Die Rente soll reformiert werden. Dazu gehört auch der Plan, die sogenannte "Rente mit 63" abzuschaffen. Wer wäre von den geplanten Änderungen betroffen? Was müssen Menschen beachten, die jetzt schon den Ruhestand im Blick haben? Wir ordnen die aktuellen Regeln ein und beantworten die wichtigsten Fragen.
Was bedeutet eigentlich Regelaltersrente?
Die Regelaltersrente ist die "normale" Altersrente. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, ab dem ein Renteneintritt ohne Abschläge möglich ist. Voraussetzung sind mindestens fünf Jahre Beitragszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung.
Welches Renteneintrittsalter für wen gilt, richtet sich nach dem Geburtsjahr. Durch die letzten Rentenreformen wurde das Rentenalter auf das 67. Lebensjahr angehoben - schrittweise. Das bedeutet: Je nach Geburtsjahr gelten für Arbeitnehmer unterschiedliche Startzeiten für die Rente.
Wer beispielsweise am 01. Oktober 1961 geboren wurde, kann regulär mit 66 Jahren und 6 Monaten in Rente gehen. Für alle, die ab dem 1. Januar 1964 geboren wurden, liegt die Regelaltersgrenze bei 67 Jahren.
Was steckt hinter der "Rente mit 63"?
Das Schlagwort "Rente mit 63" sorgt häufig für Verwirrung. Hinter der Bezeichnung steckt die Altersrente für "besonders langjährig Versicherte", so die offizielle Bezeichnung. Durch sie sollen Menschen belohnt werden sollen, die besonders lange gearbeitet und Beiträge gezahlt haben.
Anspruch darauf haben Versicherte, die mindestens 45 Beitragsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung haben. Als die Regelung 2014 eingeführt wurde, war ein abschlagsfreier Renteneintritt tatsächlich mit 63 Jahren möglich. Daher der Name "Rente mit 63". Seitdem wurde die Altersgrenze für diese Rentenart parallel zur "normalen" Alterrente schrittweise um zwei Jahre angehoben.
Wer kann abschlagsfrei in Rente gehen?
Durch die schrittweise Anhebung des Rentenalters liegt der frühestmögliche abschlagsfreie Renteneintritt inzwischen deutlich höher. Ein Beispiel: Wer im Oktober 1961 geboren ist, kann frühesten mit 64 und 6 Monaten ohne Abschläge in die Rente starten. Wer ab dem 1. Januar 1964 geboren wurde, erst mit 65 Jahren.
Wer profitiert von der "Rente mit 63"?
In Deutschland gehen jedes Jahr rund 250.000 bis 280.000 Menschen vorzeitig und ohne Abschläge in Rente. Damit nutzt etwa ein Drittel aller Neurentnerinnen und Neurentner diese Möglichkeit. Besonders ansprechen soll die Regelung Menschen in körperlich belastenden Berufen wie dem Handwerk, der Pflege oder der Industrie. Sie steht jedoch nicht nur Beschäftigten mit anstrengender körperlicher Arbeit offen.
In der Praxis nutzen beispielsweise auch viele Menschen aus kaufmännischen, technischen oder verwaltenden Berufen die abschlagsfreie Rente, wenn sie die erforderlichen 45 Beitragsjahre erreicht haben. Entscheidend ist also nicht der Beruf, sondern die Dauer der Beitragszeit innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung.
Wer kann mit Abschlägen früher in Rente gehen?
Es gibt aber noch einen anderen Weg in eine früher beginnende Rente: alle, die mindestens 35 Beitragsjahre in der gesetzliche Rentenversicherung haben, können früher raus. Das ist allerdings nur mit Abschlägen möglich. Hier gilt: Für jeden Monat, den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer früher gehen, wird die Rente um 0,3 Prozent gekürzt.
Die Grenze für die frühe Rente liegt bei maximal vier Jahren vor dem eigentlichen Renteneintritt. Das bedeutet, dass maximal ein Abschlag von 14,4 Prozent der Rente einbehalten werden kann. Konkret: wenn eine 1964 geborene Arbeitnehmerin mit Abschlägen nach dem 63. Geburtstag in den Ruhestand möchte, wird ihre Rente um 14,4 Prozent gekürzt. Wichtig: die Kürzung gilt ein Leben lang.
Um die gekürzten Beträge auszugleichen, können Arbeitnehmer ab dem 50. Lebensjahr freiwillige Beiträge leisten. Die Höhe richtet sich individuell nach dem geplanten Renteneintritt und den bisherigen Beiträgen.
Was muss ich bei der geplanten Reform beachten?
Die geplante Rentenreform der Bundesregierung sieht vor, die abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren abzuschaffen. Noch handelt es sich allerdings nur um einen Reformvorschlag. Bevor die Änderungen gelten, müssen sie vom Bundestag und dem Bundesrat beschlossen werden.
Die Deutsche Rentenversicherung Westfalen rät angesichts der aktuellen Diskussionen nicht in Panik zu verfallen und abzuwarten, bis die Pläne rechtskräftig werden. Vorzeitig Rentenanträge zu stellen, um den geplanten Reformen zu entgehen, sei nicht ratsam, sagt Marcus Kloppenborg, Sprecher der Deutschen Rentenversicherung Westfalen: "Maßgeblich für jeden Rentner und jede Rentnerin sind die Regeln, die zum Zeitpunkt des Rentenbeginns gelten. Das bedeutet auch, dass es nicht möglich ist, sich eine vermeintlich günstigere aktuelle Rechtslage für die Zukunft zu sichern, indem vorzeitig ein Rentenantrag gestellt wird."
Unsere Quellen:
- WDR-Interview Deutsche Rentenversicherung Westfalen
- Rentenreport 2026 Deutscher Gewerkschaftsbund NRW
- Deutsche Rentenversicherung Bund
- Bertelsmann-Stiftung
- Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung
Sendung: WDR 5, Das Wirtschaftsmagazin, 04.08.2026, 13:35 Uhr