Amerikanischer Bully steht auf Wiese

Tödlicher Angriff: Wie gefährlich sind Kampfhunde und was gilt in NRW?

Stand:

In Niedersachsen wurde ein Mann von seinem Hund totgebissen. Sind Kampfhunde besonders gefährlich und welche Regeln gelten in NRW?

Von Lukian Ahrens

Im Januar wurde im niedersächsischen Lohne ein 33-Jähriger tot in einem Graben aufgefunden. Das Ergebnis der rechtsmedizinischen Untersuchung: Der Mann wurde von seinem Hund getötet - einem "American Bully XL". Er ist eine Kreuzung aus mehreren Hunderassen, von denen zwei - der American Pit Bull Terrier und der American Staffordshire Terrier - in Deutschland als Listenhunde gelten.

Der "American Bully XL" steht selbst bislang aber weder in Niedersachsen noch in einem anderen Bundesland auf einer Rassenliste, da er in Deutschland als Rasse bisher nicht anerkannt ist.

Wie gefährlich sind Kampfhunde und was gilt in NRW?

WDR Studios NRW 20.02.2026 2 Min. 32 Sek. Verfügbar bis 20.02.2028 WDR Online

Müssen die Regeln in Deutschland also nachgeschärft werden? Gibt es überhaupt besonders gefährliche Hunde? Wie sinnvoll sind solche Rasselisten und welche Auflagen gelten in NRW? Fragen und Antworten.

Der Begriff "Kampfhund" lässt sich ursprünglich auf Hunde zurückführen, die zur Unterhaltung des Menschen in Tierkämpfen eingesetzt wurden. Da in Deutschland Hundekämpfe bereits seit dem 19. Jahrhundert verboten sind, spricht man bei gefährlichen Hunderassen heute von Listenhunden. Das sind alle Hunde, die per Gesetz aufgrund ihrer Rasse als gefährlich eingestuft werden - dabei spielt ihr Verhalten keine Rolle.

Die Einfuhr folgender Hunderassen und deren Kreuzungen untereinander ist nach dem Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetz (HundVerbrEinfG) in ganz Deutschland verboten:

  • Pitbull Terrier
  • Staffordshire Bull Terrier
  • American Staffordshire Terrier
  • Bullterrier

Die Haltung solcher Hunde regeln allerdings die Bundesländer, weswegen die Auflagen variieren. Allerdings sind einige der Auflagen in allen Bundesländern gleich. So sind Listenhunde grundsätzlich erlaubnispflichtig. Außerdem müssen Besitzer von als gefährlich eingestuften Hunden volljährig sein, Sachkunde in Form eines Sachkundenachweises, Zuverlässigkeit sowie ein polizeiliches Führungszeugnis nachweisen.

Laut dem Deutschen Tierschutzbund fallen Hundegesetze und -verordnungen unter die Gefahrenabwehr. "Das ist nun mal Ländersache", schreibt der Tierschutzbund auf WDR-Anfrage.

Was in einem Land angeordnet wurde, habe schon im Nachbarland keine Gültigkeit mehr. "In der Tat muss man hier von einem Flickenteppich sprechen, wo kaum noch jemand durchblickt", so eine Pressesprecherin des Tierschutzbundes. Verständlicherweise seien Hundehalter daher verunsichert.

Insgesamt gibt es in zwölf der 16 Bundesländer in Deutschland Rasselisten, auf denen als gefährlich eingestufte Hunde geführt werden. Vier Bundesländer, darunter NRW, Baden-Württemberg, Bayern und Hamburg, teilen die Liste nochmal in generell gefährliche Hunde und potenziell gefährliche Hunde auf.

Brandenburg, Niedersachsen, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein führen hingegen gar keine Rasselisten. In diesen Bundesländern gelten spezielle Auflagen zur Haltung erst dann, wenn ein Hund durch aggressives Verhalten auffällig geworden ist - unabhängig von der Rasse.

In NRW regelt das Landeshundegesetz (LHundG) die Bedingungen für die Haltung gefährlicher Hunde. Als gefährliche Hunde gelten demnach der Pitbulll Terrier, der American Staffordshire Terrier, der Staffordshire Bull Terrier, der Bullterrier sowie Kreuzungen und Mischlinge dieser Rassen.

Für diese Hunde gibt es folgende Auflagen:

  • Leinen- und Maulkorbzwang
  • Zuchtverbot
  • Hundehaftpflichtversicherung
  • Kennzeichnungspflicht (beispielsweise durch einen Chip)
  • amtliche Erlaubnis zur Haltung
  • gegebenenfalls Kastrationspflicht

Zusätzlich werden in NRW folgende Hunderassen als potenziell gefährlich eingestuft:

  • Alano Espanol
  • American Bulldog
  • Bullmastiff
  • Mastiff
  • Mastin Espanol
  • Mastino Napoletano
  • Fila Brasileiro
  • Dogo Argentino
  • Rottweiler
  • Tosa Inu
Ein Bullmastiff blickt in die Kamera

Der Bullmastiff gilt in NRW als potenziell gefährlich

Bildquelle: All mauritius images / Damien Richard / Alamy / Alamy Stock Photos

Für diese Hunderassen gilt ebenfalls eine Leinen- und Maulkorbpflicht, ein Hundeführerschein, eine Hundeshaftpflichtversicherung und eine Kennzeichnungspflicht. Zusätzlich gibt es in NRW auch Auflagen für besonders große Hunde.

Bei Verstößen gegen die Auflagen drohen in NRW Geldbußen vis zu 10.000 Euro. Auch Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren sind möglich. "Das Gesetz in NRW ist Listenhunde betreffend sehr streng", sagt der Deutsche Tierschutzbund.

Laut dem Deutschen Tierschutzbund gibt es "keine wissenschaftlichen Belege dafür, dass bestimmte Hundesrassen grundsätzlich gefährlich sind." Laut Hundestatistik NRW wurden im Jahr 2022 im Verhältnis zur gemeldeten Population jedoch mehr Beißvorfälle mit Verletzungen bei Menschen durch gefährliche oder potenziell gefährliche Hunde gemeldet, als bei anderen Hunderassen.

Rottweiler liegt auf einer Wiese

Auch Rottweiler gelten in NRW als potenziell gefährlich

Bildquelle: dpa/Franziska Kraufmann

Demnach gab es bei den Listenhunden im Jahr 2022 im Verhältnis zur Population 0,243 Beißvorfälle, bei denen Menschen verletzt wurden. Bei den potenziell gefährlichen Hunden waren es 0,542 Vorfälle. Bei den großen Hunden lag der Wert bei 0,154 und bei den kleinen Hunderassen bei 0,177.

Laut der Tierschutzorganisation PETA hängt das Verhalten von Hunden allerdings stark von den positiven und negativen Erfahrungen des Tieres ab. Und Listenhunde würden aufgrund ihrer optischen Erscheinung besonders häufig Opfer von Missbrauch durch ihre Halter werden.

"Wie bei allen Hunden kommt es auch bei diesen Rassen auf die Zucht, Aufzucht, eine gute Sozialisation, Erziehung, die richtige Haltung und den richtigen Umgang mit ihnen an", äußert sich auch der Tierschutzbund gegenüber dem WDR. Daher sei man gegen die Rasselisten und fordere stattdessen "einen theoretischen Sachkundenachweis für alle Hundehalter vor der Anschaffung eines Hundes." Ob ein Hund gefährlich ist, müsse zudem immer im Einzelfall entschieden werden.

Laut PETA ist der "American Bully XL" eine Kreuzung verschiedener Bulldog- und Terrierlinien, darunter der American Pitbull Terrier und der American Staffordshire Terrier. Er ist in Deutschland kein Listenhund, weil er nicht als Rasse anerkannt ist. "Damit kann er rechtlich nicht automatisch als gefährlich eingestuft werden", schreibt PETA. Da er jedoch aus Rassen stammt, die teilweise auf Rasselisten stehen, kann er im Einzelfall auch als gefährlich eingestuft werden, beispielsweise je nach Optik, Verhalten oder Einschätzung des Ordnungsamts.

Laut PETA sei jedoch die nicht die Kreuzung an sich das Problem, sondern wenn so eine Züchtung in Mode kommt. Die Hunde, die dann oft aus Qualzuchten kommen, um der Nachfrage gerecht zu werden, werden laut PETA dann von Menschen als Statussymbol oder Social-Media-Accessoire gekauft. Ein Hund, der so groß ist wie der "American Bully XL", brauche jedoch "Erfahrung, Zeit, verantwortungsvolle und liebevolle Führung."

Denn laut dem United Kennel Club (UKC), einem Verband für Hundezucht aus den USA, "soll der American Bully ein freundlicher, ausgeglichener und menschenbezogener Hund sein. Er wurde nicht für Schutz‑ oder Wachaufgaben gezüchtet, sondern als Begleithund."

"Wir fordern, die Gesetzeslücken hinsichtlich Zucht, Haltung, Handel und Import von Tieren endlich zu schließen", schreibt der Tierschutzbund. Zudem müsse in Deutschland das Wesen und die Gesundheit von Zuchttieren vor der Zulassung verbindlich überprüft werden. "Es müssten darüber hinaus Maßnahmen ergriffen werden, um den illegalen Handel mit Hunden effektiv zu unterbinden."

Neben dem Sachkundenachweis für alle Hundehalter wäre es laut Tierschutzbund zudem sinnvoll, auch die Ausbildung und die Überprüfung der Sachkunde von Hundetrainern zu verschärfen, damit die Tiere gar nicht erst zu Problemhunden werden.

"Unabhängig von der Hunderasse sollte man sich nur dann einen Hund zulegen, wenn man über die nötige Sachkunde verfügt", erklärt die Sprecherin des Tierschutzbundes. Man sollte dem Hund gerecht werden können - zeitlich, finanziell und räumlich.

Gerade Listenhunde würden viel Auslastung, Betreuung und Training benötigen und würden daher besonders häufig im Tierheim landen und seien aufgrund ihrer Vorgeschichte nur schwierig oder gar nicht zu vermitteln. "Listenhunde bleiben durchschnittlich doppelt so lange wie andere Hunde im Tierheim", so der Tierschutzbund.

Listenhunde in NRW

Diese Hunderassen gelten in NRW laut Landeshundegestz als gefährlich.

American Pit Bull Terrier

American Pitbull Terrier

Staffordshire Bullterrier

Staffordshire Bullterrier

American Stafordshire Terrier

American Staffordshire Bullterrier

Miniature Bullterrier

Bullterrier

American Pitbull Terrier

Staffordshire Bullterrier

American Staffordshire Bullterrier

Bullterrier

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