Das Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen hat jetzt der Stadt Essen vorerst Recht gegeben: Die rechtsradikale Partei "Die Heimat" darf in ihrer Parteizentrale in Essen keine offiziellen Versammlungen oder Treffen mehr abhalten. Grund dafür sind fehlende Rettungswege.
Rettungswege in "Die Heimat"-Parteizentrale nicht ausreichend
Das Gericht hat den Antrag des Landesverbands von "Die Heimat" gegen die neue Ordnungsverfügung der Stadt Essen vom 28. April 2026 in einem schnellen Eilverfahren abgelehnt. Dabei kam das Gericht zu dem Schluss, dass die Sicherheit vor der Versammlungsfreiheit stehe. Die Rettungswege in der Parteizentrale in Essen in der Marienstraße seien nicht ausreichend. Die endgültige Entscheidung soll dann im späteren Hauptverfahren geprüft werden.
Das bedeutet nicht, dass die Parteizentrale gar nicht mehr genutzt werden kann. Die Räume dürfen als Büroflächen, jedoch nicht zu Versammlungszwecken genutzt werden. Der Beschluss ist allerdings noch nicht rechtskräftig. "Die Heimat" kann immer noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht für das Land NRW einlegen.
Nutzung war bereits Anfang des Jahres verboten
Schon im Frühjahr diesen Jahres wurde der Partei die Nutzung ihrer Zentrale in Essen-Kray zeitweise verboten. Grund dafür war eine Ordnungsverfügung der Stadt Essen im Dezember 2025 wegen Verstößen gegen "bauplanungs- und bauordnungsrechtliche Vorschriften", so ein Sprecher der Stadt damals.
Die Partei legte vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Klage ein. Da die Verfügung laut Gericht fehlerhaft war, hob die Stadt sie Ende April wieder auf.
"Die Heimat" als verfassungsfeindlich eingestuft
Der Landesverband von "Die Heimat" hat seinen Landesparteisitz in Essen-Kray. Immer wieder hatten die Partei und ihre Jugendorganisation "Junge Nationalisten" sogenannte "offene Abende" dort abgehalten. Das Bundesverfassungsgericht stuft "Die Heimat" (früher NPD) als verfassungsfeindlich ein.
Unsere Quellen:
- Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Sendung: WDR.de, "Die Heimat" darf Parteizentrale nicht für Treffen nutzen, 27.07.2026, 13:29 Uhr
