Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat am Donnerstag ein Machtwort gesprochen: Die rechtsextreme Partei "Die Heimat" darf in ihrer Parteizentrale in Essen-Kray keine Versammlungen abhalten.
Nicht genug Rettungswege in "Die Heimat"-Parteizentrale
Grund für das Verbot sind fehlende Rettungswege. Die Stadt Essen hatte dem Landesverband von "Die Heimat" verboten, die Räume in der Marienstraße für Versammlungen zu nutzen. Zur Begründung verwies sie unter anderem auf eine fehlende Baugenehmigung für diese Nutzung und auf Verstöße gegen Brandschutzvorgaben.
Gegen das Verbot ging der Landesverband vor und legte unter anderem Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen ein. Dort war der Landesverband nun erfolglos.
Laut Oberverwaltungsgericht konnte der Landesverband nicht nachweisen, dass die Räume genügend Rettungswege haben. Außerdem erfüllten sie nicht alle Brandschutzauflagen.
Das bedeutet nicht, dass die Parteizentrale gar nicht mehr genutzt werden kann. Die Räume dürfen als Büroflächen, aber nicht zu Versammlungszwecken genutzt werden.
"Die Heimat" als verfassungsfeindlich eingestuft
Der Landesverband von "Die Heimat" hat seinen Landesparteisitz in Essen-Kray. Immer wieder hatten die Partei und ihre Jugendorganisation "Junge Nationalisten" sogenannte "offene Abende" dort abgehalten. Das Bundesverfassungsgericht stuft "Die Heimat" (früher NPD) als verfassungsfeindlich ein.
Unsere Quellen:
- Nachrichtenagentur epd
- Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
- Vorherige WDR-Berichterstattung
Sendung: WDR.de, "Die Heimat" darf Zentrale in Essen weiter nicht nutzen, 03.09.2026, 20 Uhr