Neue EU-Vorschriften? : Diese Regeln gelten in NRW für Airbnb und Co.
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In NRW steigt die Zahl der Wohnungen, die über Plattformen wie Airbnb an Touristen vermietet werden. Städte wie Köln, Düsseldorf oder Münster gehen bereits dagegen vor. Ein neues EU-Gesetz könnte die Kontrolle weiter verschärfen. Was aktuell für Übernachtungen in NRW gilt.
Seit Jahren gibt es in europäischen Touristen-Hotspots wie Paris, Barcelona, Mallorca, Madrid oder Venedig regelmäßig Proteste gegen Buchungsplattformen wie Airbnb. Auch aus NRW-Städten kommt der Vorwurf: Wohnungen, in denen Einheimische leben könnten, werden an Touristen vermietet. Somit sinke das bezahlbare Wohnangebot in diesen Städten und zugleich stiegen Mieten. Wissenschaftlich klar belegt ist das zwar nicht, aber dennoch machen viele Menschen dagegen mobil. Und nun auch die Europäische Union (EU).
EU will Kurzzeitvermietungen einheitlich regeln
Mit dem "Affordable housing act" will sie nun EU-weit festlegen, wann ein angespannter Wohnungsmarkt Einschränkungen für Kurzzeitvermietungen rechtfertigt. Diese sollen sich maßgeblich nach dem Verhältnis von Immobilienpreisen zum Einkommen der Bevölkerung richten.
Zudem sollen die Behörden das Bevölkerungswachstum sowie Angebot und Nachfrage auf dem Wohnungsmarkt berücksichtigen. Als mögliche Maßnahmen schlägt die Kommission statt pauschaler Verbote Obergrenzen für Vermietungen oder Bestandsschutzregelungen vor. Die Maßnahmen sollen im öffentlichen Interesse liegen - also zum Beispiel nicht dem Tourismus schaden.
Damit sollen Vorschriften in Europa vereinheitlicht werden, nachdem bereits einige Städte wie Paris, Barcelona oder Venedig eigenmächtig gegen Airbnb vorgegangen waren und bisweilen Strafen verhängt hatten. Dahinter steht auch der Versuch, mehr bezahlbaren Wohnraum für Menschen zu schaffen, die in diesen Städten leben.
Das Gesetz könnte, sofern es verabschiedet wird, auch Auswirkungen auf NRW haben. Denn auch hier gibt es zahlreiche Airbnb-Wohnungen - und das Angebot an Kurzzeitvermietungen steigt.
- Wie viele Airbnb-Wohnungen gibt es in NRW?
- Wie ist die Entwicklung von Airbnb-Wohnungen in NRW?
- Wie ist Kurzzeitvermietung definiert?
- Welche lokalen Regeln gibt es bei kurzzeitiger Vermietung?
- Was könnte sich in NRW bei Kurzzeitvermietungen ändern?
- Wie viel Geld lässt sich mit kurzzeitigen Vermietungen machen?
Wie viele Airbnb-Wohnungen gibt es in NRW?
Laut dem von Airbnb-geführten Portal Guestfavorites gibt es in NRW, Stand September 2026, 22.047 Airbnb-Inserate. Der durchschnittliche Tagespreis liegt dabei bei 104 Euro. Die Top-Orte für Airbnbs in NRW sind Köln mit knapp 1.600 Angeboten, gefolgt von Düsseldorf, Winterberg, Essen und Duisburg. In Krefeld, das auf Platz zehn kommt, gibt es noch 355 Inserate.
Wie ist die Entwicklung von Airbnb-Wohnungen in NRW?
Insgesamt nehmen Kurzzeitvermietungen für touristische Zwecke in NRW seit Jahren zu. Dabei greifen Touristen nicht nur auf Airbnb zurück, sondern auch auf andere Plattformen wie booking.com oder Expedia. 2025 wurden laut dem Statistischen Landesamt NRW 8,1 Millionen touristische Übernachtungen auf diese Weise erfasst. Das waren 13,9 Prozent mehr als noch 2024. Damit stieg die Zahl, nach den Corona-Jahren, das vierte Mal in Folge an.
Die meisten Kurzzeitmieten wurden im Hochsauerland verzeichnet, danach folgt Köln. Wie die Stadt auf WDR-Anfrage mitteilt, wurden 2022 noch 632 Wohnungen kurzzeitig vermietet, 2025 waren es bereits 895. "Dass es eine Dunkelziffer in Form von Wohneinheiten gibt, die über die gesetzlichen Grenzen hinaus unentdeckt zur Kurzzeitvermietung genutzt werden, kann dennoch nicht ausgeschlossen werden", schreibt eine Sprecherin der Stadt.
Auch mehr ausländische Gäste nutzen laut der Landesstatistiker die Buchungsplattformen, um Übernachtungen in NRW zu buchen. Die meisten davon wurden 2025 mit 370.000 Übernachtungen in Köln gemeldet.
Wie ist Kurzzeitvermietung definiert?
Laut dem Bauportal NRW wird bei einer Kurzzeitvermietung Wohnraum für die Vermietung an Personen bereitgestellt, "die sich zu touristischen Zwecken oder berufsbedingt nur vorübergehend in einer Gemeinde aufhalten".
In NRW unterliegt die Kurzzeitvermietung von Wohnraum grundsätzlich keinen Beschränkungen. Gemeinden mit angespannten Wohnungsmärkten können diese Vermietungen jedoch zeitlich begrenzt, um den Wohnraum für die dauerhafte Vermietung zu erhalten. Dazu kann die Gemeinde die Kurzzeitvermietung in einer Wohnraumschutz- oder Zweckentfremdungssatzung regeln.
Eine Zweckentfremdung liegt laut dem NRW-"Wohnraumstärkungsgesetz" von 2021 dann vor, "wenn Wohnraum zu anderen als Wohnzwecken verwendet wird."
Welche lokalen Regeln gibt es bei kurzzeitiger Vermietung?
Aachen, Bonn, Dortmund, Düsseldorf, Köln und Münster haben 2022 eine solche Zweckentfremdungsatzung erlassen. Damit dürfen Anbieter seitdem ihre Wohnungen nur noch maximal 90 Tage im Jahr kurzzeitig vermieten. Zugleich müssen sie für ihre Inserate eine Wohnraum-ID beim Bauportal des Landes beantragen und einen Belegungskalender führen. Das gilt sowohl für einzelne Räume als auch für eine gesamte Unterkunft. In Münster sind aktuell beispielsweise 770 Wohnraum-IDs registriert, teilt die Stadt auf WDR-Anfrage mit. Inzwischen haben das auch Brühl und Wesseling eingeführt.
Die Wohnraum-ID muss dann beispielsweise bei Airbnb oder booking.com hinterlegt sein. So können die Städte genau kontrollieren, wie lange die Wohnungen an Tagesgäste vermietet werden. Diese Wohnraum-ID ermöglicht die genehmigungsfreie Kurzzeitvermietung von bis zu 90 Tagen. "Dies ist vom Anbietenden des Wohnraums mit dem Führen eines Belegungskalenders nachzuweisen und wird durch die Wohnungsaufsicht des Amtes für Wohnen geprüft", schreibt ein Sprecher der Stadt Dortmund auf WDR-Anfrage.
Will jemand seine Inserate länger als 90 Tage kurzzeitig vermieten, dann liegt eine genehmigungspflichtige Zweckentfremdung vor. Diese muss gebührenpflichtig bei der Stadt oder Gemeinde beantragt werden. In Münster gab es beispielsweise seit 2022 insgesamt 252 solcher Anträge, 179 davon wurden genehmigt.
Wird die Maximalzahl von 90 Tagen überschritten, müssen die Vermieter andernfalls eine Strafe zahlen. In Köln können das beispielsweise bis zu 50.000 Euro sein. Die Grünen fordern im Stadtrat für Leverkusen inzwischen ähnliche Regelungen.
Was könnte sich in NRW bei Kurzzeitvermietungen ändern?
NRW-Bauministerin Ina Scharrenbach (CDU) kündigte bereits im März dieses Jahres an, das Wohnraumstärkungsgesetz landesweit reformieren zu wollen. Im Rahmen des "Faires-Wohnen-Gesetzes" soll demnach die Maximaldauer für Vermietungen an Touristen von 90 auf 56 Tage im Jahr sinken, sofern eine Zweckentfremdungssatzung vorliegt. Auch der Mieterbund forderte bereits 2021 eine maximale Vermietungsdauer bei Kurzzeitmieten von acht Wochen.
Seit einer EU-Verordnung aus dem Jahr 2024 sind Online-Plattformen bereits verpflichtet, regelmäßig Vermietungsdaten automatisiert an die zuständigen Behörden zu übermitteln. Das nun folgende EU-Gesetz könnte Kurzzeitvermietungen prinzipiell einschränken und Behörden mehr in die Pflicht nehmen, diese zu überprüfen - zumindest dann, wenn es auf dem jeweiligen Wohnungsmarkt knapp wird.
Wie viel Geld lässt sich mit kurzzeitigen Vermietungen machen?
Laut Guestfavourites machen Anbieter in NRW allein mit Airbnb-Angeboten im Schnitt einen jährlichen Jahresumsatz von 22.079 Euro. Eine Studie der Universität Köln stellte bereits 2020 fest, dass Airbnb allein in Köln einen Marktanteil von 95 Prozent gegenüber anderen Buchungsplattformen habe.
Eine weitere Erkenntnis aus der Studie: Der Anteil von Anbietern, die mehrere Inserate haben, ist relativ hoch. 11 Prozent aller Gastgeber boten 2020 fast 30 Prozent der Unterkünfte zur Kurzzeitvermietung an. "Besonders auffällig ist hierbei, dass allein die Gastgeber mit vier oder mehr Unterkünften gemeinsam 652 Unterkünfte betreiben", schreiben die Studienautoren.
Unsere Quellen:
- Europäische Kommission
- Bauportal.NRW
- Anfragen bei der Stadt Köln, Stadt Münster und Stadt Dortmund
- Guestfavorites.com
- Universität Köln
- Information und Technik Nordrhein-Westfalen
- Landesregierung NRW
- Die Grünen Leverkusen
Sendung: wdr.de, EU plant neue Regeln für Airbnb und Co., 09.09.2026, 05:03 Uhr.
