Der junge Mann, der aus islamistischen Motiven gehandelt haben soll, wurde am Dienstag (22.09.) wegen zweifachen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung schuldig gesprochen, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Das Urteil, bei dem auch eine Jugendstrafe des Amtsgerichts Essen berücksichtigt wurde, ist noch nicht rechtskräftig.
Sicherheitsverwahrung nicht ausgeschlossen
Der Senat ordnete die Unterbringung in einer sozialtherapeutischen Einrichtung an. Da von dem aus dem Kosovo stammenden Mann weitere schwere Straftaten zu erwarten seien, ist eine anschließende Sicherheitsverwahrung nicht ausgeschlossen. Mit dem Strafmaß von neun Jahren Haft folgte das Gericht der Forderung der Bundesanwaltschaft und blieb damit nur ein Jahr unter der Jugendhöchststrafe von zehn Jahren.
Radikalisierung über das Internet
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte über das Internet eine radikalislamistische Einstellung entwickelt hatte. Der damals 17-jährige Schüler entschloss sich im September vegangenen Jahres, seine Klassenlehrerin am Berufskolleg sowie möglichst viele Menschen jüdischen Glaubens in der Alten Synagoge in Essen zu töten.
Prophetenbeleidigung als Auslöser für die Tat
Der geständige 18-jährige gab an, seine Lehrerin habe den Propheten Mohammed beleidigt. Am Tattag attackierte und verletzte er zunächst den Hausmeister einer Grundschule, an der er Sozialstunden geleistet hatte. Anschließend begab er sich zum Berufskolleg in Essen und stach mit einem Messer auf die Lehrerin ein. Die Frau wurde durch Stiche im Brustbereich lebensgefährlich verletzt.
Alte Synagoge als weiteres Ziel
Laut Strafsenat floh der Angeklagte vom Tatort zur Alten Synagoge in Essen, wo er laut Generalbundesanwalt möglichst viele Juden töten wollte. Aus Frust darüber, dass die Synagoge zu dem Zeitpunkt geschlossen war, stach er dann an einer Bushaltestelle auf einen Obdachlosen ein und verletzte den Mann ebenfalls lebensgefährlich.
Polizei beendete den Amoklauf
In einer nahegelegenen Parkanlage stoppte die Polizei den jungen Mann, nachdem er sein Messer gezogen hatte. Laut Anklage wollte er durch Schüsse der Polizei den "Märtyrertod" sterben. Einer der Einsatzkräfte schoss mit einer Maschinenpistole und traf den Angeklagten im Gesicht der daraufhin schwerverletzt festgenommen wurde.
Unsere Quellen:
- dpa
- epd
Sendung: WDR Fernsehen, Lokalzeit Bonn, 22.09.2026, 19:30 Uhrt