Auf der Fassade einer Wuppertaler Wohnanlage sollte ein großformatiges Streetart-Gemälde entstehen - gestaltet von einer internationalen Künstlerin. Die Mehrheit der Eigentümer in der Anlage war einverstanden und hatte schon vor rund zwei Jahren zugestimmt. Ein einzelner Eigentümer hatte allerdings gegen das Vorhaben geklagt. Jetzt verhandelt der Bundesgerichtshof den Fall.
Das Projekt Urbaner Kunstraum
Streetart-Künstler aus der ganzen Welt haben schon Wände in Wuppertal bemalt oder besprüht. Der Verein WupperOne929 sucht die Bilder aus. Zum Teil gab es vorher Workshops, an denen sich Wuppertalerinnen und Wuppertaler beteiligen konnten. 50 solcher haushohen Wandbilder sind an Wuppertaler Fassaden entstanden, so der Verein.
Der einzelne Eigentümer, der dieses Bild nicht an der Fassade des Hochhauses haben möchte, hatte schon gegen das Vorhaben geklagt. Sein Argument: Das Gemälde gestalte die Wohnanlage grundlegend um. Außerdem sei nicht klar, wie das Kunstwerk am Ende aussehen werde. Bisher ist der Mann damit vor zwei Gerichten gescheitert.
Amtsgericht und Landgericht waren der Auffassung, auch wenn zum Zeitpunkt des Beschlusses nicht festgestanden habe, wie das Kunstwerk aussehen werde, werde es die Wohnanlage nicht grundlegend umgestalten. Das Fassadengemälde würde sich zudem in ein Ensemble mehrerer Kunstwerke entlang der Talachse der Stadt einfügen.
Der Verein möchte nicht weiter an dem Fassadengemälde festhalten. Grundsätzlich wolle man nur dort Bilder organisieren, wo alle einverstanden sind - ganz unanbhängig von dem Gerichtsurteil.
Wandgemälde haben viele Unterstützer
Das Projekt mit den haushohen Bildern in Wuppertal hat zahlreiche Förderer, zum Beispiel das Heimatministerium NRW, die Bezirksregierung des Landes NRW, sowie viele Wuppertaler Unternehmen, Vereine und Institutionen.
Hinweis der Redaktion vom 10. Juli 2026: In einer früheren Version haben wir berichtet, dass heute eine Entscheidung verkündet wird. Das war nicht korrekt. Richtig ist, dass heute verhandelt wird. Die Entscheidung soll erst im September getroffen werden.
Unsere Quellen
- Bundesgerichtshof
- Bisherige Urteile von Amts- und Landgericht
Sendung: WDR 2 Bergisches Land, Lokalzeit, 10.07.2026, 06:31 Uhr
