Urteil im Maskenprozess in Bonn gefallen
WDR. 01:42 Min.. Verfügbar bis 22.07.2028.
Millionenprozess gegen Bund : Klage wegen Corona-Masken gescheitert
Stand:
Eine Hamburger Firma fordert im Prozess um Corona-Masken fast eine halbe Milliarde Euro vom Bund. Heute hat das Bonner Landgericht die Klage abgewiesen.
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Jetzt mitdiskutierenDie große Frage, die es im Prozess zu klären gab: Kam zwischen dem Hamburger Unternehmen und dem Bundesgesundheitsministerium ein Kaufvertrag für Corona-Masken zustande? Das Urteil, verkündet durch den Vorsitzenden Richters Stefan Bellin, lautete heute: Nein. Damit wies er die Klage ab.
Die Richter und der Anwalt der Klägerin bei der Urteilsverkündung im Bonner Landgericht
Laut dem Unternehmen habe der damalige Gesundheitsminister Spahn (CDU) persönlich mehr als 350 Millionen Masken und andere medizinische Produkte bei ihnen bestellt, die Kommunikation sei dann aber ins Leere gelaufen. Daher forderte die Firma 287 Millionen Euro plus 160 Millionen Euro Zinsen vom Bund.
Telefon- und Mailkontakt reicht hier nicht als Kaufvertrag
Das Gericht wertet diese Kommunikation aber nur als Interessensbekundungen. Zu einem verbindlichen Vertrag sei es nie gekommen, erklärt Bonns Gerichtssprecher Stephan Schulz.
"Bei der Urteilsverkündung hat der Vorsitzende Richter verschiedene Mails zitiert, aus denen klar wurde: Ja man wollte Masken, man wollte die Sachen haben. Aber letztlich sei es gar nicht dazu gekommen, dass man sich geeinigt hat", erklärt er.
Fall könnte vor das Oberlandesgericht Köln kommen
Die klagende Firma könnte das Urteil nun anfechten. Deren Rechtsanwalt, Dennis Geissler, möchte nun prüfen, ob eine Berufung Aussicht auf Erfolg hat. "Ausgehend von dem, was der Vorsitzende der Kammer kurz zusammengefasst hat, sehe ich auf Anhieb den ein oder anderen Anhaltspunkt", erklärt er. "Ehrlicherweise bin ich immer noch sehr zuversichtlich."
Die Hamburger Firma hat nun einen Monat Zeit zu entscheiden, ob sie in Berufung gehen möchte. Dann würde das Verfahren an die nächste Instanz zum Oberlandesgericht Köln gehen.
Viele weitere Verfahren wegen Masken-Deals
Deutschlandweit klagen fast 100 weitere Unternehmen in Masken-Verfahren gegen den Bund. Dieser Prozess unterscheidet sich allerdings stark von vielen anderen Klagen, da es hier darum geht, ob überhaupt ein Kaufvertrag zustande gekommen ist.
Unsere Quellen:
- Reporterin vor Ort
- WDR-Gespräch mit Sprecher des Landgerichts Bonn, Stephan Schulz
- WDR-Gespräch mit Anwalt Dennis Geissler
Sendung: WDR.de, Urteil im Millionenprozess gegen Bund gefallen, 22.07.2026, 11:54 Uhr
Sendung: WDR Fernsehen, WDR Aktuell, 22.07.2026, 12:45 Uhr
9 Kommentare
Kommentar 9: Franziska 1 schreibt am 22.07.2026, 20:54 Uhr :
Kein Vertrag mit Unterschrift? Wo ist dabei nun das Problem? Der Richter hat meiner Meinung richtig beurteilt, laut den Mails. Es dürfte außerdem schwer werden, dagegen Berufung einzulegen. Die klagende Firma ob sie Erfolg hat, dass dürfte am Rechtsanwalt liegen. Ein Rechtsanwalt versucht immer für seinen Kläger zu gewinnen. Eine schriftlicher Vertrag liegt aber nicht vor. 350 Millionen Masken, welche Firma macht das ohne Kaufvertrag? Eine korrekte Firma sichert sich normalerweise damit ab. Ob mündliche Absprachen da im Spiel waren, wer kennt sie? Das wissen nur Spahn und die Firma. Bei diesen Fall verhalte ich mich als Bürger neutral, wer von uns war dabei? .
Kommentar 8: Björn schreibt am 22.07.2026, 17:34 Uhr :
Tja, wie man sieht ... der Baum brennt ... aber wenn du auf Bitten des Eigentümers schnell und unkompliziert helfen willst ... kassierst du einen Arschtritt ... Weil das Geschäft mit 'nem Kumpel (der Tandler) gemacht wird, die eine Millionen schwere Provision kassiert. Gut das Spahn weg ist. Hoffentlich kommt der nie zurück! Dieses gesamte Bild ist genau das was die sogn. 'Politikverdrossenheit' ausmacht.
Kommentar 7: sinebile schreibt am 22.07.2026, 16:43 Uhr :
#3 Im Zweifel der in der Mitte Der ist der Vorsitzende der Kammer und hat den Hut auf.
Kommentar 6: Raimund schreibt am 22.07.2026, 16:40 Uhr :
Das erinnert stark an untergeschobene Verträge von Unternehmen der Telekommunikation. Nach meiner Ansicht sollten solche Verträge nur auf Papier dokumentiert Gültigkeit haben. Im Zweifel kann man das auch kriminaltechnisch auf Urkundenfälschung untersuchen. Am Telefon steht Aussage gegen Aussage. Aufzeichnen ohne ausdrückliches Einverständnis ist meines Wissen verboten und Aufzeichnungen können auch leicht manipuliert werden. Sicher war so ziemlich alles chaotisch und zweifelhaft bei Corona und nicht nur zu Anfang, aber das ändert nichts. Wenn es keine eindeutig übereinstimmende Willenserklärungen gibt, gibt es auch keinen Vertrag; erste Stunde Handelsschule. Mir ist schleierhaft wie man hier einen Vertrag hinein interpretieren wollte. Wenn wir mehr „Schutz“ brauchen, dann vor unseriösen Geschäftsgebaren und diese Geschichte riecht gewaltig danach.
Antwort von Franziska 1 , geschrieben am 22.07.2026, 23:22 Uhr :
@Raimund die Tatsache war, Deutschland benötigte dringend Masken, es musste schnell gehandelt werden. Die einzige Firma die ich kenne war Trigema die sofort den Ernst der Lage erkannt hatte. Sie hat nicht lange gefackelt mit den Bund, sie hat die eigene Firma- Produktion gestoppt und Masken produziert. Sie waren zwar anfangs teuer, aber viele Menschen waren froh darüber. So hätte manche Textilfirma anschließend reagieren können mit finanzieller Unterstützung vom Bund für die Bürger. Ich denke, dann wäre die ganze Maskengeschichte anders gelaufen, auch billiger und nicht vor Gericht gelandet.
Antwort von Raimund , geschrieben am 23.07.2026, 11:13 Uhr :
@Franziska, in sehr vielen Fällen war Maskenpflicht kompletter Blödsinn. „Tatsache war“, es ging um Abgrenzung zu Querdenkern, nicht um Realität. Ich habe im Umfeld Krankenhaus und Pflege gearbeitet und dann ist so etwas offensichtlich. Die Aerosolforscher haben sich viel zu spät aus der Deckung gewagt. Die Maske ist sogar selbst Risiko für alle gefährlichen Keime bei zu langen Tragen und Durchfeuchtung. Aber an Vorschriften zum Atemschutz wollten sich Berufsgenossenschaften nicht mehr erinnern. Da lag der Kern vom Problem in das Spahn sich hat treiben lassen, dann wird eben Beschaffung chaotisch. Spahn war später einsichtig, „viel zu verzeihen“, andere sind es bis heute nicht. Es war eben NICHT Tatsache, dass Deutschland in der Menge Masken gebraucht hatte. In Schweden gab es vieles an Vorschriften nicht und die sind damit nicht schlechter gefahren. Wikipedia: Schweden hatte zu Beginn die siebthöchste Übersterblichkeit in der EU (35,4 %), 2022 jedoch die niedrigste (2 %).
Antwort von Franziska 1 , geschrieben am 23.07.2026, 20:04 Uhr :
Raimund, danke für Ihre Ansicht. Meine Meinung betrifft die Zeit als der Wirt von Corona in Deutschland ankam. Da war noch die Realität das nicht genügend Masken vorhanden sind. Ein Teil der Gesellschaft war in Panik, rief nach Masken. Ich stimme Ihnen bei vielen Dingen zu, nur sollte man bedenken....... erst später im Geschehen lief manches schief. Ich war 2022 in einer Rehaklinik, musste beim verlassen vom Zimmer immer eine Maske tragen. Blödsinn war, bei der Therapie eine Maske tragen zu müssen auf der Liege, obwohl eine Maschine mich therapierte und kein menschliches Wesen. Beim Essen saß man ohne Maske mit nur einer Armlänge zum Nachbartisch. Corona hat manches Hirn verbrannt, was nachhaltig noch vorhanden ist bei der Politik und beim Volk. Nice weekend!
Kommentar 5: Edith Janssen schreibt am 22.07.2026, 15:52 Uhr :
Entweder es gibt eine Auftragserteilung von einer Seite und der darauf folgenden Auftragsbestätigung der anderen Seite, dann erst kommt ein Auftrag zustande.
Antwort von Franziska 1 , geschrieben am 22.07.2026, 21:25 Uhr :
Liebe Edith, normalerweise ja! Bei der Firma die um Millionen klagt, da wäre ich gerne ein Mäuschen im Zimmer gewesen beim angeblichen Masken- Deal. Dann könnte ich die Wahrheit dem Richter sagen, ob eine Auftragsbestätigung folgte.
Kommentar 4: Tobias schreibt am 22.07.2026, 15:31 Uhr :
@WDR: warum fehlt im verlinkte Video der Dialog? Offensichtlich antwortet die Dame im Video auf Frage, die nicht zu hören sind.
Antwort von WDR.de , geschrieben am 22.07.2026, 15:53 Uhr :
Danke für den Hinweis. Hier liegt wohl ein technischer Fehler vor, wir haben nun einen anderen Fernsehbeitrag eingebaut.
Kommentar 3: Berti schreibt am 22.07.2026, 15:28 Uhr :
Wer ist denn "der Richter", wenn doch das Landgericht entschieden hat? Auf dem Foto sieht man 3 Richter. Wer von denen war es?
Antwort von WDR.de , geschrieben am 22.07.2026, 15:56 Uhr :
Danke für den Hinweis. Wir haben die entsprechende Stelle konkretisiert.
Kommentar 2: Hirschfeld aus Frankreich schreibt am 22.07.2026, 15:14 Uhr :
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Kommentar 1: Bühl schreibt am 22.07.2026, 15:13 Uhr :
Die Fragen sind im Film nicht zu hören
Antwort von WDR.de , geschrieben am 22.07.2026, 15:32 Uhr :
Danke für den Hinweis. Wir schauen uns an, woran es liegt und werden ggf. einen anderen Fernsehbeitrag einbauen.