Methodikbox

Stand:

So sind wir bei unserer Umfrage vorgegangen und mit den Statisiken wurde gearbeitet.

Hinweis zur Umfrage: Bei der Umfrage wurde die Community von 1LIVE auf Instagram befragt. Die Umfrage wurde für 24 Stunden vom 8.7. auf den 9.7. in die Story hochgeladen.  Durch die hohe Zahl an Teilnehmerinnen und Teilnehmern (1.273-10.550, je nach Frage) liefert sie ein Stimmungsbild. Die Umfrage ist aber nicht repräsentativ. 

Trotzdem ist die Umfrage nicht repräsentativ. Das liegt daran, dass sie nur Nutzerinnen und Nutzer von Instagram anspricht, die zudem 1LIVE folgen oder anderweitig die Storyfunktion genutzt haben. 

Daher sind die Ergebnisse nicht direkt mit anderen Studien oder Datensätzen vergleichbar. Die Umfrage war nicht anonym. Das kann dazu geführt haben, dass manche Teilnehmerinnen und Teilnehmer aufgrund von Sozialer Erwünschtheit anders antworten als sie es bei einer anonymen Umfrage tun würden.

Zahlen IT.NRW: Definition Krankenhausaufenthalt: Aufenthalt meint, vollstationäre Patientinnen und Patienten, die aus einem Krankenhaus entlassen wurden oder dort verstorben sind. 

Barmer: In dem Diagramm wird die Prävalenz je 100.000 Einwohner dargestellt. Der Barmer-Datensatz basiert auf Abrechnungszahlen ihrer Versicherten. Zur Darstellung und Angleichung wurden die Daten mithilfe eines Hochrechnungsverfahrens an die Gesamtbevölkerung angeglichen. 

Dass die Zahlen der Barmer und die des Landes NRW nicht vollständig übereinstimmen, liegt an verschiedenen Erhebungsverfahren und an zwei unterschiedlichen Grundgesamtheiten: Einmal geht es um Krankenhausfälle und einmal auch um Diagnosen durch niedergelassene Ärzte und Ärztinnen. 

Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS): Bei dem Landeskriminalamt und den zwölf Polizeibehörden haben wie alle Straftaten abgefragt, die es in Zusammenhang mit Kokain gibt. Dazu zählen: Allgemeiner Verstoß gemäß § 29 BtMG; Unerlaubter Handel und Schmuggel gemäß § 29 BtMG; Unerlaubte Einfuhr in nicht geringer Menge gemäß § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG; Unerlaubte(r) Abgabe und Besitz in nicht geringer Menge gemäß § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG; Unerlaubter Handel in nicht geringer Menge gemäß § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG