Dieser Hundewelpe war im Tierheim und suchte ein Zuhause
Bildquelle: imageBROKER / newspixx vario imagesAm Anfang einer parlamentarischen Initiative stand ein privater Unterhaltungstermin. So schilderte es am Dienstag der SPD-Fraktionsvorsitzende und Hundehalter Jochen Ott der Presse. Er sei bei einer Show von Martin Rütter gewesen. Daraus und aus dem nachfolgenden Austausch mit Rütter habe sich die Idee eines Hundeführerscheins für alle entwickelt. Der Hundetrainer, TV-Moderator und Unternehmer Rütter war beim Pressetermin in Düsseldorf zugeschaltet. Seine Hundeschulen bieten auch sogenannte "Hundeführerscheine" an mit einer theoretischen und praktischen Prüfung.
Inhalte des Hundeführerscheins
Der von der SPD-Fraktion im NRW-Landtag und Rütter konzipierte Sachkundenachweis, wie der Hundeführerschein offiziell heißt, soll für Hunde gelten, die neu angeschafft werden. In einem zweitägigen Wochenendkurs soll Basiswissen vermittelt werden. Dazu gehört laut Jochen Ott: "Wie erkenne ich seriöse Züchter, wie verhindere ich, dass ich unwissentlich einen Hund aus Qualzucht oder illegalem Welpenhandel kaufe?" Auch Fragen zur Ernährung, Kosten und Verhalten sollen thematisiert werden. Ott betonte, dass ein 14-jähriger Hund im Verlauf seines Lebens zwischen 17.500 und 20.000 Euro koste, vorausgesetzt er werde nicht ernsthaft krank, dann könne es noch mehr sein.
"Wir sind weit weg von kompetenten Hundehaltern in Deutschland." Martin Rütter, Hundetrainer
Tierheime sollen schulen und profitieren
Jochen Ott
Bildquelle: dpaNach Vorstellung der SPD sollen Tierheime die Schulungen durchführen. Für Rütter ist dies ein großer Vorteil, denn dort kenne man sich gut aus und könne auch mal praktisch vermitteln, wie stark ein großer Hund an der Leine zieht. Für Jochen Ott ist das "eine Win-Win-Situation, damit könnten wir auch in Zukunft die Tierheime besser und sicherer finanzieren", sagte er vorab dem WDR. "Wir wollen zum Wohl der Hunde und zum Wohl der künftigen Besitzer dafür sorgen, dass sie sich vorher damit beschäftigen müssen." Die Einnahmen, Ott rechnet mit Kosten von 100 bis 150 Euro pro Hundeführerschein, sollen den Tierheimen zur Verfügung gestellt werden.
Zur Befürchtung, dass Tierheime mit dieser Aufgabe überfordert sein könnten, sagte Rütter: "Die Tierheime werden sehr schnell erkennen, dass es zunächst mehr Aufwand bedeutet, aber dass es Tierschutz ist und viel Tierleid vermieden werden kann." Und Jochen Ott sagte zum bürokratischen Aufwand: "Das ist nur ein Häckchen mehr, wenn der Hund bei der Kommune angemeldet werden muss."
Die aktuelle Gesetzeslage in NRW
Auflagen für Hundebesitzerinnen und -besitzer gibt es in NRW bereits für gefährliche und große Hunde. Wer als gefährlich gilt, wird über eine Liste definiert, darum werden diese Tiere auch "Listenhunde" genannt. Groß ist ein Hund dann, wenn er entweder über 20 Kilogramm wiegt oder eine Schulterhöhe ("Widerristhöhe") von mindestens 40 Zentimetern hat. Erforderlich ist dann unter anderem ein Sachkundenachweis.
Die Prüfung fragt mit standardisierten Fragen im Mulitple-Choice-Verfahren Wissen ab. Sie kann bei einem Tierarzt oder anderen Sachverständigen abgelegt und auch online gemacht werden. Dabei wird abfragt. Eine praktische Prüfung ist nicht vorgesehen. Diesen Sachkundenachweis hält Rütter für zu lasch. Seine demente Mutter, die nie einen Hund besessen habe, "hat den Sachkundetest mit Bravour bestanden".
Das weitere parlamentarische Verfahren
Die SPD-Fraktion kündigte an, dass es am 21. September eine Anhörung im Landtag zum Thema geben wird. Sachverständiger werde dann unter anderem Martin Rütter sein. Ebenfalls eingeladen ist die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht (DJGT) e. V., die Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung und der Förderverein für Gebrauchshundewesen. Die bereits vorliegenden schriftlichen Stellungnahmen sind auf den Seiten des Landtags abrufbar.
Hat der Antrag der oppositionellen SPD eine Chance auf Verwirklichung? Die SPD bräuchte dafür auch Stimmen aus dem Regierungslager. Jochen Ott hofft auf eine parteiübergreifende Zustimmung.
Unsere Quellen:
- Pressegespräch mit Jochen Ott und Martin Rütter
- Landeshundegesetz NRW
- Landtag NRW
Sendung: WDR 5, Westblick- / BEITRAGSNAME, 15.09.2026, 17:20 Uhr