Oberlandesgericht von außen

Das Oberlandesgericht in Hamm

Bildquelle: dpa/Guido Kirchner

Streit um Fernwärmepreise Sammelklage gegen Eon - Frist läuft bald ab

Stand:

Eon-Kunden können sich bis Montag kostenlos an einer Verbraucherklage beim OLG Hamm beteiligen. Es geht um Fernwärmepreise.

Seit Jahrzehnten heizt Jörg Walter Schneider aus Marl mit Fernwärme. Er hat also keine eigene Heizung im Keller. Stattdessen produziert ein Kraftwerk in der Nähe heißes Wasser, das Jörg Walter Schneider per Leitungen ins Haus bekommt. Wie bei Fernwärme üblich können Verbraucher ihren Energielieferanten nicht wechseln.

Klausel für Preisanpassung im Eon Vertrag

Für Jörg Walter Schneider und andere Verbraucher in Marl ist der Energiekonzern Eon zuständig. Mit dem hat Schneider einen Vertrag, in dem auch eine Klausel zur Preisanpassung steht. Laut dieser Klausel orientiert sich der Fernwärmepreis stark an den Preisen auf dem Gasmarkt.

Eon hob Fernwärmepreise nach 2021 und 2022 an

Zwei ältere Männer sitzen nebeneinander und lächeln in die Kamera.

Jörg Walter Schneider und Albrecht Borchard sind Sprecher der Fernwärmeinitiative Marl

Bildquelle: Jörg Walter Schneider

Das wurde 2021 und 2022 für Schneider und andere Verbraucher zum Problem: Nach dem russischen Angriff auf die Ukraine stiegen die Energiepreise. Eon hob daraufhin die Fernwärmepreise an - auch für Jörg Walter Schneider. "Das waren fast 400 Prozent", erinnert er sich. Konkret: 2021 und 2022 habe er jeweils rund 2000 Euro mehr zahlen sollen. Später sank für ihn der Preis wieder, als auch für die Energiekonzerne die Preise - vor allem für Gas - wieder sanken.

Sammelklage der Verbraucherzentralen gegen Eon

Wie den Eon-Kunden aus Marl erging es vielen Eon-Fernwärmekunden in NRW und bundesweit. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hat deshalb eine Sammelklage vor dem Oberlandesgericht Hamm erhoben. Damit wollen die Verbraucherschützer klären, ob die konkrete Eon-Klausel zulässig ist. Wäre die Preisanhebung rechtswidrig, könnten Verbraucher Geld von Eon zurückbekommen.

Verbraucher können sich noch bis Montag an der Klage beteiligen

Dafür aber müssen sich Fernwärme-Kunden, die die konkrete Klausel im Vertrag haben, an der Klage beteiligen. Damit das geht, müssen sie sich im Klageregister auf der Seite des Bundesamtes für Justiz eintragen. Das geht kostenlos. Nötig sind einige Daten und Beschreibungen. Der Verbraucherzentralen Bundesverband stellt dafür in seinem "Klage-Check“ Textbausteine zur Verfügung.

Frist für Sammelklage

Verbraucher haben für die Eintragung nur noch wenige Tage Zeit. Das Klageregister schließt am kommenden Montag, dem 14. September. "Sie können von der Klage nur profitieren“, sagt Ronny Jahn vom Bundesverband der Verbraucherzentralen. Ein Risiko bestehe nicht. Mit der Eintragung stoppt vorübergehend die Verjährung für mögliche Rückforderungen der Verbraucher gegen Eon. Bislang haben sich schon über 6700 Verbraucher angemeldet.

OLG Hamm könnte nur zu drei Gebieten urteilen

Bei der mündlichen Verhandlung am OLG Hamm Ende August hat der Senat angedeutet, dass die Eon-Klausel rechtswidrig sein könnte. Allerdings könnten davon nur Verbraucher aus drei bestimmten Gebieten profitieren: Aus Erkrath-Hochdahl, Hamburg-Lohbrügge-Nord und Schwalbach-Limes in Hessen.

Jörg Walter Schneider würde dann also erstmal nicht direkt profitieren. Gemeinsam mit Albrecht Borchard ist er Sprecher der Marler Fernwärmeinitiative. Schneider ist entschlossen: Sollte das OLG Hamm-Urteil nicht direkt für ihn gelten, will er selbst noch klagen.

Doch das wäre womöglich gar nicht nötig. Denn sollte das OLG Hamm nur für die drei genannten Bezirke entscheiden, möchte die Verbraucherzentrale beim Bundesgerichtshof Revision einlegen. So sollen auch die anderen betroffenen Eon-Kunden, wie Jörg Walter Schneider aus Marl, profitieren können.

Eon hält Klauseln für rechtmäßig

Eon hält seine Klauseln hingegen für in Ordnung. "Die Preisgestaltung richtet sich nach Preiskomponenten, die auf öffentlichen Grundlagendaten beruhen. Dadurch wird gewährleistet, dass eine objektive, unabhängige und nachvollziehbare Basis für Preisänderungen besteht", so Eon auf WDR-Anfrage.

Das Urteil will das OLG Hamm Mitte Oktober verkünden. Darauf wartet nun auch Jörg Walter Schneider gespannt. In der Initiative aus Marl sind rund 480 Eon-Kunden engagiert. Viele hätten sich an der Klage beteiligt. Sie hoffen darauf, dass sie von Eon noch Geld zurückbekommen.

Klage gegen Eon wegen teurer Fernwärmeverträge

WDR 09.09.2026 47 Sek. Verfügbar bis 08.09.2028 WDR Online

Unsere Quellen:

  • WDR-Interview mit Jörg Walter Schneider
  • WDR-Interview mit Bundesverband der Verbraucherzentralen
  • WDR-Anfrage an Eon und das Bundesamt für Justiz

Sendung: WDR.de, Klage gegen Eon wegen teurer Fernwärmeverträge, 09.09.2026, 7:35 Uhr

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