert
Minister Laumann müsse jetzt erklären, "was an diesem Gesetz eigentlich funktionieren soll", kritisiert die stellvertretende SPD-Fraktionschefin Lisa Kapteinat die für sie überraschend hohe Zahl der Klagen. "Die Landesregierung muss endlich mehr liefern als eine Landarztquote, die offenbar selbst zum Problem geworden ist", so Kapteinat weiter.
Die FDP - sie war 2019 bei der Einführung Teil der Landesregierung - hält man die Quote weiter für sinnvoll. "Eine Abiturnote allein sagt noch lange nicht, wer eine gute Ärztin oder ein guter Arzt wird", schreibt die FDP-Abgeordnete Susanne Schneider. Auf beiden Seiten gehe es daher um Vertragstreue. Dazu gehöre auch, dass "der Staat zugesagte Bedingungen nicht nachträglich einseitig verändern" dürfe, so Schneider weiter.
AfD-Fraktionschef Vincentz, selbst Allgemeinmediziner, sagt, dass er die Quote in der Theorie für eine probate Möglichkeit hält. Allerdings habe er bei der Einführung 2019 bereits auf mögliche Probleme bei der rechtlichen Umsetzung hingewiesen. Deshalb sagt er auf Nachfrage: "Einen Mangel kann man am besten bekämpfen indem man mit guten Arbeitsbedingungen den Beruf attraktiv macht und eben nicht über Quoten."
Unsere Quellen:
- Zeit-Online: "Damals war ich naiv"
- Eigene Recherche
- Stellungnahme Landesgesundheitsministerium
- Stellungnahmen Landtagsopposition
Sendung: WDR 5 Westblick, Klagen gegen Landarztquote, 20.08.2026, 17:05 Uhr
