Der bekannte Dortmunder Rapper 18 Karat ist bereits ausgeflogen worden. Er konnte sich wohl heute früh bei seiner Familie melden. Das hat seine Anwältin Lisa Grüter dem WDR gegenüber mitgeteilt. Gestern hatte das Oberverwaltungsgericht NRW in Münster entschieden, dass der Dortmunder abgeschoben werden darf.
Die Stadt Dortmund wollte den Rapper abschieben, weil er mehrere Drogendelikte begangen hat und nach ihren Angaben Wiederholungsgefahr bestehe. Der Eilantrag des Rappers dagegen hatte kein Erfolg.
Konkret hat die Stadt Dortmund festgestellt, dass der Rapper die sogenannte EU-Freizügigkeit verloren hat. Das heißt: Obwohl er Portugiese und damit EU-Bürger ist, muss er Deutschland verlassen, kann abgeschoben werden und darf auch nicht mehr einreisen. Für ihn gilt also nicht mehr die Reisefreiheit, die sonst EU-Bürger innerhalb der Europäischen Union haben.
Wiederholungsgefahr nach Drogenstraftaten
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen war schon vergangene Woche dem Eilantrag des Rappers in erster Instanz nicht gefolgt. Es bestehe die Möglichkeit, dass 18 Karat "die Ruhe und physische Sicherheit der Bevölkerung" bedrohe. Denn der Rapper wurde Ende 2022 vom Landgericht Dortmund wegen Drogendelikten zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt.
Es bestehe Wiederholungsgefahr, so das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen. 18 Karat habe sich nicht vom Drogenmillieu distanziert. So betreibe er ein Musiklabel zusammen mit einem Partner, der ebenfalls wegen Drogendelikten verurteilt ist.
Der Rapper konnte in dem Eilverfahren auch das OVG nicht vom Gegenteil überzeugen. Er hatte vor Gericht argumentiert, dass er Kontakt zu Familie und Kleinkind habe und daher keine Straftaten mehr begehen würde. Der Rap-Musiker hat eine deutsche Partnerin. Die beiden erwarten bald ihr zweites Kind. Außerdem bestehe derzeit keine akute Gefahr, weil er in Haft säße, so die Argumentation des Dortmunder Rappers.
Anwältin: Unterschied zwischen Kunstfigur und Privatperson
Lisa Grüter, die Anwältin des Rappers, kritisiert die Entscheidung des Gerichts: "Das Gericht trennt nicht zwischen künstlerischem Werk und Realität." Wiederholungsgefahr gebe es aus ihrer Sicht nicht.
Anwältin Lisa Grüter vertritt 18 Karat (Archivbild).
"Mein Mandant hat alles gemacht, um sich zu ändern", erklärt Grüter. 18 Karat habe im Gefängnis zum Beispiel eine Ausbildung begonnen - zum Maler und Lackierer. In zwei Wochen wäre diese abgeschlossen gewesen.
18 Karat saß bereits seit Jahren im Gefängnis
18 Karat sitzt seit mehreren Jahren in Haft. Dass die Abschiebung heute erfolgen würde, war bisher unbekannt. Behörden halten solche Termine üblicherweise geheim, um die Abschiebung nicht zu gefährden. Laut Grüter hatte der Rapper aber damit gerechnet, noch in der Nacht zu Mittwoch abgeschoben zu werden. Ein geplanter Ausgang sei gestrichen worden und der Rapper innerhalb der JVA verlegt worden, so die Anwältin.
Der Beschluss des OVG Münster ist rechtskräftig. Parallel ist noch ein Hauptsacheverfahren anhängig. Die Stadt Dortmund muss mit der Abschiebung aber nicht auf eine rechtskräftige Entscheidung in diesem Verfahren warten.
Unsere Quellen:
- Pressemitteilung OVG NRW
- WDR-Recherche
- Telefonat mit Rechtsanwältin Lisa Grüter
Sendung: WDR.de, Stadt Dortmund darf Rapper 18 Karat abschieben, 07.07.2026, 17:01 Uhr
Sendung: WDR 2 Ruhrgebiet, Lokalzeit, 08.07.2026, 11.31 Uhr
