Wie Kommunalpolitik attraktiver werden könnte

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Viele Kommunalpolitiker leiden unter hoher Belastung und Bedrohungen. Bei den kommenden Wahlen tritt mancher nicht mehr an. Nun kommen Gesetzesänderungen, die die Arbeit erleichtern sollen.

Mit der Arbeit im Stadtrat geht einiges einher: Viele Sitzungen finden in den Abendstunden statt, außerdem ist die Arbeit ehrenamtlich, auch wenn es eine Aufwandsentschädigung gibt. Robin Korte kennt das aus eigener Erfahrung: Er sitzt für die Grünen im Rat der Stadt Münster, seit 2022 außerdem im Landtag von NRW. Nach einem langen Arbeitstag folgen oft abends noch Sitzungen bis Mitternacht - meist mit langen Diskussionen über Entscheidungen vor Ort.

Auch, wenn solche Tage zehrend sein können, er meint: "Dahinter stecken ganz viele ehrenamtliche Menschen, die ihr ganzes Herzblut hineinlegen, die bestmöglichen Entscheidungen auch miteinander auf den Weg zu bringen."

Robin Korte | Bildquelle: WDR/privat

Korte ist kommunalpolitischer Sprecher der Grünen-Fraktion im Landtag, die gemeinsam mit der CDU die Regierung stellt. Das Kommunalministerium unter Ina Scharrenbach (CDU) hat Anfang des Jahres einen Gesetzentwurf vorgelegt, der mehrere kommunalrechtliche Vorschriften ändern will. Das klingt sperrig, kann aber ganz konkrete Auswirkungen haben. Das Gesetz soll am Mittwochabend mit den Stimmen von CDU und Grünen vom Parlament verabschiedet werden.

Familienfreundlichkeit stärken

Konkret geht es, neben Änderungen beispielsweise im Vergaberecht, ganz praktisch um die Arbeit in den Räten: Zum Beispiel sollen betreuungspflichtige Kinder nicht mehr von Sitzungen ausgeschlossen werden. Das konnte bisher durchaus zum Problem werden, wenn es bei nichtöffentlichen Sitzungen hieß, nicht gewählte Personen müssten den Raum verlassen. Das Gesetz liest sich an der Stelle nun so, dass es mehr Spielraum für Eltern mit kleinen Kindern gewährt.

Auch zum Stichwort Kinder und Jugendliche ist etwas zu finden: Künftig soll das Alter für sachkundige Bürger herabgesetzt werden – von 18 auf 16 Jahre. So sollen die Ansichten junger Menschen in Diskussionen einbezogen werden.

Jugendliche in Entscheidungen einbinden

Ein anderer Punkt sieht die direkte Beteiligung vor: Wer möchte, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Jugendvertretung gründen. Die gibt es zwar bereits in vielen Städten, aber eben nicht überall. So sollen Jugendliche sich aktiv einmischen können, zum Beispiel in der Frage, wo der nächste Fußballplatz entsteht.

In einer Anhörung zum Gesetz wurde kritisiert, dass zwar Jugendliche gestärkt werden, nicht aber Menschen mit Behinderung oder Senioren. Das bemängelte etwa die SPD-Fraktion. Robin Korte von den Grünen sagt dazu, Jugendliche unter 16 Jahren seien nicht wahlberechtigt – anders als die meisten Erwachsenen. Über die Jugendvertretung könnten sie sich nun einbringen.

Ordnungsgelder für Störenfriede

Auch zur Ordnung in den Ratssitzungen werden Änderungen vorgenommen: Wenn ein Mitglied des Rates die Ordnung oder die "Würde" des Rates verletzt, können Maßnahmen drohen. Damit reagiert die Landesregierung offenbar auf ein Problem, das nicht nur in Stadträten vorkommt: Störenfriede, die gezielt die Bühne öffentlicher Sitzungen nutzen und die Zusammenarbeit verweigern, sollen belangt werden können. Robin Korte spricht auch von "antidemokratischen Kräften", die die Arbeit in Räten stören würden.

Die Maßnahmen reichen von Ermahnungen bis hin zu Ordnungsgeldern von bis zu 1.000 Euro. Im Kommunalausschuss befand die AfD-Fraktion, das vorgesehene Ordnungsgeld berge die Gefahr der Willkür.

Änderungen noch vor der Kommunalwahl

Auch auf eine "Zersplitterung" der Räte reagiert das Gesetz und legt Mindestgrößen für Fraktionen fest, abhängig von der Größe der Räte. Die FDP im Landtag meint allerdings, dadurch werde die politische Teilhabe kleinerer Gruppen geschwächt. Anders sehen es die Grünen: Durch die neue Regelung könnten die Räte schneller Entscheidungen treffen, weil sie einfacher Mehrheiten fänden.

CDU und Grünen war es offenbar ein Anliegen, die Änderungen der Vorschriften noch vor der Sommerpause durchzubringen: Damit sie schon bald greifen können. Im September steht die Kommunalwahl an – danach können die gewählten Vertreter mit den neuen Regelungen arbeiten.

Und schließlich kommt in den Änderungen noch etwas vor: Im Gesetzestext wird nicht mehr nur der "Bürgermeister" genannt, sondern explizit auch die "Bürgermeisterin" – offensichtlich der Versuch, die Realität auch im Gesetz abzubilden.

Unsere Quellen:

  • Gesetzentwurf der Landesregierung
  • Interview mit Robin Korte (Grüne)
  • Eigene Recherche